Blindengeld
Unterstützung für Blinde und ihre Angehörigen
Blindengeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Menschen, die ihre Sehkraft verloren haben oder diese nie hatten. Es hilft ihnen, die zusätzlichen Kosten und Herausforderungen im Alltag zu bewältigen. Doch leider sind die Zuschüsse für jedes Bundesland unterschiedlich. Wir wollen dennoch etwas Licht ins Dunkel bringen und den generellen Weg der Antragstellung aufzeigen.
Blindengeld ist eine staatliche Leistung, die blinden oder hochgradig sehbehinderten Menschen zur Verfügung gestellt wird. Es dient dazu, die Mehrkosten, die durch die Sehbehinderung entstehen, teilweise zu decken. Blindengeld ist nicht zweckgebunden und kann somit für jegliche Ausgaben verwendet werden, die dem Betroffenen helfen, die Herausforderungen des Alltags zu bewältigen.
Blindengeld als Nachteilsausgleich
Die Unterstützung von hochgradig sehbehinderten Menschen und Blinden durch Blindengeld gilt als „Nachteilsausgleich“. Er umfasst verschiedene Maßnahmen, die Menschen helfen sollen, Nachteile aufgrund ihrer Behinderung auszugleichen. Beispiele für Nachteilsausgleiche sind:
- Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln.
- Steuervergünstigungen oder -freibeträge.
- Angepasste Prüfungs- und Arbeitsbedingungen im Bildungs- und Berufsleben.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Blindengeld
Der Anspruch auf Blindengeld hängt von verschiedenen Voraussetzungen ab, sowohl medizinischen als auch rechtlichen:
Medizinische Voraussetzungen:
- Vollblindheit: Der Verlust des Augenlichts auf beiden Augen.
- Hochgradige Sehbehinderung: Ein erheblich eingeschränktes Sehvermögen, das gesetzlich als Blindheit eingeordnet wird.
Rechtliche Voraussetzungen:
- Die Antragstellung muss im Bundesland erfolgen, in dem der Hauptwohnsitz gemeldet ist.
- In einigen Bundesländern wird nur Volljährigen Blindengeld gewährt.
- Die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen vermindert das Blindengeld.
Höhe des Blindengeldes
Blindengeld, Landespflegegeld, Landesteilhabegeld, Landesblindengeld, Blindheitshilfe oder Sinnesbehindertengeld wird nicht nur je nach Bundesland unterschiedlich bezeichnet, sondern auch in unterschiedlicher Höhe gezahlt. So liegt in Schleswig-Holstein der Betrag bei monatlich 300 Euro, in Bayern bei knapp 700 Euro, sofern die antragstellende Person das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Einfluss auf den Betrag haben aber auch andere Faktoren. So wird in manchen Bundesländern taubblinden Menschen ein deutlich höherer Satz, hochgradig sehbehinderten Menschen dagegen ein niedrigerer gewährt. Zudem wird Beziehern von Pflegeleistungen in allen Bundesländern das Blindengeld mit dem Pflegegeld anteilig verrechnet, das heißt gekürzt.
Antragstellung für Blindengeld
Die Antragstellung für Blindengeld erfolgt je nach Bundesland in mehreren Schritten und ist nur im Kern bei allen Bundesländern gleich. Informieren Sie sich deshalb umfassend über die spezifischen Regelungen in Ihrem Bundesland.
Einen guten Überblick über die landespezifischen Erfordernisse gibt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV). Im Allgemeinen sind aber folgende Unterlagen wichtig:
- Personalausweis oder Meldebescheinigung
- Medizinische Gutachten und Diagnosen
- der eigentliche Antrag
Wichtig ist eine zeitnahe Antragstellung, da das Blindengeld in der Regel nicht rückwirkend gezahlt werden kann.
Zusätzliche Unterstützungsleistungen neben dem Blindengeld
Neben dem Blindengeld gibt es auch noch die Blindenhilfe. Sie ist Teil der Sozialhilfe nach dem SGB XII und wird nur gewährt, wenn der/die Betroffene bedürftig ist. Sie deckt ähnlich wie das Blindengeld die zusätzlichen Kosten durch die Sehbehinderung ab, ist aber einkommens- und vermögensabhängig. Blindengeld hingegen ist eine pauschale Leistung, die unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt wird.
Personen die blind und sozialhilfeberechtigt sind, erhalten monatlich 880,28 Euro für blindheitsbedingte Ausgaben, während Minderjährige 440,90 Euro und über 60-Jährige 473 Euro erhalten. Diese Beträge können durch die sogenannte Blindenhilfe aufgestockt werden, wenn Bedürftigkeit nachgewiesen wird.
Dabei gelten die Einkommens- und Vermögensgrenzen der Sozialhilfe: Alleinstehende dürfen nicht mehr als 10.000 Euro angespart haben, keine Bausparverträge oder Lebensversicherungen besitzen und neben den Kosten für „eine angemessene Unterkunft“ nicht mehr als 1.126 Euro monatlich verdienen (Stand 2024). Es gibt aber noch weitere Unterstützungsleistungen, die Betroffene in Anspruch nehmen können, darunter:
- Pflegegeld (bei bestehendem Pflegegrad).
- Zuschüsse für Hilfsmittel wie Lupen, Lesegeräte oder spezielle Software.
- Unterstützung durch Mobilitätshilfen und Assistenzdienste.
Nutzung des Blindengeldes
Die Auszahlung erfolgt in der Regel monatlich und wird direkt auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Es kann flexibel verwendet werden, um die Lebensqualität zu verbessern. Beispiele für die Verwendung sind:
- Bezahlung von Assistenzdiensten oder Begleitpersonen
- Anschaffung spezieller Hilfsmittel wie etwa Lesegeräte, Computerprogramme oder sprechende Uhren
- Finanzierung von Mobilitätshilfen wie Blindenstöcken oder Blindenhunden
Aus diesen Gründen ist Blindengeld eine wichtige Unterstützung für blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen, die dazu beiträgt, die zusätzlichen Kosten und Herausforderungen im Alltag zu bewältigen. Angehörigen bietet es finanzielle Entlastung und ermöglicht eine bessere Betreuung. Informieren Sie sich umfassend über Ihre Ansprüche und nutzen Sie die angebotenen Unterstützungsleistungen.