Wie beantrage ich einen Pflegegrad?
In 3 Schritten durch das Antragsverfahren
Wenn der Alltag zur kaum überwindbaren Hürde wird und selbst einfache Dinge nicht mehr selbstständig oder nur mit Hilfsmitteln erledigt werden können, sollten Sie eine mögliche Pflegebedürftigkeit abklären. Und das frühzeitig, denn aus falschem Stolz oder Schamgefühl wird ein Pflegegrad oft viel zu spät beantragt und anerkannt. Je früher Sie mit der Pflegekasse dazu in Verbindung treten, desto besser. Wir erklären Ihnen, wie das geht.
Pflegefälle können plötztlich eintreten, beispielsweise durch einen Unfall, oder sich ganz allmählig zu solchen entwickeln, wie durch Krankheit oder einfach das Alter. Durch den schleichenden Prozess wird pflegenden Familienangehörigen häufig erst zu fortgeschrittener Zeit bewusst, dass externe Hilfe und entsprechende Pflegeleistungen nötig sind. Doch diese sind teuer. Wer rechtzeitig einen Antrag bei der Pflegekasse stellt, hat im Falle eines positiven Bescheids Leistungsanspruch ab dem Tag der erstmaligen Kontaktaufnahme bei der Pflegekasse – ein Anruf genügt.
1. Pflegegrad formlos beantragen
Oft zögern Bedürftige aus Angst vor den bürokratischen Abläufen einen Antrag viel zu lange hinaus. Dabei reicht als erster Schritt ein Telefonanruf bei der Krankenkasse vollkommen aus. Teilen Sie dort mit, dass Sie oder eine Ihnen anvertraute pflegebedürftige Person Leistungen aus der Pflegeversicherung benötigt. Der zuständige Sachbearbeiter wird Sie zur angeschlossenen Pflegekasse weiterverbinden, die daraufhin ein Antragsformular an Sie verschickt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, dass Ihr Erstantrag registriert wurde, kann eine formlose schriftliche Beantragung sinnvoll sein. Verschickt als Einschreiben mit Rückschein oder als Fax mit Sendebestätigung haben Sie einen klaren Nachweis, ab welchem Datum Ihnen im Leistungsfall Gelder zustehen. Sollten Sie für diesen ersten Schritt Beratung benötigen, können Sie einen Pflegestützpunkt in Ihrer Nähe besuchen und dort einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen.
2. Nähere Angaben zum Pflegebedarf
Sofern der Erstkontakt mit der Pflegekasse telefonisch verlief, müssen Sie im Anschluss noch ein Antragsformular ausfüllen, dass Sie online herunterladen können oder Ihnen per Post zugeschickt wird. Hier werden bereits einige Details zum Gesundheitszustand und Pflegebedarf abgefragt. Machen Sie hier nur die nötigsten Angaben und gehen Sie bei Fragen zum Pflegebedarf nicht zu sehr in die Tiefe! Es obliegt den Gutachtern der Krankenkassen die genaue Pflegebedürftigkeit vor Ort zu ermitteln.
3. Begutachtungstermin zur Ermittlung des Pflegegrades
Nachdem Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingetroffen ist, werden sich bei gesetzlich Versicherten die Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder bei privat Versicherten die Gutachter der Medicproof bei Ihnen wegen eines persönlichen Begutachtungstermins melden. Notieren Sie sich bereits im Vorfeld besonders hervorzuhebende Beispiele aus dem Pflegealltag, die Sie dem Gutachter zum Termin erläutern können. Er prüft die Hilfsbedürftigkeit anhand eines Kataloges von Anforderungen, die in sechs unterschiedliche Bereiche des täglichen Lebens unterteilt sind, und errechnet auf Basis der Gesamtpunktzahl einen von ihm empfohlenen Pflegegrad.
Ihre Pflegekasse bewertet das Gutachten noch einmal und teilt Ihnen daraufhin schriftlich ihre Einstufung nach Pflegegraden mit. Insgesamt kann die Einstufung mehrere Wochen dauern, doch im Falle der Zuerkennung eines Pflegegrades bekommen Sie die Leistungen in jedem Fall rückwirkend für den Monat der Antragstellung gewährt.
Wenn die Einstufung für einen Pflegegrad eilt
Nicht immer bleiben für eine Einstufung mehrere Wochen Zeit. Sollten Sie oder einer Ihrer Angehörigen wegen eines Unfalls oder einer Krankheit plötzlich zum Pflegefall werden, sprechen Sie mit dem Sozialdienst des Krankenhauses. Er kann mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung eine Eileinstufung erwirken. So werden Leistungen aus der Pflegeversicherung kurzfristig gezahlt – das dazugehörige Begutachtungsverfahren prüft erst anschließend, ob der Pflegegrad zu Recht vergeben wurde oder abgeändert muss.