TESTSIEGER Treppenlift-Anbieter

Treppenlift-Förderung bis zu 4.000 Euro

Treppenlift-Zuschüsse von Krankenkasse bzw. Pflegekasse

Die Anschaffungskosten für einen Treppenlift oder Rollstuhllift sind nicht gerade gering. Um so erfreulicher ist es, dass sich die Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen an den Ausgaben für Ihren Treppenlift beteiligt.

Die wesentlichen Voraussetzungen im Überlick

  • Antragstellung vor dem Kauf
  • Pflegestufe oder die Voraussetzungen dafür beim Antragsteller vorhanden
  • keine anderen Leistungsträger vorrangig in der Pflicht

Ob Sie förderwürdig sind oder nicht, kann Ihnen oftmals bereits einer unserer Berater vor Ort genau erklären. Er prüft alle notwendigen Voraussetzungen, hilft Ihnen beim Antrag und weist Sie auch auf mögliche Alternativen bei Zuschüssen für Ihren Treppenlift hin.

Fördert die Pflegekasse meinen Treppenlift?

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Krankenkasse als Ansprechpartner für Ihren Treppelift

Der Einbau eines Treppenliftes ist für gesetzliche Krankenkassen in Deutschland nicht leistungspflichtig. Das heißt, ein Treppenlift gehört nicht zu den Hilfsmitteln, die Ihre Krankenkasse finanziell unterstützt.

Dennoch ist die Krankenkasse Ihr Ansprechpartner beim Treppenlift-Kauf, da sie wesentliche Verwaltungsaufgaben der Pflegekasse übernehmen. Eine Ausnahme besteht bei all jenen Fällen, in denen Versicherte knappschaftlich organisiert sind. Für die Abwicklung aller Anfragen zu einem Treppenlift an die Pflegekasse ist hier die Bundesknappschaft zuständig.

Weitere Förderungsmöglichkeiten beim Treppenlift-Kauf

Um den Preis für einen Treppenlift zu senken, stehen Ihnen neben Pflegekostenzuschüssen eine Vielzahl an  weiteren Fördermöglichkeiten zur Verfügung.

 

Treppenlift-Förderung durch Krankenkasse

Antragstellung der Pflegekassen erleichtert

Seit 2015 ist das Pflegestärkungsgesetz in Kraft. So sollen Pflegende und Angehörige im Bereich Sach- und Pflegeleistungen mehr Unterstützung erhalten und weniger bürokratische Hürden nehmen müssen. Eine Prüfung Ihres Einkommens beispielsweise entfällt.

Dennoch gelten die Pflegeleistungen als nachrangig. Das bedeutet, es wird zuerst überprüft, ob nicht auch andere Leistungsträger wie der Landkreis oder die Berufsgenossenschaft in die Pflicht genommen werden können.

Pflegestufe als Voraussetzung

Um bei der Pflegekasse mit einem Zuschuss für Ihren Treppenlift rechnen zu können, muss grundsätzlich eine Pflegestufe vorliegen. Ist eine Pflegestufe beim Antragsteller gegeben, so übernimmt die Krankenkasse beziehungsweise Pflegekasse für Ihren Treppenlift anteilig die Kosten, derzeit mit maximal 4.000 Euro.

Förderwürdigkeit besteht auch dann, wenn die Voraussetzungen für die Einstufung in eine Pflegestufe zum Zeitpunkt der Antragstellung gegeben ist. Das heißt, auch wenn noch keine Einstufung stattgefunden hat, können Sie Förderungen für Ihren Treppenlift bei der Pflegekasse beantragen.

Bezuschussen lassen sich durch die Pflegeversicherung allgemein Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, worunter auch die Installation eines Hub-, Plattform- oder Treppenliftes fällt.

Hinweis Treppelifte & Rollstuhllifte!

Tipp

Laut § 40 Abs. 4 SGB XI zahlt die Pflegeversicherung Zuschüsse für einen Treppenlift bis zu einer Höhe von 4.000 Euro. Leben mehrere pflegebedürftige Personen in einem Haushalt, addiert sich auch die Förderung. So können pflegebedürftige Ehepaare zum Beispiel bis zu 8.000 Euro Förderung für einen Treppenlift erhalten.

Wir beraten Sie kostenlos!

Haben Sie schon einen Blick in unseren Treppenlift-Ratgeber geworfen? Auf unserer Internetseite beantworten wir Ihnen viele Fragen rund um unsere Treppenlifte und Rollstuhllifte.

Gern sind wir natürlich auch persönlich für Sie da und stehen Ihnen mit Testsieger-Service sowie Rat und Tat zu Seite!


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