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Pflege

Checkliste: Die richtige Pflegekraft finden

Auf der Suche nach einer geeigneten Pflegekraft gibt es einige Punkte zu beachten. | © leno2010 – stock.adobe.com

Über 4 Millionen Deutsche sind zuhause auf Pflege angewiesen. Während 75 Prozent der Betroffenen überwiegend durch Angehörige versorgt werden, beansprucht ein Viertel die Hilfe professioneller Pflegekräfte. Doch wie finden Sie im Fall der Fälle die richtige Pflegekraft? Wir haben die Checkliste mit den wichtigsten Punkten für Sie zusammengestellt.

Bedarfsermittlung: Welche Hilfe wird benötigt?

Im ersten Schritt sollten Sie ermitteln, welche Art und welchen Umfang der Pflege die betroffene Person benötigt. Der Bedarf erstreckt sich theoretisch über eine breite Spanne an Tätigkeitsfeldern und zeitlichem Einsatz: Einige Senioren brauchen zunächst nur Hilfe mit wenigen anstrengenden Tätigkeiten, zum Beispiel beim Fensterputzen, beim Einkaufen oder bei der Gartenarbeit.

Andere Menschen sind dagegen aufgrund ihrer Mobilitätseinschränkungen oder Demenzerkrankung auf eine 24-Stunden-Pflege angewiesen. Dazwischen siedeln sich viele individuelle Bedürfnisse an. Dazu können die Begleitung zu Arztterminen, Hilfe mit offiziellem Schriftverkehr oder schlichtweg das Bedürfnis nach sozialer Gesellschaft gehören.

Wer ermittelt den Pflegebedarf offiziell?

Versicherte in der gesetzlichen Pflegekasse erhalten finanzielle Unterstützung im Fall ihrer Pflegebedürftigkeit. Die Voraussetzung ist dabei die Einstufung in einen der definierten Pflegegrade.

Bei gesetzlich Krankenversicherten übernimmt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die dafür notwendige Untersuchung des Patienten. Die Pflegekasse leitet dann aus dem vom MDK erstellten Gutachten einen Pflegegrad zwischen Stufe 1 und Stufe 5 ab. Je höher der Pflegegrad ausfällt, desto mehr finanzielle Unterstützung und Sachleistungen kann der Pflegebedürftige in Anspruch nehmen.

Art der Pflegekraft: Welcher Umfang wird benötigt?

Welche Pflegekraft zu Ihnen und Ihren Familienmitgliedern passt, richtet sich in erster Linie nach dem Pflegebedarf und der entsprechenden Qualifikation des Pflegenden. Generell werden Pflegeleistungen in Deutschland von folgenden Personengruppen und Anbietern erbracht:

Pflegefachkraft

Pflegefachkräfte haben eine geregelte Berufsausbildung durchlaufen und besitzen ein Examen auf dem Gebiet der Altenpflege, Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege. Neben der Tätigkeit in Krankenhäusern und Pflegeheimen machen sich zunehmend Pflegekräfte selbstständig.

Pflegedienste

Diese Anbieter erbringen vielfältige Leistungen im Rahmen der ambulanten Pflege in den eigenen vier Wänden. Der Bedarf wird vorab individuell mit den Betroffenen besprochen: Ganz gleich, ob Sie täglich Hilfe beim Ankleiden benötigen oder nur die Erledigung des Einkaufs fürs Wochenende – die gebuchten Pflegeangebote erledigen die diensthabenden Pflegekräfte nach Plan. Darüber hinaus beraten Pflegedienste auch pflegende Angehörige zu wichtigen Fragen wie der Pflegegrad-Einstufung.

24-Stunden-Pflege

Als Alternative zum Pflegeheim bieten diverse Anbieter eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine im Haushalt lebende Pflegekraft an. Insbesondere, wenn Agenturen mit günstigen Preisen werben, sollten Sie den Service vorab gut durchleuchten. Meist handelt es sich bei den Pflegekräften nämlich um Laienpflegerinnen aus dem osteuropäischen Ausland.

Um die medizinische Pflege zu gewährleisten, kommen viele Kunden hier um eine zusätzliche Betreuung durch einen ambulanten Pflegedienst nicht herum. Hinzu kommen Sprachbarrieren und arbeitsrechtliche Hürden.

Denn ein Dienst rund um die Uhr ist mit deutschen Arbeitsschutzgesetzen unvereinbar. Neben der Festsetzung von ausreichend Freizeit muss auch geklärt werden, ob die Pflegekraft vom Haushalt angestellt, durch eine ausländische Firma entsendet oder als Selbstständige beauftragt wird.

Seniorenassistenten

Sie erbringen in der Regel keine medizinische Pflegeleistung, sondern begleiten Senioren im Alltag. Hier stehen das gemeinsame Kochen, die Freizeitgestaltung, gemeinsame Unternehmungen und die Unterstützung bei Terminen im Vordergrund.

Obgleich es sich hier um Tätigkeiten handelt, die auch Laien bewerkstelligen können, haben viele Seniorenassistenten eine spezielle Ausbildung absolviert. Wenn Sie hier auf die Qualifikation und die Berufsbiografie achten, können Sie zuverlässige Assistenten finden, die transparent abrechnen. Ihre Leistung lässt sich im Rahmen der Verhinderungspflege sogar von der Krankenkasse übernehmen.

Verwandte und andere Bezugspersonen

Rund 1 Million Pflegebedürftige werden hierzulande von ihren Angehörigen und anderen ehrenamtlichen Helfern versorgt. Obgleich diese Hilfe keinen professionellen Hintergrund hat, stehen pflegenden Laien bestimmte Leistungen durch die Pflegekasse zu. So haben Angehörige einen Anspruch auf Pflegegeld bis zu 900 Euro pro Monat und auf Urlaub. Während ihrer Abwesenheit übernimmt die Krankenkasse bis zu 42 Tage lang die sogenannte Verhinderungspflege.

Fachliche Kompetenz: Welche Aufgaben kann die Pflegekraft übernehmen?

Wenn die Pflegekraft Medikamente verabreicht, Verbände wechselt oder den Zustand einer Person mit fortschreitender Demenz einschätzen muss, ist hohe Fachkompetenz wichtig. Die folgenden Qualifikationen und Weiterbildungen sollten Sie kennen und abfragen:

  • Pflegefachkraft: Diese Berufsbezeichnung dürfen nur Personen führen, die eine dreijährige Berufsausbildung zum Alten- oder Krankenpfleger absolviert haben. Spezielle Weiterbildungen, zum Beispiel Palliativpflege oder Hospizpflege, sind ebenfalls examinierten Pflegefachkräften vorbehalten.
  • Pflegeassistent/in: Quereinsteigern in die Pflege ist es möglich, sich nach einer 160-stündigen Weiterbildung „Pflegeassistent/in“ zu nennen. Sie konzentrieren sich in ihrer Tätigkeit auf die Bereiche der Grundpflege, zum Beispiel Hygiene, Mobilität und Ernährung.
  • Seniorenhelfer bzw. Seniorenassistent: Diese Berufsbezeichnung ist in Deutschland nicht geschützt – theoretisch darf sich jeder Laie als Seniorenassistent bezeichnen. Gleichwohl haben viele Seniorenassistenten eine zertifizierte Ausbildung vorzuweisen.
  • Alltagsbegleiter/in: Wer Senioren im Alltag begleitet, braucht hierzulande keine formale Ausbildung. Da die Alltagsbegleiter keine medizinischen Pflegetätigkeiten anbieten, zählen zu ihren Qualitäten in erster Linie Seriosität, Empathie und Kommunikationstalent.
Junge Frau und Seniorin lachen zusammen

Für ein angenehmes Miteinander muss auch die menschliche Ebene zwischen Pflegekraft und der pflegebedürftigen Person passen. | © pikselstock – stock.adobe.com

Menschliche Ebene: Stimmt die Chemie?

Ob Alltagsbegleiter oder 24-Stunden-Pflegekraft – in jedem Fall muss die Chemie zwischen Pflegeperson und dem pflegebedürftigen Menschen stimmen. Hier stehen grundlegende Wesenszüge wie das Temperament im Fokus. Denn während manch ein alleinstehender Mensch es genießt, ein paar private Geschichten aus dem Leben der Pflegekraft zu hören, können ruhebedürftige Menschen zu viel Smalltalk nichts abgewinnen.

Gerade bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung prallen zuweilen Charakterzüge unschön aufeinander, wenn die neue Pflegekraft das jahrzehntealte Ordnungssystem der Hausherrin „durcheinanderwirbelt“. Falls Sie die häusliche Pflege für einen nahen Angehörigen organisieren, sind sie gefordert, dessen menschliche Bedürfnisse sensibel einzuschätzen: Wie viel Eingriff in die Alltagsabläufe wird hier toleriert? Wie kontaktfreudig und extrovertiert ist die pflegebedürftige Person?

Hinweis: Bei einer ausländischen Vollzeitpflegekraft müssen Sie nicht nur mit Sprachbarrieren, sondern auch mit kulturellen Unterschieden rechnen. Informieren Sie sich vorab bei der vermittelnden Agentur über die Sprachkenntnisse und die häufigsten Konfliktthemen.

Referenzen prüfen: Hat die Pflegekraft Erfahrungen?

Die entscheidenden Referenzen einer potenziellen Pflegekraft können Sie bereits telefonisch abfragen. Mögliche Fragen beleuchten

  • die berufliche Ausbildung,
  • spezielle Zusatzausbildungen und Weiterbildungen,
  • die früheren Arbeitgeber (z. B. Krankenhäuser, Altenheime, Pflegedienste),
  • die Gründe für eine Selbstständigkeit und
  • die innere Motivation zur Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen.

Viele Seniorenassistenten und Alltagsbegleiter haben kein Examen im Altenpflegebereich vorzuweisen. Hier sollten Sie sich bei der Recherche eher auf die Beurteilungen anderer Klienten konzentrieren.

In kleineren Wohnorten spricht es sich herum, wenn Alltagsbegleiter/innen sich besonders stark für ihre Klienten engagieren oder wenn sie einen besonders guten Draht zu ihnen entwickeln. Kontaktieren Sie bevorzugt Pflegekräfte, über deren Arbeit Sie bereits positive Urteile gehört haben.

Erster Hausbesuch und Vorstellung: Das Kennenlernen

Wenn Sie für die Unterstützung im Alltag eine Seniorenassistenz engagieren wollen, vereinbaren Sie zunächst einen Probetermin zum gegenseitigen Kennenlernen. Innerhalb dieses Treffens können Sie Fragen zur Qualifikation der Pflegeperson stellen, den Umfang der nötigen Leistungen besprechen und vor allem die Harmonie zwischen Assistenz und Auftraggeber testen.

Wichtig: Kennlerntermine im Hausbesuch sollten kostenlos sein. Seriöse Seniorenassistenten betrachten diese Zeit als nötige Investition in die Akquise neuer Klienten.

Etwas anders verhält es sich bei einem Beratungstermin durch den Pflegedienst. Hier übernimmt die Pflegekasse die anfallenden Kosten. Pflegedienste bieten zwei unterschiedliche Kategorien von Beratungsgesprächen an:

Pflegeberatung nach Paragraf 7a SGB XI

Dieses Gespräch steht am Beginn nötiger Pflegemaßnahmen. Themen sind ein möglicher Pflegegrad, der Pflegebedarf, die Organisation der Pflege und die Verbesserung des Umfelds durch Maßnahmen.

Pflegeberatung nach Paragraf 37.3 SGB XI („Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“)

Diese Beratungsbesuche sind verpflichtend für alle Angehörigen, die einen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 und höher selbst zuhause pflegen. In Ortsterminen kontrolliert der Pflegedienst in regelmäßigen Abständen, ob die Pflege gesichert ist, und berät die Angehörigen in allen auftauchenden Fragen.

Weibliche Pflegekraft stellt sich älterem Ehepaar vor

Bei einem Probetermin können sich Pflegekraft und Patient kennen lernen. | © Monkey Business – stock.adobe.com

Probezeit vereinbaren: Für mehr Sicherheit

Selbstständige Seniorenassistenten und Alltagsbegleiter rechnen ihre Dienste in der Regel stundenweise ab. Falls Sie jedoch ein dauerhaftes Pflegeverhältnis anstreben, zum Beispiel eine 24-Stunden-Pflege, sind beide Seiten vertraglich für eine gewisse Zeit aneinander gebunden. Hier sollten Sie sich genau über die Regelungen zur Probezeit informieren.

Die meisten Vermittlungsagenturen setzen diese Periode auf 14 Tage fest – anschließend können Sie als Auftraggeber entscheiden, ob das Miteinander mit der Pflegekraft funktioniert oder nicht. Falls die Beschäftigung fortdauern soll, bleibt die Pflegekraft in der Regel 2 bis 3 Monate lang im Haushalt des Pflegebedürftigen. Im Anschluss daran wird sie gegen eine neue Pflegekraft ausgetauscht.

Wichtig: Vereinbaren Sie im Vertrag mit einer Agentur für Dauerpflegekräfte eine möglichst kurze Kündigungsfrist, für den Fall, dass Sie das Pflegeverhältnis beenden wollen. Achten Sie auch darauf, dass die Leistungen des Pflegeunternehmens sowie die Leistungen des Auftraggebers (Unterkunft, Verpflegung, Internetzugang) schriftlich festgehalten werden.

Notfallplanung: Was tun bei medizinischen Notfällen oder Ausfällen der Pflegekraft? (h2)

Wenn ein Pflegeverhältnis erst einmal etabliert ist, verlassen sich Klienten und Angehörige fest auf die Hilfe durch Assistenten, Pfleger und Dienste. Dennoch sollten Sie ganz zu Beginn klären, was passiert, falls die Pflegeperson ausfällt. Je nach Anbieter kann das unterschiedliche Konsequenzen haben:

  • Pflegedienste: Pflegedienste besetzen ihren Dienstplan intern. Wenn hier Personal ausfällt, organisiert das Unternehmen frühzeitig Ersatz, sodass bei den Pflegebedürftigen keine Lücke entsteht. Ähnliches gilt für Agenturen, die ausländische Dauerpflegekräfte in deutsche Haushalte vermitteln. Sollte hier eine Pflegekraft erkranken, entsendet die Agentur eine Vertretung.
  • Freelancer: Selbstständige Seniorenassistenten arbeiten oft allein, sodass sie im Krankheitsfall Termine absagen müssen. Hier muss sich die Familie des Pflegebedürftigen organisieren, um kurzfristig nötige Unterstützung zu leisten.

Was passiert im medizinischen Notfall?

Sie sollten sämtliche Laienpfleger (Seniorenassistenten, Alltagsbegleiter) dazu anhalten, in einem medizinischen Notfall sofort den Notarzt zu verständigen. Zusätzlich sollten Pfleger die Kontaktdaten des Hausarztes haben, um nötigenfalls Rückfragen stellen zu können. Examinierte Pflegefachkräfte können den Gesundheitszustand einer Person qualifiziert beurteilen und gegebenenfalls Erste-Hilfe-Maßnahmen ergreifen.

Die finanzielle Ebene klären: Was ist finanziell zu stemmen?

Bei allen Fragen rund um Qualifikation und Charakter einer Pflegekraft muss die erbrachte Leistung auch bezahlbar sein. Hier richten sich die Kosten nach dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen und den Zulassungen der Pflegekraft:

Was tun ohne Pflegegrad?

Liegt kein Pflegegrad vor, übernehmen die Krankenkassen unter Umständen trotzdem die Kosten für eine Kurzzeitpflege, die zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt nötig werden kann.

Wichtig: Hier werden nur Dienste von zertifizierten Pflegediensten und Einzelpflegern finanziert, nicht von Laien.

Zuschüsse von der Pflegekasse

Ab Pflegegrad 2 rechnen Pflegedienste und anerkannte Einzelpfleger ihre Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab. Die Tätigkeit ambulanter Pflegedienste gilt hierbei als „Pflegesachleistung“, die monatlich in Höhe von 724 Euro (Pflegegrad 2) bis 2.095 Euro (Pflegegrad 5) von der Pflegekasse bezuschusst wird.

Pflegegeld für Verwandte

Wer seinen Angehörigen allein pflegt, kann Pflegegeld beantragen. Es beträgt monatlich zwischen 316 Euro (Pflegegrad 2) bis 901 Euro (Pflegegrad 5).

Dauerpflegekräfte

Die Dienste von ausländischen Dauerpflegekräften sowie Seniorenassistenten müssen prinzipiell selbst getragen werden. Hier ist allerdings eine Erstattung im Rahmen der Verhinderungspflege möglich, die mit maximal 1.612 Euro jährlich bezuschusst wird. Dieser Rahmen erhöht sich auf 2.418 Euro, falls der Betroffene im selben Jahr keine Mittel aus der Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat.

Regelmäßige Überprüfung

Nachdem Sie für einen nahen Angehörigen eine Pflegekraft organisiert haben, ist es wichtig, im Gespräch zu bleiben. Holen Sie sich Feedback von beiden Seiten ein, um den Verlauf des Verhältnisses zu bewerten.

Fazit: Mit guter Planung zur richtigen Pflegekraft

Mit der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen umzugehen, stellt Familien oft vor eine große Herausforderung. Allerdings gibt es neben professionellen Pflegediensten und examinierten Pflegefachkräften auch andere Anbieter wie Alltagsbegleiter und Seniorenassistenten, die hilfsbedürftige Personen zuverlässig unterstützen können. Mit etwas Sensibilität für den Hilfebedarf und den Charakter des Pflegebedürftigen können Sie die passende Pflegekraft im individuellen Fall finden.

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