TESTSIEGER Treppenlift-Anbieter
Wohnen - Pflegekostenzuschuss - Teil 2

Pflegekostenzuschuss beantragen

Finanzierung altersgerechter Wohnraumanpassungen

Pflegekostenzuschuss beantragen - Älterer Mann schaut lächelnd auf seinen Antrag
Pflegekostenzuschuss beantragen, aber richtig | © Prostock-studio - fotolia.com

Den Pflegekostenzuschuss für einen Treppenlift beantragt man nicht alle Tage, oder etwa doch? Als kundenorientierter Dienstleister übernimmt die Firma SANIMED auf Wunsch ihrer Kunden auch regelmäßig das Antragsverfahren bei Pflegekassen, KfW oder den Berufsgenossenschaften. Wir haben mit Eileen Schellenberg, Kundenservice Liftsysteme, darüber gesprochen und uns wertvolle Tipps über die Voraussetzungen, Stolperfallen und sinnvolle Kombinationen von Fördermaßnahmen geben lassen.

SANIMED Magazin: Frau Schellenberg, gibt es für den Pflegekostenzuschuss so etwas wie einen idealen Antragsweg?

Eileen Schellenberg: Sicherlich nicht, aber wir versuchen, unseren Kunden den Weg so einfach wie möglich zu gestalten. Deshalb haben wir eigene Anträge entwickelt, in denen man nur noch ankreuzen muss, wofür der Treppenlift genutzt wird. Insgesamt gibt es aber mehrere Möglichkeiten: 1. Der Kunde beantragt den Zuschuss eigenverantwortlich oder 2. Wir füllen den Antrag im Auftrag des Kunden aus. Wir legen dazu gern auch Fotos bei, denn wann immer unser Berater vor Ort ist, macht er auch Aufnahmen von der Treppe. Dadurch können sich die Mitarbeiter der Pflegekassen ein besseres Bild von der Situation machen. Der Kunde muss den Antrag nur noch freigeben und abschicken. 3. Wir übernehmen die komplette Korrespondenz und Abrechnung mit der Pflegekasse.

SANIMED Magazin: Heißt das im letzten Fall, dass auch das Geld direkt an den Treppenliftanbieter fließt?

Schellenberg: Wenn der Kunde dies wünscht, schicken wir einen sogenannten Abtretungsbogen zusammen mit der Rechnung an die Pflegekasse und die überweist den Zuschuss dann direkt an uns. So hat der Kunde mit dem finanziellen Teil nichts zu tun, es sei denn, der Treppenlift ist teurer als der Zuschuss. Dann muss der Kunde natürlich noch den Differenzbetrag begleichen. Das ist aber vorwiegend bei kurvigen Treppenliften der Fall, bei den gerade Treppenliften ist mit dem Zuschuss oftmals alles abgegolten.

Schritt- für Schrittanleitung für Ihren Pflegekostenzuschuss

Um älter werdenden Menschen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden so lange wie nur irgend möglich zu gewährleisten, bezuschussen die Pflegekassen dafür notwendige Umbaumaßnahmen wie den Kauf und die Montage eines Treppenlift mit bis zu 4.000 Euro. Doch welche Voraussetzungen müssen Antragsteller erfüllen und wie genau läuft das Antragsverfahren, um von diesem Zuschuss zu profitieren?

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SANIMED Magazin: Gibt es Stolperfallen, die man bei der Beantragung beachten muss?

Schellenberg: Wichtig ist, dass der Zuschuss im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung je nach Pflegekasse nur einmal gewährt wird. Wenn also bereits der Badumbau bezuschusst worden ist, wird die Pflegekasse sehr wahrscheinlich keinen Treppenlift mehr finanzieren oder zumindest nur den Restbetrag des Zuschusses genehmigen.

SANIMED Magazin: Kann man da nicht notfalls mit unterschiedlichen Beschwerden argumentieren?

Schellenberg: Sofern sich nicht auch der Pflegegrad des Antragstellers erhöht, gewährt die Pflegekasse den Zuschuss wirklich nur einmal. Wenn dieser bereits im Sinne der Wohnumfeldverbesserung beantragt wurde, dann besteht kein neuerlicher Anspruch, auch nicht Jahre später. Einzige Ausnahme, neben der Steigerung des Pflegegrades, besteht bei Zuschüssen, die vor der letzten Erhöhung im Jahr 2015 gewährt wurden. Hier kann zumindest die Differenz zum derzeitigen Zuschuss neuerlich beantragt werden. Das sind auch immerhin 1443 Euro.

SANIMED Magazin: Wie wird ein Antrag denn am besten begründet?

Schellenberg: Der alleinige Verweis auf einen Pflegegrad reicht definitiv nicht aus. Der Antrag wird auch dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgelegt, und die wollen wissen, warum ein Treppenlift benötigt wird. Wenn die zentralen Wohnfunktionen wie Küche, Bad und Wohnzimmer auf einer Ebene liegen, stellt ein Treppenlift unter Umständen keine echte Verbesserung des Wohnumfeldes dar. Aber wenn im Haus Bad oder Schlafzimmer in der oberen Etage liegen oder der Zugang zum Haus nur über Treppen möglich ist, so sind das gute Begründungen für einen Antrag.

SANIMED Magazin: Das heißt, die Herstellung eines Zugangs zum Schlafzimmer im oberen Stock reicht als Grund nicht aus?

Schellenberg: Sie werden auf jeden Fall genau darlegen müssen, warum es für Sie nicht möglich ist, das Schlafzimmer nach unten zu verlegen.

SANIMED Magazin: Ist ein Kostenvoranschlag für den Antrag zwingend notwendig? Oder ist es sogar sinnvoll, den Zuschuss möglichst früh zu stellen und sich erst dann um einen Treppenliftanbieter zu kümmern?

Schellenberg: Generell verlangen die Pflegekassen einen Kostenvoranschlag, denn erst daraus geht hervor, wie hoch der Zuschuss ausfällt. Es kommt aber auch in Einzelfällen vor, dass die Kasse bereits im Vorfeld den Zuschuss mit einer maximalen Höhe von 4000 Euro bewilligt. Das Prozedere ist teils sehr individuell, ein Kostenvoranschlag ist aber in jedem Fall wichtig.

SANIMED Magazin: Sie haben vorhin erwähnt, dass Sie Anträgen Fotos beilegen. Welche Informationen sollten die Fotos beinhalten?

Schellenberg: Wir schicken nur Fotos von der Treppe. So kann die Pflegekasse besser einschätzen, ob es sich beim Kostenvoranschlag um eine realistische Kalkulation handelt. Die allgemeine Wohnsituation mit Fotos zu belegen, stellt sich meist als eher schwierig dar. Wenn Sie aber schriftlich die Verteilung der Zimmer darlegen, reicht das der Pflegekasse in der Regel vollkommen aus.

SANIMED Magazin: Wie lange sind denn die Wartezeiten bei der Pflegekasse?

Schellenberg: Ganz unterschiedlich. Manche Anträge sind innerhalb von 2 Wochen bewilligt, bei anderen warten Sie Monate. Das kommt aber auch immer darauf an, ob Ferien oder Feiertage sind. Im Dezember ist es teilweise sehr schwierig. Da kann es sein, dass Sie erst im Februar die Zusage bekommen. Das kann man so allgemein leider nicht sagen.

SANIMED Magazin: Können Sie etwas zur Erfolgsquote sagen?

Schellenberg: Man sollte sich immer vor Augen halten: Die Pflegekassen haben selbst ein großes Interesse, die Leute dabei zu unterstützen, so lange wie möglich im eigenen Heim wohnen zu bleiben. Sofern die Ansprüche nicht mit den Regelungen vollkommen über Kreuz liegen, bewilligen sie nach bestem Wissen und Gewissen. Eine konkrete Quote kann ich nicht nennen, aber es kommt wirklich sehr selten vor, dass sich Kunden bei uns melden und erzählen, sie wären jetzt im Widerspruchsverfahren oder Ähnliches. In der Regel, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist, kann man davon ausgehen, dass man den Zuschuss bekommt.

Pflegekostenzuschuss per Vordruck

Damit Sie keinen wichtigen Punkt vergessen: Mit unserem vorausgefüllten Antragsformular wird die Finanzierung Ihres Treppenliftes zum Kinderspiel. Einfach ausfüllen und absenden.

SANIMED Magazin: Der genaue Pflegegrad spielt gar keine Rolle?

Schellenberg: Das ist wirklich vollkommen unabhängig von der Höhe des Pflegegrades.

SANIMED Magazin: Wie ist es denn bei Spezialfällen, beispielsweise dem Antrag für einen Treppenlift im elterlichen Wohnhaus für eine gehbehinderten Tochter mit eigenem Haushalt?

Schellenberg: Einen solchen Fall hatte ich bislang noch nicht. Aber ich glaube, das wird eher schwierig. Denn der Zuschuss ist für den eigenen Wohnraum gedacht.

SANIMED Magazin: Es lassen sich Ansprüche ja auch kombinieren, doch selten werden mehrere Mitglieder eines Haushalts zeitgleich pflegebedürftig. Kann ein Treppenlift, der durch den Anspruch des einen Partners bezuschusst wurde auch später durch den Anspruch des anderen Partners nachfinanziert werden?

Schellenberg: Davon gehe ich nicht aus, denn der Antrag muss vor Einbau bewilligt sein. Es besteht für die Pflegekasse im Sinne der Wohnumfeldverbesserung auch kein Handlungsdruck mehr. Zumindest nicht in Bezug auf einen Treppenlift.

SANIMED Magazin: Das heißt, Bedürftigkeit nach Einkommen und Vermögen spielen bei der Bezuschussung überhaupt keine Rolle?

Schellenberg: Das ist ganz egal. Zur Vereinfachung des Verfahrens wird inzwischen auf eine Überprüfung des Einkommens verzichtet. Die Pflegekasse bekommt ja auch nur den Kostenvoranschlag für die baulichen Maßnahmen, aber keine Auskünfte darüber, wer wie viel Geld hat. Definitiv nicht.

SANIMED Magazin: Gibt es sinnvolle Kombinationen mit anderen Kostenträgern?

Schellenberg: Wir beantragen für unsere Kunden zum Beispiel auch KfW-Mittel, allerdings zahlt die Kreditanstalt für Wiederaufbau nur, wenn keine weiteren Förderungen im Spiel sind. Insofern lässt sich der Zuschuss der KfW nicht mit dem Zuschuss der Pflegekassen kombinieren, aber wir schauen für unsere Kunden auf jeden Fall, wie sich der Eigenanteil für einen Treppenlift möglichst reduzieren lässt. So übernehmen teilweise Sozialämter und auch die Berufsgenossenschaften die Kosten, sollte der Lift teurer sein, sodass die Umbaumaßnahmen im günstigsten Fall ganz ohne eigenes Kapital finanziert werden können. Auch die Bundesländer selber haben Fördertöpfe, allerdings sind die von Land zu Land unterschiedlich. Wir stehen unseren Kunden aber auch hier mit Rat und Tat zur Seite.

SANIMED Magazin: Frau Schellenberg, herzlichen Dank für das Interview.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit allen wichtigen Punkten zur Beantragung eines Pflegekostenzuschusses finden Sie übrigens im ersten Teil unseres Ratgebers über Zuschüsse für eine altersgerechte Wohnraumanpassung.

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