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Regionale Förderungen für Ihren Treppenlift

Finanzielle Unterstützung für mehr Barrierefreiheit

Fördermittel für Treppenlifte erhalten Sie von verschiedenen Stellen. Zuschüsse und Darlehen gibt es zum Beispiel auf Bundesebene von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), den Kranken- und Pflegekassen, Berufsgenossenschaften, verschiedenen Ämtern und einigen mehr.

 

Länder fördern Barrierefreiheit

Auch die Bundesländer unterstützen vielfach den Wunsch, im eigenen Zuhause mehr Bewegungsfreiheit genießen zu können. Es lohnt sich deshalb, einen Blick auf die regionalen Förderprogramme zu werfen, um Zuschüsse für Treppenlifte zu bekommen.

Wir erklären Ihnen, in welchen Bundesländern und Städten regionale Förderungen für Treppenlifte möglich sind.

Barrierefreiheit und altersgerechtes Wohnen: Viele Bundesländer bieten Unterstützung

Ein selbstbestimmtes Leben im Alter oder mit eingeschränkter Mobilität ist mittlerweile ein wesentlicher Bestandteil vieler Förderprogramme, die sich mit dem Wohnen und Bauen beschäftigen. Auf Länderebene werden einige solcher Programme unterhalten, die finanzielle Unterstützung für eine Vielzahl an Maßnahmen bieten.

Zu den geförderten Maßnahmen gehören in der Regel auch Treppenlifte und ähnliche Vorrichtungen, die im Alltag für mehr Bewegungs- und Barrierefreiheit sorgen.

 

Förderprogramme der Länder für unterschiedliche Zielgruppen

Die Förderprogramme der Länder richten sich dabei an unterschiedliche Zielgruppen. Finanzielle Mittel werden

  • für ältere Menschen (im Rahmen von Förderungen für das altersgerechte Wohnen) oder
  • für Menschen mit Behinderungen

zur Verfügung gestellt. In allen Fällen besteht das Ziel darin, Häuser und Wohnungen barrierefrei oder barrierearm zu gestalten. Die Installation von Treppenliften oder anderen Hilfsmitteln, mit denen sich Höhen leichter überwinden lassen, gehört entsprechend zu den förderfähigen Maßnahmen.

 

Regionale Treppenlift-Förderung für verschiedene Situationen

Der Einbau eines Treppenlifts muss im Übrigen nicht zwingend erst nachträglich erfolgen. In manchen Bundesländern laufen Förderprogramme für Modernisierungen im Bestand oder für barrierefreie Vorkehrungen in Neubauten.

Gefördert werden neben Treppenliften für selbstgenutzte Wohnungen außerdem Installationen in Mietwohnungen. Hier besteht jedoch die Einschränkung, dass der Eigentümer den Einbau des Lifts in Auftrag gibt. Dennoch bestehen insgesamt einige Möglichkeiten, um Hilfe bei den Kosten für einen Treppenlift zu erhalten. Wir stellen Ihnen nachfolgend die wichtigsten regionalen Förderungen von Bundesländern und Städten vor.

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Förderungen der Bundesländer für Ihren Treppenlift

Nicht alle der 16 Bundesländer bieten finanzielle Unterstützung für Treppenlifte oder bieten eigene Programme für barrierefreie Umbauten. Mitunter bestehen aber Kooperationen mit der KfW.

Darüber hinaus differenzieren einzelne Förderprogramme der Bundesländer die angesprochene Zielgruppe. Manche Förderung gilt daher nur für einen behindertengerechten Umbau, andere sind explizit für altersgerechte Umbaumaßnahmen vorgesehen.

Zusammenarbeit mit der KfW in Berlin

Die Investitionsbank Berlin (IBB) zum Beispiel unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW-Bankengruppe den Abbau von Barrieren. Hier haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen des KfW-Angebots „Altersgerecht Umbauen“ (KfW-Nr. 159) einen zinsgünstigen Kredit abzuschließen. Dieser gilt für vermietete Wohnungen, selbstgenutzte Einfamilienhäuser oder Eigentumswohnungen. Der Umfang des Darlehens liegt bei bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit.

 

Förderung spezifischer Lifte in Baden-Württemberg

In manchen Fällen ist es erforderlich, genauer hinzusehen. Die L-Bank, der Staatsbank für Baden-Württemberg, zum Beispiel bietet Förderungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), die den Wohnbestand modernisieren wollen. Gefördert werden dabei Modernisierungsmaßnahmen zum Abbau von Barrieren nach DIN 18040-2. Diese befasst sich allerdings nur mit Plattformaufzügen, Treppenplattformliften und Hubliften. Immerhin können Sie damit Unterstützung für einen Rollstuhllift bekommen.

Förderung von Treppenliften als behindertengerechter Umbau

Wir zeigen Ihnen an dieser Stelle, in welchen Bundesländern sich die Förderung für Treppenlifte an Menschen mit Behinderungen wendet.

Treppenlift-Förderung in Bayern

Das Bayerische Wohnungsbauprogramm befasst sich unter anderem mit der Förderung von barrierefreiem Wohnen. Unterstützt werden Anpassungen in bestehendem Eigen- und Mietwohnraum. Unter Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen stellt der Freistaat für bauliche Maßnahmen wie den Einbau eines Aufzugs, eines Treppenlifts oder einer Rampe für Rollstuhlfahrer ein leistungsfreies Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro bereit.

Das Programm richtet sich in erster Linie an Menschen mit Behinderung. Für altersgerechte Umbauten und Modernisierungen greifen wieder andere Förderungen. Die gelten jedoch vornehmlich für Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie für stationäre Pflegeeinrichtungen.

Ansprechpartner für die Antragstellung sind die Kreisverwaltungsbehörden, also die Landratsämter oder die kreisfreien Städte.

Treppenlift-Förderung in Brandenburg

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB stellt ebenfalls Zuschüsse für die behindertengerechte Anpassung in vorhandenem Wohnraum zur Verfügung. Die Förderung ist für Vermieter oder Mieter von Mietwohnraum oder Wohneigentümer gedacht, die den Wohnraum selbst nutzen.

Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört unter anderem der „Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln“, wozu auch rollstuhlgerechte Senkrecht- bzw. Schrägaufzüge gehören. Der Zuschuss beträgt bis zu 90 Prozent der anerkannten förderfähigen Kosten, der Höchstsatz liegt pro Wohnung bei

  • 12.000 Euro für bauliche Maßnahmen,
  • 14.000 Euro für den Einbau von Höhen überwindenden Hilfsmitteln und automatischen Türöffnern.

Voraussetzung für die Förderung ist die Bestätigung der Behindertenberatungsstelle und die Kopie des Schwerbehindertenausweises.

 

Treppenlift-Förderung in Hessen

In Hessen erhalten Sie finanzielle Unterstützung für Ihren Treppenlift von der WI-Bank. Die fördert in Kooperation mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum.

Das schließt bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen ein, die an und in selbstgenutzten Bestandswohnungen oder auf dem Wohnungsgrundstück vorgenommen werden. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählt unter anderem der Einbau von geeigneten Aufzügen wie Treppenschrägaufzügen oder Plattformliften.

Pro Wohneinheit ist ein Kostenzuschuss von bis zu 30.000 Euro möglich. Für einzelne Maßnahmen liegt die Förderung jedoch bei 50 Prozent der Kosten, außerdem gelten spezifische Höchstbeträge. Im Fall eines Lift- oder Aufzugeinbaus ist dieser mit 6.500 Euro veranschlagt.

Treppenlift-Förderung in Thüringen

Das Thüringer Barrierefreiheitsförderprogramm (ThüBaFF) ist etwas breiter angelegt als die meisten anderen Landesprogramme. Das bedeutet, es kommt nicht nur für Privatpersonen, sondern genauso für Unternehmen oder Gemeinden in Frage. Außerdem sind die Förderbereiche weiter gefasst und beinhalten beispielsweise digitale Barrierefreiheit oder barrierefreie Kommunikation.

Die Zuschüsse in Höhen von 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben werden durch die Thüringer Aufbaubank verteilt.

 

Hinweis: Die Thüringer Aufbaubank weist darauf hin, dass es für das Programmjahr 2022 keine Fördermittel mehr gibt. Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen arbeitet aber daran, für das Jahr 2023 wieder Mittel bereitstellen zu können. Die Entscheidung darüber fällt jedoch erst im Rahmen der Haushaltsverhandlungen des Thüringer Landtags. (Stand der Information: 31.03.2022)

Förderung von Treppenliften für altersgerechtes und behindertengerechtes Wohnen

Auf Länderebene gibt es außerdem Förderprogramme, die entweder für das barrierefreie altersgerechte Wohnen gedacht sind oder gleichzeitig Umbaumaßnahmen für das behindertengerechte Wohnen einschließen. Wir erklären Ihnen, in welchen Bundesländern diese Möglichkeiten bestehen.

Treppenlift-Förderung in Bremen

In Bremen laufen bei der BAB (Förderbank für Bremen und Bremerhaven) zwei Programme, in denen das altersgerechte Umbauen einer von mehreren Bereichen ist. Zur Auswahl stehen:

  • der Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), ausgezahlt als Darlehen. Die Förderhöhe beträgt 50.000 Euro je Wohneinheit und bis zu 90 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • der „Rund ums Haus“-Kredit bietet ebenfalls ein Darlehen von bis zu 50.000 Euro, die Förderung liegt hier sogar bei bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten.

In beiden Fällen funktioniert die Förderung mit Hilfe der Durchleitung von KfW-Mitteln.

Treppenlift-Förderung in Hamburg

Bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank IFB gibt es Förderungen für den barrierefreien Umbau in Form von Zuschüssen. Treppenlifte gehören ausdrücklich dazu. Insgesamt werden Einzelmaßnahmen mit 3.000 bis 15.000 Euro unterstützt.

Die IFB hat sogar zwei verschiedene Förderprodukte im Angebot:

  • für den Umbau von selbstgenutzten Eigenheimen und
  • für den Umbau von Mietwohnungen.

Die Zuschüsse sind für den erstmaligen Umbau vorgesehen, profitieren sollen ältere Menschen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen und Rollstuhlfahrer.

Treppenlift-Förderung in Mecklenburg-Vorpommern

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt generell Zuschüsse für den Abbau von Barrieren im Wohnungsbestand. Dazu gibt es eigens ein Programm, das Gelder für Nachrüstungen von Personenaufzügen, Liften und anderen Hubsystemen bereitstellt. Die Förderung gilt für Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie für selbstgenutztes Wohneigentum.

In beiden Fällen müssen die Eigentümer die Förderanträge stellen. Die Zuschüsse für Lifte sind bei 30 Prozent von 33.000 Euro förderfähiger Ausgaben angesetzt.

Treppenlift-Förderung in Niedersachsen (plus Region Hannover)

In Niedersachsen stehen Landesmittel für die Wohnraumförderung bereit, die für den Neubau, den Erwerb, die energetische Modernisierung sowie die altersgerechte Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum genutzt werden können. Über die NBank laufen verschiedene Förderprogramme, die zum Beispiel Unterstützung beim Neubau oder der Änderung von Mietwohnungen für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen bieten.

Für die Region Hannover besteht außerdem die Möglichkeit, Zuschüsse für die behindertengerechte Anpassung von Wohnverhältnissen zu beantragen.

Treppenlift-Förderung in Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2018 ein Programm für die Wohnraumförderung ins Leben gerufen, das auch die Reduzierung von Barrieren umfasst. Darlehen für entsprechende Maßnahmen können Sie über die NRW.BANK erhalten.

Diese bietet finanzielle Unterstützung für das barrierefreie Wohnen im Rahmen mehrerer Förderprogramme an, darunter die NRW.BANK.Gebäudesanierung. Sie richtet sich an Hauseigentümer, die Verbesserungen an selbstgenutztem Wohneigentum vornehmen möchten. Hierunter fallen auch Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung wie das Nachrüsten von Aufzügen.

Der Höchstbetrag des Darlehens liegt bei 75.000 Euro, weil das Programm auch energetische Sanierungsmaßnahmen und Verbesserungen des Umweltschutzes fördert.

Treppenlift-Förderung in Rheinland-Pfalz

Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte vergibt das Land Rheinland-Pfalz über zwei Programme:

  • die Modernisierung von selbst genutztem Wohnraum sowie
  • die Modernisierung von vermietetem Wohnraum.

Unter den barrierefreien Maßnahmen zählen beide Programme auch das Einbauen von Treppenliften. Verantwortlich ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), ausgezahlt wird das Geld in Form eines Darlehens. Sie haben aber unter Umständen die Möglichkeit, im Rahmen des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) einen Tilgungszuschuss zu beantragen. Je nach Einkommen kann dieser bei bis zu 15 Prozent des Darlehens liegen.

Treppenlift-Förderung in Sachsen

Bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) besteht die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für eine Wohnraumanpassung für mobilitätseingeschränkte Personen zu beantragen. Die Förderung wird im Rahmen des Landesprogramms „Wohnraumanpassung“ angeboten. Damit sollen bauliche Maßnahmen für eine bessere Nutzung von Wohnraum ermöglicht werden.

Förderberechtigt sind

  • Eigentümer von selbstgenutzten Wohnungen oder Einfamilienhäusern,
  • Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern sowie
  • Künftige Mieter von Wohnungen oder Einfamilienhäusern, wenn bei der Antragstellung bereits ein Mietvertrag bestand.

Die Förderung besteht in einem Zuschuss von 80 Prozent der entstandenen Ausgaben, bis zu einer maximalen Höhe von 8.000 Euro. Rollstuhlfahrer mit dem Kennzeichen „R“ können sogar bis zu 20.000 Euro für den barrierefreien Umbau erhalten.

Treppenlifte sind förderfähig, aber mit gewissen Einschränkungen: Die Zuschüsse zahlt die SAB nur für Treppenlifte innerhalb von Wohneigentum oder Mietwohnungen aus. Für Treppenlifte außerhalb von Wohnungen (in Mehrfamilienhäusern) gilt die Förderung jedoch nicht.

Treppenlift-Förderung in Sachsen-Anhalt

Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IBSA) leitet finanzielle Mittel aus dem Landesprogramm „Fonds Wohnraumförderung Sachsen-Anhalt“ für altersgerechtes Umbauen weiter. Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die an selbstgenutztem oder vermietetem Wohnraum entsprechende Maßnahmen durchführen lassen möchten.

Neben Treppenliften fallen auch andere ergänzende mechanische Fördersysteme in die ausgewiesenen Förderbereiche. Die Umsetzung wird mit einem Darlehen von maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit und pro Programmteil unterstützt. Je Programmteil (gefördert werden auch energieeffiziente Sanierungen sowie allgemein Modernisierungen) liegt die Mindestdarlehenssumme bei 10.000 Euro.

 

Lokale Förderung von Treppenliften

Neben Bund und Ländern warten auch verschiedene Städte mit eigenen Förderprogrammen für barrierefreie Umbaumaßnahmen auf. Derartige lokale Förderungen sind jedoch nur vereinzelt verfügbar. Wir zeigen Ihnen einige Beispiel für die lokale Förderung von mehr Barrierefreiheit.

Treppenlift-Förderung in Düsseldorf

Die Düsseldorfer Abteilung Wohnungsbauförderung und Wohnungsvermittlung hilft Ihnen dabei, Mittel aus einem passenden Förderprogramm für Ihre baulichen Maßnahmen zu beantragen. Die Zuschüsse und Darlehen werden in Zusammenarbeit mit dem Land Nordrhein-Westfalen vergeben.

Förderfähig sind Anpassungen im Bestand, die Programme richten sich an Eigentümer von Eigenheimen, Eigentumswohnungen oder Mietwohnungen.

Treppenlift-Förderung in Frankfurt am Main

Mit dem Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes stellt die Stadt Fördermittel für eine Reihe von Maßnahmen bereit – von der energetischen Sanierung bis zur Stadtbildpflege. Ein wichtiger Punkt ist die Verbesserung der barrierefreien Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von Wohnungen.

Die Richtlinien sprechen in diesem Zusammenhang weiterhin von Maßnahmen zur Beseitigung baulicher Hindernisse in Wohnungen. Bei der Zusatzförderung „Barrierefreie Häuser“ wird etwas konkreter vom nachträglichen Ein- oder Anbau eines Aufzugs gesprochen. Die Ansprechpartner beim Frankfurter Stadtplanungsamt können aber genauere Informationen zu förderfähigen Maßnahmen geben.

Treppenlift-Förderung in Heidelberg

Die Stadt Heidelberg unterhält das Förderprogramm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“, damit Wohnraum lebenslang nutzbar ist – und zwar ohne Unterstützung. Durch die Förderung soll deshalb in Neubauten ebenso für ein Mindestmaß an Barrierefreiheit gesorgt werden wie in Bestandsgebäuden.

Dazu werden unter anderem individuelle Wohnungsanpassungen wie der Einbau eines Treppenlifts oder eines Aufzugs gefördert. Die Stadt vergibt zu diesem Zweck Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, die maximale Förderhöhe liegt bei 25.000 Euro pro Wohneinheit.

Treppenlift-Förderung in Mannheim

In Mannheim können Sie Zuschüsse im Rahmen des Förderprogramms zur Reduzierung von Barrieren im Zusammenhang mit Wohnungen erhalten. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehört zum Beispiel die Installation eines bedarfsgerechten Treppenlifts im Außenbereich und/oder im Treppenhaus – und zwar für das gesamte Gebäude oder im Wohnungsbereich.

Lokale Treppenlift-Förderung in anderen Städten

Barrierefreier Wohnraum gewinnt nicht nur wegen der alternden Gesellschaft immer mehr an Bedeutung. Deshalb lohnt es sich, einen Blick auf kommunale Programme zu werfen. Ansonsten können die Verantwortlichen der Stadtplanungsämter sicher Auskunft darüber geben, ob es in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis finanzielle Unterstützung für den Abbau von Barrieren und den Einbau von Treppenliften gibt.

Selbstverständlich stehen Ihnen auch unsere Experten zur Verfügung, wenn Sie Fragen zur regionalen oder lokalen Förderung für Ihren Treppenlift haben.

 

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