Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten

Leistungen für die Pflege oder den Einbau eines Treppenliftes übernehmen die Kassen, steuerlich versucht der Staat mit dem Pflege-Pauschbetrag betreuende Angehörige zu entlasten. Doch auch für die in Summe teuren zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel stehen Pflegebedürftigen Gelder in Höhe von monatlich 40 Euro, also jährlich 480 Euro zu. Geld, das man sich mit einem Antrag bei der Pflegekasse sparen kann. Wir verraten Ihnen hier, was es dabei zu beachten gilt.
Häusliche Pflege kommt selten ohne aus. Seien es Einlagen oder Desinfektionsmittel – für den Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel verbessern die Hygienebedingungen im eigenen Heim und erleichtern die tägliche Pflege erheblich. Allerdings sind auch die Kosten nicht unbeträchtlich, weshalb Sie sich das Geld von der zuständigen Plegekasse erstatten lassen sollten.
Was sind zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel?
Mit einem Zuschuss der Pflegekassen für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel lassen sich die laufenden Kosten erheblich senken, doch welche Produkte gehören überhaupt dazu? Das Pflegehilfsmittelverzeichnis gibt unter der Produktgruppe 54 genaue Auskunft darüber:
- Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektionsmittel
- Flächendesinfektionsmittel
- Mundschutz
- Einwegschutzschürzen
Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss für Pflegehilfsmittel?
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen Ihnen nicht vom Arzt verschrieben werden, der Anspruch auf einen Zuschuss ergibt sich aus der Pflegebedürftigkeit. Voraussetzung für die Erstattung der Kosten sind laut Sozialgesetz folgende Kriterien:
- Antragsteller verfügen über einen anerkannten Pflegegrad 1 bis 5
- die Pflege erfolgt zu Hause oder in einer Wohngemeinschaft
- sie wird von Angehörigen oder einem Pflegedienst durchgeführt
Das heißt im Umkehrschluss aber auch: Findet die Pflege in einem Pflegeheim statt, können von pflegenden Angehörigen keine Pflegeverbrauchsmittel beantragt werden.
Wie wird ein Zuschuss für Pflegehilfsmittel beantragt?
Der Kostenzuschuss für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wird bei Ihrer Pflegekasse direkt beantragt und je nach Kasse für ein Jahr oder auch unbegrenzt gewährt. In der Regel reicht ein formloser Antrag mit den wesentlichen Daten des Antragstellers wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Versicherungsnummer aus.
Wurde im Gutachten des Medizinischen Dienstes (MDK) zur Prüfung des Pflegegrades bereits auf die Notwendigkeit von Pflegehilfsmitteln hingewiesen, kann das den Antragsprozess zusätzlich beschleunigen.
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel liefern lassen
Damit Sie nicht jeden Monat in die Apotheke oder ins Sanitätshaus gehen müssen, haben sich verschiedene Online-Dienstleister auf den regelmäßigen Versand von Pflegehilfsmitteln direkt nach Hause spezialisiert. Wählen Sie einfach aus einem der standardisierten Pflegepakete das für Sie passende aus.
Häufig übernehmen diese Online-Sanitätshäuser auch gleich die Beantragung der Zuschüsse, kümmern sich um die Abrechnung und die gesamte Kommunikation mit der Pflegekasse. So sparen Sie nicht nur Geld, sondern auch jede Menge wertvoller Zeit.
Auch beim regelmäßigen Versand flexibel bleiben
Achten Sie beim Pflegemittelversand darauf, dass Ihnen keine verstecken Kosten wie zum Beispiel durch zusätzliches Porto entstehen. Gute Lieferanten sind in ihrem Angebot zudem flexibel, verzichten auf übertriebene Vertragslaufzeiten und lassen auch einen monatlichen Wechsel zwischen einzelnen Paketen zu.