Seit Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes I sind bis zu 4.000 € Zuschuss möglich! Alles Wissenswerte erfahren Sie hier im Detail.
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Fördermittel für Treppenlifte erhalten Sie von verschiedenen Stellen. Zuschüsse und Darlehen gibt es zum Beispiel auf Bundesebene von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), den Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, verschiedenen Ämtern und einigen mehr.
Länder fördern Barrierefreiheit
Auch die Bundesländer unterstützen vielfach den Wunsch, im eigenen Zuhause mehr Bewegungsfreiheit genießen zu können. Es lohnt sich deshalb, einen Blick auf die regionalen Förderprogramme zu werfen, um Zuschüsse für Treppenlifte zu bekommen.
Wir erklären Ihnen, in welchen Bundesländern und Städten regionale Förderungen für Treppenlifte möglich sind.
Ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder mit eingeschränkter Mobilität ist mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil vieler Förderprogramme, die sich mit dem Wohnen und Bauen beschäftigen. Auf Länderebene werden einige solcher Programme unterhalten, die finanzielle Unterstützung für eine Vielzahl an Maßnahmen bieten.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören in der Regel auch Treppenlifte und ähnliche Vorrichtungen, die im Alltag für mehr Bewegungs- und Barrierefreiheit sorgen.
Die Förderprogramme der Länder richten sich dabei an unterschiedliche Zielgruppen. Finanzielle Mittel werden
zur Verfügung gestellt. In allen Fällen besteht das Ziel darin, Häuser und Wohnungen barrierefrei oder barrierearm zu gestalten. Die Installation von Treppenliften oder anderen Hilfsmitteln, mit denen sich Höhen leichter überwinden lassen, gehört entsprechend zu den förderfähigen Maßnahmen.
Der Einbau eines Treppenlifts muss im Übrigen nicht zwingend erst nachträglich erfolgen. In manchen Bundesländern laufen Förderprogramme für Modernisierungen im Bestand oder für barrierefreie Vorkehrungen in Neubauten.
Gefördert werden neben Treppenliften für selbstgenutzte Wohnungen außerdem Installationen in Mietwohnungen. Hier besteht jedoch die Einschränkung, dass der Eigentümer den Einbau des Lifts in Auftrag gibt. Dennoch bestehen insgesamt einige Möglichkeiten, um Hilfe bei den Kosten für einen Treppenlift zu erhalten. Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten regionalen Förderungen von Bundesländern und Städten vor.
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Nicht alle der 16 Bundesländer bieten finanzielle Unterstützung für Treppenlifte oder bieten eigene Programme für barrierefreie Umbauten. Mitunter bestehen aber Kooperationen mit der KfW.
Darüber hinaus differenzieren einzelne Förderprogramme der Bundesländer die angesprochene Zielgruppe. Manche Förderung gilt daher nur für einen behindertengerechten Umbau, andere sind explizit für altersgerechte Umbaumaßnahmen vorgesehen.
Die Investitionsbank Berlin (IBB) zum Beispiel unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe den Abbau von Barrieren. Hier haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des KfW-Angebots „Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Nr. 159) einen zinsgünstigen Kredit abzuschließen. Dieser gilt für vermietete Wohnungen, selbstgenutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Der Umfang des Darlehens liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.
In manchen Fällen ist es erforderlich, genauer hinzusehen. Die L-Bank, der Staatsbank für Baden-Württemberg, zum Beispiel bietet Förderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die den Wohnbestand modernisieren wollen. Gefördert werden dabei Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren nach DIN 18040-2. Diese befasst sich allerdings nur mit Plattformaufzügen, Treppenplattformliften und Hubliften. Immerhin können Sie damit Unterstützung für einen Rollstuhllift bekommen.
Wir zeigen Ihnen an dieser Stelle, in welchen Bundesländern sich die Förderung für Treppenlifte an Menschen mit Behinderungen wendet.
Das Bayerische Wohnungsbauprogramm befasst sich unter anderem mit der Förderung von barrierefreiem Wohnen. Unterstützt werden Anpassungen in bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen stellt der Freistaat für bauliche Maßnahmen wie den Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro bereit.
Das Programm richtet sich in erster Linie an Menschen mit Behinderung. Für altersgerechte Umbauten und Modernisierungen greifen wieder andere Förderungen. Die gelten jedoch vornehmlich für Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie für stationäre Pflegeeinrichtungen.
Ansprechpartner für die Antragstellung sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter oder die kreisfreien Städte.
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB stellt ebenfalls Zuschüsse für die behindertengerechte Anpassung in vorhandenem Wohnraum zur Verfügung. Die Förderung ist für Vermieter oder Mieter von Mietwohnraum oder Wohneigentümer gedacht, die den Wohnraum selbst nutzen.
Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört unter anderem der „Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln“, wozu auch rollstuhlgerechte Senkrecht- bzw. Schrägaufzüge gehören. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten, der Höchstsatz liegt pro Wohnung bei
Voraussetzung für die Förderung ist die Bestätigung der Behindertenberatungsstelle und die Kopie des Schwerbehindertenausweises.
In Hessen erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihren Treppenlift von der WI-Bank. Die fördert in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum.
Das schließt bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen ein, die an und in selbstgenutzten Bestandswohnungen oder auf dem Wohnungsgrundstück vorgenommen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt unter anderem der Einbau von geeigneten Aufzügen wie Treppenschrägaufzügen oder Plattformliften.
Pro Wohneinheit ist ein Kostenzuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich. Für einzelne Maßnahmen liegt die Förderung jedoch bei 50 Prozent der Kosten, außerdem gelten spezifische Höchstbeträge. Im Fall eines Lift- oder Aufzugeinbaus ist dieser mit 6.500 Euro veranschlagt.
Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) ist etwas breiter angelegt als die meisten anderen Landesprogramme. Das bedeutet, es kommt nicht nur für Privatpersonen, sondern genauso für Unternehmen oder Gemeinden in Frage. Außerdem sind die Förderbereiche weiter gefasst und beinhalten beispielsweise digitale Barrierefreiheit oder barrierefreie Kommunikation.
Die Zuschüsse in Höhen von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden durch die Thüringer Aufbaubank verteilt.
Hinweis: Die Thüringer Aufbaubank weist darauf hin, dass es für das Programmjahr 2022 keine Fördermittel mehr gibt. Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen arbeitet aber daran, für das Jahr 2023 wieder Mittel bereitstellen zu können. Die Entscheidung darüber fällt jedoch erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen des Thüringer Landtags. (Stand der Information: 31.03.2022)
Auf Länderebene gibt es außerdem Förderprogramme, die entweder für das barrierefreie altersgerechte Wohnen gedacht sind oder gleichzeitig Umbaumaßnahmen für das behindertengerechte Wohnen einschließen. Wir erklären Ihnen, in welchen Bundesländern diese Möglichkeiten bestehen.
In Bremen laufen bei der BAB (Förderbank für Bremen und Bremerhaven) zwei Programme, in denen das altersgerechte Umbauen einer von mehreren Bereichen ist. Zur Auswahl stehen:
In beiden Fällen funktioniert die Förderung mit Hilfe der Durchleitung von KfW-Mitteln.
Bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB gibt es Förderungen für den barrierefreien Umbau in Form von Zuschüssen. Treppenlifte gehören ausdrücklich dazu. Insgesamt werden Einzelmaßnahmen mit 3.000 bis 15.000 Euro unterstützt.
Die IFB hat sogar zwei verschiedene Förderprodukte im Angebot:
Die Zuschüsse sind für den erstmaligen Umbau vorgesehen, profitieren sollen ältere Menschen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Rollstuhlfahrer.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt generell Zuschüsse für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand. Dazu gibt es eigens ein Programm, das Gelder für Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen bereitstellt. Die Förderung gilt für Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie für selbstgenutztes Wohneigentum.
In beiden Fällen müssen die Eigentümer die Förderanträge stellen. Die Zuschüsse für Lifte sind bei 30 Prozent von 33.000 Euro förderfähiger Ausgaben angesetzt.
In Niedersachsen stehen Landesmittel für die Wohnraumförderung bereit, die für den Neubau, den Erwerb, die energetische Modernisierung sowie die altersgerechte Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden können. Über die NBank laufen verschiedene Förderprogramme, die zum Beispiel Unterstützung beim Neubau oder der Änderung von Mietwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen bieten.
Für die Region Hannover besteht außerdem die Möglichkeit, Zuschüsse für die behindertengerechte Anpassung von Wohnverhältnissen zu beantragen.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2018 ein Programm für die Wohnraumförderung ins Leben gerufen, das auch die Reduzierung von Barrieren umfasst. Darlehen für entsprechende Maßnahmen können Sie über die NRW.BANK erhalten.
Diese bietet finanzielle Unterstützung für das barrierefreie Wohnen im Rahmen mehrerer Förderprogramme an, darunter die NRW.BANK.Gebäudesanierung. Sie richtet sich an Hauseigentümer, die Verbesserungen an selbstgenutztem Wohneigentum vornehmen möchten. Hierunter fallen auch Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung wie das Nachrüsten von Aufzügen.
Der Höchstbetrag des Darlehens liegt bei 75.000 Euro, weil das Programm auch energetische Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungen des Umweltschutzes fördert.
Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte vergibt das Land Rheinland-Pfalz über zwei Programme:
Unter den barrierefreien Maßnahmen zählen beide Programme auch das Einbauen von Treppenliften. Verantwortlich ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), ausgezahlt wird das Geld in Form eines Darlehens. Sie haben aber unter Umständen die Möglichkeit, im Rahmen des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) einen Tilgungszuschuss zu beantragen. Je nach Einkommen kann dieser bei bis zu 15 Prozent des Darlehens liegen.
Bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für eine Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen zu beantragen. Die Förderung wird im Rahmen des Landesprogramms „Wohnraumanpassung“ angeboten. Damit sollen bauliche Maßnahmen für eine bessere Nutzung von Wohnraum ermöglicht werden.
Förderberechtigt sind
Die Förderung besteht in einem Zuschuss von 80 Prozent der entstandenen Ausgaben, bis zu einer maximalen Höhe von 8.000 Euro. Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R“ können sogar bis zu 20.000 Euro für den barrierefreien Umbau erhalten.
Treppenlifte sind förderfähig, aber mit gewissen Einschränkungen: Die Zuschüsse zahlt die SAB nur für Treppenlifte innerhalb von Wohneigentum oder Mietwohnungen aus. Für Treppenlifte außerhalb von Wohnungen (in Mehrfamilienhäusern) gilt die Förderung jedoch nicht.
Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IBSA) leitet finanzielle Mittel aus dem Landesprogramm „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ für altersgerechtes Umbauen weiter. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die an selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum entsprechende Maßnahmen durchführen lassen möchten.
Neben Treppenliften fallen auch andere ergänzende mechanische Fördersysteme in die ausgewiesenen Förderbereiche. Die Umsetzung wird mit einem Darlehen von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit und pro Programmteil unterstützt. Je Programmteil (gefördert werden auch energieeffiziente Sanierungen sowie allgemein Modernisierungen) liegt die Mindestdarlehenssumme bei 10.000 Euro.
Neben Bund und Ländern warten auch verschiedene Städte mit eigenen Förderprogrammen für barrierefreie Umbaumaßnahmen auf. Derartige lokale Förderungen sind jedoch nur vereinzelt verfügbar. Wir zeigen Ihnen einige Beispiel für die lokale Förderung von mehr Barrierefreiheit.
Die Düsseldorfer Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung hilft Ihnen dabei, Mittel aus einem passenden Förderprogramm für Ihre baulichen Maßnahmen zu beantragen. Die Zuschüsse und Darlehen werden in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen vergeben.
Förderfähig sind Anpassungen im Bestand, die Programme richten sich an Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen.
Mit dem Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes stellt die Stadt Fördermittel für eine Reihe von Maßnahmen bereit – von der energetischen Sanierung bis zur Stadtbildpflege. Ein wichtiger Punkt ist die Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen.
Die Richtlinien sprechen in diesem Zusammenhang weiterhin von Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse in Wohnungen. Bei der Zusatzförderung „Barrierefreie Häuser“ wird etwas konkreter vom nachträglichen Ein- oder Anbau eines Aufzugs gesprochen. Die Ansprechpartner beim Frankfurter Stadtplanungsamt können aber genauere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen geben.
Die Stadt Heidelberg unterhält das Förderprogramm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“, damit Wohnraum lebenslang nutzbar ist – und zwar ohne Unterstützung. Durch die Förderung soll deshalb in Neubauten ebenso für ein Mindestmaß an Barrierefreiheit gesorgt werden wie in Bestandsgebäuden.
Dazu werden unter anderem individuelle Wohnungsanpassungen wie der Einbau eines Treppenlifts oder eines Aufzugs gefördert. Die Stadt vergibt zu diesem Zweck Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, die maximale Förderhöhe liegt bei 25.000 Euro pro Wohneinheit.
In Mannheim können Sie Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms zur Reduzierung von Barrieren im Zusammenhang mit Wohnungen erhalten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Installation eines bedarfsgerechten Treppenlifts im Außenbereich und/oder im Treppenhaus – und zwar für das gesamte Gebäude oder im Wohnungsbereich.
Barrierefreier Wohnraum gewinnt nicht nur wegen der alternden Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf kommunale Programme zu werfen. Ansonsten können die Verantwortlichen der Stadtplanungsämter sicher Auskunft darüber geben, ob es in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis finanzielle Unterstützung für den Abbau von Barrieren und den Einbau von Treppenliften gibt.
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