Hilfsmittelversorgung
Worauf Sie beim Antrag bei der Krankenkasse achten sollten
Sei es durch Krankheit oder zunehmendes Alter – wir alle sind früher oder später zur Bewältigung unseres Alltags auf Hilfsmittel angewiesen. Was viele nicht wissen: Bedürftige haben unter bestimmten Rahmenbedingungen auch ohne ausgewiesenen Pflegegrad Anspruch darauf.
Generell wird laut Sozialgesetzbuch zwischen Hilfmitteln und Pflegehilfsmitteln unterschieden. Während letztere jedoch nur bei Nachweis eines Pflegegrades von der Pflegekasse finanziert werden, haben alle Menschen einen Anspruch auf die Hilfsmittelversorgung durch die Krankenkassen.
Voraussetzung für die Beantragung von Hilfsmitteln
Der Anspruch auf die Hilfsmittelversorgung ist jedoch an folgende Bedingen geknüpft. Krankenkassen gewähren die Finanzierung, sofern die Hilfmittel …
- den Erfolg der Krankenbehandlung sichern,
- einer drohenden Behinderung vorbeugen oder
- eine Behinderung bei der Befriedigung von Grundbedürfnissen des täglichen Lebens ausgleichen,
- eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigen,
- eine Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenwirken,
- Krankheiten verhüten oder deren Verschlimmerung vermeiden,
- Pflegebedürftigkeit vermeiden.
Die Verordnung durch einen Arzt reicht für gewöhnlich aus
Anders als Pflegehilfsmittel werden Hilfmittel deshalb auch nicht bei der Pflegekasse, sondern direkt bei der Krankenkasse beantragt. Darunter fallen Seh- und Hörhilfen, Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel – in der Regel reicht die Verordnung eines Arztes aus.
Dennoch sollten Sie sich vor der Beantragung von Hilfsmitteln auch darüber im Klaren sein, wie Krankenkassen zur Vergabe von Hilfsmitteln stehen. Hier unsere Tipps:
8 Tipps zur Beantragung von Hilfsmitteln bei der Krankenkasse
- Als Hilfmittel werden von Krankenkassen nur solche gewertet, die speziell für behinderte Menschen gefertigt werden. Im Gegensatz zum Elektromobil würde ein eScooter bei einer Gehbehinderung von den Kassen also abelehnt.
- Dabei gilt das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenkassen lediglich als Empfehlung. Tatsächlich richtet sich die Bewilligung nach den individuellen Erfordernissen des Antragstellers.
- So unterscheiden Krankenkassen zwischen Hilfmitteln zum unmittelbaren sowie mittelbaren Behinderungsausgleich. Die Kassen müssen nur Grundbedürfnisse abdecken, das heißt, eine Sehhilfe ist bei starker Beeinträchtigung der Augen drin, der Screenreader unter Umständen nicht.
- Das Sozialamt hat demgegenüber größeren Spielraum bei der Mittelvergabe. Ihm ist es überlassen, auch mittelbaren Behinderungsausgleich zu finanzieren, sofern er der Teilhabe dient. Allerdings gelten hier Vermögens- und Einkommensgrenzen.
- Generell ist es für Krankenkassen wirtschaftlicher, Vertragspartner unter den Hilsmittelanbietern vorzuziehen oder die Favorisierung gebrauchter Geräte. Schließlich muss die Hilfmittelversorgung nicht nur notwendig, sondern auch ausreichend und wirtschaftlich sein. Wichtig ist auch für Bedürftige nicht die Finanzierung, sondern dass ihnen ein geeignetes Hilfsmittel zur Verfügung steht.
- Die Krankenkassen achten auf eine mögliche Doppelversorgung. Das heißt, wurde bereits ein Duschsitz bezahlt, wird nicht auch noch ein Wannenlift finanziert, schließlich ist der Antragsteller diesbezüglich in seinem Hygienebedürfnis ausreichend versorgt.
- Ein einmal gewährtes Hilfsmittel wird nur in Ausnahmefällen ein zweites Mal gewährt. So zum Beispiel wenn das alte Hilsmittel irreparabel kaputtgegangen, inzwischen inkompatibel ist oder sich eine Behinderung so gravierend verändert hat, dass ein neues Hilfsmittel zwingend notwendig wird.
- Zum beantragten Hilfmittel ist oftmals auch eine Schulung vorgesehen. Für eine optimale Anwendung und den langfristigen Erhalt des Geräts kann diese äußerst nützlich sein. Nehmen Sie derlei Angebote also gerne wahr.
Hilfsmittelverzeichnis
Als Orientierungshilfe für die Finanzierung von Versorgungsleistungen durch die Krankenkassen bietet das Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen mit seinen 38 Produktgruppen eine gute Hilfestellung.