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Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Worauf Sie beim Hinzuverdienst achten müssen

Auch im Rentenalter bleiben viele Menschen weiter erwerbstätig. Für den Hinzuverdienst gibt es verschiedene Möglichkeiten. | © auremar – stock.adobe.com

Der Eintritt in den Ruhestand bedeutet für die einen, sich endlich ganz auf die Dinge konzentrieren zu können, für die während des Berufslebens die Zeit gefehlt hat. Für andere ist das Erreichen des Rentenalters noch lange kein Grund, sich aus dem Arbeitsumfeld zurückzuziehen.

Unabhängig davon, ob sie ihre Rente aufbessern möchten, eine Aufgabe suchen oder beruflich immer noch Ziele haben: Seit dem 1. Januar 2023 haben Sie alle Möglichkeiten, um neben der Altersrente etwas hinzuzuverdienen. Wir erklären Ihnen, welche Regelungen für die unterschiedlichen Konstellationen von Rentenbezug und Hinzuverdienst zu beachten sind.

 

Mehr Flexibilität beim Hinzuverdienst für Rentner

Für die Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze für die abschlagsfreie Altersrente bei 67 Jahren. Wer vorher geboren ist, kann je nach Jahrgang bereits mit 66 Jahren in Rente gehen, ohne Abschläge auf seine Rente zu erhalten.

Unabhängig davon entscheiden sich jedoch immer mehr Menschen, über die für sie geltende Regelaltersgrenze hinaus einer Erwerbsarbeit nachzugehen. Für manche ist es eine Notwendigkeit, um die Rentenbezüge aufzubessern. Für andere ist eine Möglichkeit, im Ruhestand weiterhin eine Aufgabe und eine feste Alltagsroutine zu haben.

 

Älteres Paar umarmt sich lachend im Herbst draußen in einem Park.

Alt genug für die Rente, aber nicht alt genug für den Ruhestand: Viele Menschen nutzen die Möglichkeiten, über das Regelalter hinaus zu arbeiten. | © Mediteraneo – stock.adobe.com

 

Unbegrenzt hinzuverdienen – trotz Rente

Die gute Nachricht mit Blick auf die Verdienstmöglichkeiten von Rentnern: Seit 1. Januar 2023 sind die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten weggefallen. Das gilt ebenso für Altersrenten, die bereits vor 2023 begonnen haben. Wer also das Rentenalter erreicht oder einen Antrag auf vorgezogene Altersrente gestellt hat, kann inzwischen unbegrenzt dazuverdienen. Ihr Rentenanspruch bleibt von Ihrem Hinzuverdienst unbetroffen. Dadurch ist es möglich, zwei Einkünfte zu beziehen – die Rente und das Arbeitsentgelt.

Alle Optionen für das Leben mit der Rente

Wie Sie den Übergang vom bisherigen Berufsleben in den Rentneralltag mit zusätzlicher Erwerbstätigkeit gestalten, liegt ganz bei Ihnen. Für den Fall, dass Sie sich noch nicht vollends in den verdienten Ruhestand zurückziehen wollen, gibt es verschiedene Modelle. So können Sie – gegebenenfalls in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber – die für Sie beste Variante wählen. Ihre Möglichkeiten stellen wir Ihnen ausführlicher vor.

Varianten der Altersrente

Der Bezug der Altersrente ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Zwei maßgebliche Faktoren sind dabei die Vollendung eines bestimmten Lebensalters und die Erfüllung der jeweiligen Mindestversicherungszeit (Wartezeit).

  • Die Regelaltersrente hat eine Wartezeit von 5 Jahren. Die hierzu gehörige Altersgrenze wird seit 2012 stufenweise auf 67 Jahre angehoben.
  • Für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die Voraussetzung eine Versicherungszeit von 45 Jahren. Diese erhalten Sie ohne Abschläge. Wer die notwendige Versicherungszeit erreicht hat, kann diese Altersrente unter Umständen schon mit 63 erhalten. Für alle, die nach 1953 geboren wurden, wird die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre angehoben.
  • Für die Altersrente für langjährig Versicherte liegt die erforderliche Versicherungszeit bei 35 Jahren. Wer zu den Jahrgängen ab 1964 gehört, kann diese Altersrente mit 67 Jahren erhalten. Theoretisch ist auch ein früherer Renteneintritt mit 63 Jahren möglich, allerdings mit Abschlägen von bis zu 14,4 Prozent – 0,3 Prozentpunkte weniger für jeden Monat vor Erreichen des vorgesehenen Rentenalters.
  • Das maßgebende Alter für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Weitere Voraussetzungen sind eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren sowie ein Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Ein besonderer Fall ist die Rente für Hinterbliebene, die beispielsweise in Form der Witwen-/Witwerrente an Ehepartner oder Lebenspartner ausgezahlt wird, oder die Halb- bzw. Vollwaisenrente.

 

Vorzeitige Altersrente: Wie Sie Abschläge mit Sonderzahlungen ausgleichen

Es ist möglich, eine Altersrente bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu beziehen. Das hat jedoch den Nachteil, dass Sie in so einem Fall mit Abschlägen rechnen müssen.

Dabei gilt: Für jeden Monat, den Sie früher in Rente gehen, wird ein Abschlag von 0,3 Prozent abgezogen. Das Maximum dieser Abschläge liegt bei 14,4 Prozent. Sie gelten für die gesamte Dauer Ihres Rentenbezugs sowie für eine anschließende Hinterbliebenenrente.

Sonderzahlungen zum Ausgleich von Rentenabschlägen

Die Abschläge einer vorzeitigen Rente können Sie unter bestimmten Voraussetzungen aber ausgleichen. Möglich wird das, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Sonderzahlungen leisten.

Sollte es Ihr Wunsch sein, vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen und die damit verbundenen Abschläge durch Sonderzahlungen auszugleichen, müssen Sie das unbedingt mit dem Rentenversicherungsträger abklären. Dieser ermittelt dann:

  • die Rentenhöhe zum von Ihnen gewünschten Beginn der Rentenzahlungen,
  • den Umfang der zu erwartenden Rentenminderung sowie
  • die Höhe des Ausgleichsbetrags.

Alle diese Informationen erhalten Sie anschließend in einer speziellen Rentenauskunft. Wichtig ist hierbei: Sie können die Sonderzahlungen nur dann leisten, wenn Sie die Voraussetzungen für die von Ihnen gewählte vorzeitige Altersrente bis zum beabsichtigten Rentenbeginn noch erfüllen können.

 

Lächelnde ältere Apothekerin telefoniert am Tresen hinter einem Computer.

Vorzeitige Altersrente und Hinzuverdienst schließen sich keineswegs aus. Seit Januar 2023 sind die Bedingungen dafür sogar deutlich besser. | © Zamrznuti tonovi – stock.adobe.com

 

Sonderzahlungen, wenn Sie bereits eine vorzeitige Rente erhalten

Ein Ausgleich durch Sonderzahlungen ist auch dann noch möglich, wenn Sie bereits eine vorzeitige Rente mit Abschlägen beziehen. Genau wie im Fall oben müssen Sie diese Absicht ausdrücklich gegenüber Ihrem Rentenversicherungsträger erklären. Danach erhalten Sie ebenfalls eine Rentenauskunft, die diese Variante berücksichtigt.

Grundsätzlich gilt in beiden Szenarien: Sobald Sie die Sonderzahlung geleistet haben, erhöht sich die geminderte Rente. Ob sich diese Variante einer vorzeitigen Rente mit Sonderzahlungen für Sie wirklich rechnet, sollten Sie sich von den Experten einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erläutern lassen.

Höhe und Auswirkungen der Sonderzahlung

Der Ausgleichsbetrag und damit die Sonderzahlung errechnet sich aus dem Umfang Ihrer Rentenminderung. Je früher Sie vor der für Sie geltenden Regelaltersgrenze in Rente gehen wollen, desto größer sind die Abschläge – und damit der Betrag, den Sie bis zum vollen Ausgleich der Rentenminderung zahlen müssten.

Die Sonderzahlung ist als Einmalzahlung oder als Teilzahlung möglich. Davon und vom Zeitpunkt der Zahlung ist abhängig, ob die Höhe des Ausgleichsbetrags für Sie gleich bleibt:

  • Zahlen Sie den Ausgleichsbetrag aus der besonderen Rentenauskunft innerhalb von drei Monaten, nachdem Sie diese erhalten haben, gilt diese Angabe.
  • Bei einer späteren Zahlung oder einer Zahlung in Teilbeträgen über einen längeren Zeitraum hinweg (zum Beispiel über mehrere Jahre), kann sich der Ausgleichsbetrag verändern. Welche Beiträge Sie zu zahlen haben, hängt vom vorläufigen Durchschnittsentgelt und der Höhe des Beitragssatzes zur Rentenversicherung ab.

Ihr Rentenversicherungsträger informiert Sie über die bereits geleisteten Sonderzahlungen. So können Sie nachvollziehen, wie hoch der verbleibende Abschlag und der damit verbundene Ausgleichsbetrag ist.

Unabhängig davon, ob Sie tatsächlich vorzeitig in Rente gehen oder sich doch dazu entscheiden, bis zu Ihrer Regelaltersgrenze arbeiten zu gehen – in jedem Fall erhöht sich durch die Sonderzahlung Ihr Rentenanspruch. Auch eine Hinterbliebenenrente, die aus diesem Anspruch entsteht, würde entsprechend höher ausfallen.

Sie können auf Ihrer Sonderzahlung allerdings nicht früher in Rente gehen. Außerdem werden die Sonderzahlungen nicht erstattet.

 

Eine junge und eine ältere Frau arbeiten zusammen in einer Backstube und bearbeiten Brotlaibe

Weiter eine Aufgabe haben, Teil eines Teams sein – und gleichzeitig die Rente verbessern. All das ist möglich. | © Robert Kneschke – stock.adobe.com

 

Weiterarbeiten neben der Regelaltersrente: Diese Möglichkeiten haben Sie

Das Erreichen der Regelaltersrente bedeutet für Sie unter anderem: Sie müssen ab jetzt grundsätzlich keine Beiträge zur Rentenversicherung mehr zahlen, Sie sind versicherungsfrei. Das gilt unabhängig davon, ob schon vorzeitig eine Rente bezogen haben oder erst mit dem Regelalter in Rente gehen.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, auf diese Versicherungsfreiheit zu verzichten. Sie zahlen dann weiter Ihre Rentenversicherungsbeiträge. Da Ihr Arbeitgeber seine Beiträge ohnehin zahlen muss, solange Sie bei ihm beschäftigt sind, können Sie auf diese Weise einmal im Jahr Ihre Rente erhöhen.

Rentenanspruch erhöhen mit Minijobs?

Selbst bei Minijobs kann sich die fortgeführte Beitragszahlung lohnen. Das Rechenbeispiel der Deutschen Rentenversicherung zeigt: Beim Erreichen der Regelaltersgrenze im Dezember 2024 und der Ausübung eines Minijobs neben der Rente vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 erhöht sich die Rente dadurch ab 1. Juli 2026 um 5,66 monatlich (Stand: Februar 2025).

Seit 1. Januar 2025 liegt die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs übrigens bei 556 Euro monatlich.

Weiterarbeiten nach Ende eines unbefristeten Arbeitsvertrags?

Unbefristete Arbeitsverträge, die mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze enden, stellen grundsätzlich kein Hindernis für eine weitere Erwerbstätigkeit dar. Sie haben immer noch die Möglichkeit, mit Ihrem Arbeitgeber einen neuen Befristungszeitpunkt festzulegen. Auf diese können Sie den Rentenbeginn sogar mehrfach verschieben, sofern Sie mit Ihrem Arbeitgeber übereinkommen.

Später in Rente gehen?

Wenn Sie über das Regelalter hinaus arbeiten, ohne Ihre Rente zu beziehen, können Sie dadurch Ihren späteren Rentenanspruch erhöhen. Für jeden Monat über die Regelaltersgrenze hinaus erhalten Sie einen Rentenzuschlag von 0,5 Prozent. Wenn Sie den Beginn der Rentenzahlungen ein ganzes Jahr hinausschieben und weiterhin einer Arbeit nachgehen, erhalten Sie somit einen Zuschlag in Höhe von 6 Prozent.

Gleichzeitig erhöht sich der Rentenanspruch wegen der fortlaufenden Beitragszahlungen zur Rentenversicherung. Auf der anderen Seite entfallen für Sie die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

 

Arbeiten neben der Rente: Die Varianten im Überblick

Viele Möglichkeiten und ein hohes Maß an Flexibilität: Mit den neuen Regelungen zum Hinzuverdienst für Rentner stehen Ihnen verschiedene Optionen offen, um Ihren Gang in die Rente individuell zu gestalten. Wir fassen für Sie die wichtigsten Varianten und Ihre Auswirkungen noch einmal kurz für Sie zusammen.

Weiterarbeiten mit Rentenbezug

Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie grundsätzlich versicherungsfrei und können unbegrenzt zur Rente hinzuverdienen. Das Einkommen wird nicht auf Ihre Altersrente angerechnet. Verzichten Sie auf Ihre und zahlen freiwillig weiter eigene Rentenversicherungsbeiträge erhöht sich damit einmal im Jahr Ihre Rente.

Weiterarbeiten ohne Rentenbezug

Sie können über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und den Beginn der Rentenzahlungen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Für jeden Monat gibt es dafür einen Zuschlag von 0,5 Prozent. Die Rente steigt außerdem durch die Beitragszahlungen.

Weiterarbeiten bei vorzeitiger Altersrente (vor Erreichen der Regelaltersgrenze)

Vorgezogene Altersrenten sind möglich für besonders langjährig Versicherte, langjährig Versicherte und schwerbehinderte Menschen. Für den Rentenbezug müssen jedoch bestimmte Bedingungen erfüllt sein (siehe Infokasten oben). Auch beim vorzeitigen Bezug einer Altersrente bestehen seit Januar 2023 keine Grenzen mehr für den Hinzuverdienst.

17.02.2025

Schlagworte

  • arbeit
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