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Senioren-Assistenz: Die wichtigsten Fragen und Antworten zur begleitenden Alltagsunterstützung

Bis ins hohe Alter selbstbestimmt in den eigenen vier Wänden leben – das ist der Wunsch vieler Menschen. Wer einigermaßen fit und gesund ist, hat dafür die besten Voraussetzungen. Zusätzlich bietet die Senioren-Assistenz Hilfe und Unterstützung in vielen Tätigkeiten und erleichtert den Alltag. Doch was gehört eigentlich zu den Aufgaben von Senioren-Assistenten und wo findet man sie? Die wichtigsten Informationen zu Fragen rund um Senioren-Assistenz finden Sie hier.

Was ist Senioren-Assistenz?

Seniorenassistenz ist ein Berufsfeld, das sich auf die Unterstützung älterer Menschen konzentriert, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben in ihrem Zuhause zu ermöglichen. Seniorenassistenten sind in der Regel selbstständige Fachkräfte.

Auf Anfrage unterstützen sie ältere Menschen bei alltäglichen Aktivitäten und Pflegeaufgaben, um ihre Lebensqualität zu verbessern und ihnen ein unabhängiges Leben in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen.

Ist „Seniorenassistent“ ein geschützter Beruf?

Beim Assistieren im Alltag geht es nicht um häusliche Pflege, sondern um Hausarbeit, Einkaufen, Fahrdienste und Freizeitgestaltung. Prinzipiell bedürfen diese Arbeitsfelder keiner speziellen Ausbildung, sodass die Berufsbezeichnung „Seniorenassistent“ hierzulande von jeder Kraft geführt werden darf, die einen der gewünschten Dienste anbietet.

Manche Menschen sind über die Pflege der eigenen Eltern oder Angehörigen in den Bereich „hineingerutscht“ und wollen anschließend nicht mehr in die angestammte Arbeitstätigkeit zurückkehren, sondern vollberuflich als Assistent weiterarbeiten. Einige kombinieren diese Biografie zusätzlich mit einer staatlich geprüften Ausbildung.

Tipp: Falls Sie konkret eine Assistenzkraft suchen, sollten Sie immer nach ihrer Qualifikation und Erfahrung fragen.

Welche staatlichen Qualifikationsmöglichkeiten gibt es?

Auf dem deutschen Markt bieten viele Anbieter (z. B. Fernhochschulen und Akademien) eine staatlich zertifizierte Ausbildung als Senioren-Assistent/in an. Sehr bekannt ist beispielsweise die Ausbildung nach dem Plöner-Modell, die umfassende Inhalte in den Bereichen Gesundheit, Psychologie und Rechtsfragen vermittelt.

Im Idealfall bringt die Assistenzkraft ihr Zertifikat zum Kennlerngespräch mit, erläutert kurz die Inhalte ihrer Ausbildung und berichtet von ihrer weiteren beruflichen Erfahrung im Bereich der Senioren-Assistenz. Falls die Chemie auf beiden Seiten stimmt, bildet das die beste Basis für die zukünftige Zusammenarbeit.

Wo finde ich den passenden Senioren-Assistenten?

Die Vermittlung von Assistenten erfolgt heute meist über entsprechende Online-Portale der Ausbildungsanbieter, in denen sich die Fachkräfte listen lassen. Potenzielle Kunden können hier per Adressangabe oder Postleitzahl-Suche eine vakante Assistenzkraft in ihrer Nähe finden. Die räumliche Nähe ist wichtig, um die Anfahrtszeit und -kosten zu begrenzen und um spontane Termine nach Bedarf zu ermöglichen.

Die Assistenzkräfte präsentieren sich auf den meisten Portalen bereits mit einer Kurzbiografie, Angaben zu den Qualifikationen sowie ihrem Angebotsspektrum. Zur Kontaktaufnahme sind Telefonnummer und E-Mail-Adresse hinterlegt.

Welche Aufgaben übernehmen Senioren-Assistenten im Alltag?

Welche Unterstützung Sie sich wünschen, ist immer eine individuelle Frage. Generell übernehmen Senioren-Assistenten die folgenden Tätigkeiten:

Haushaltsführung

Die meisten Menschen ab 65 wünschen sich erst einmal nicht, dass ihnen jemand die Hausarbeit komplett abnimmt, aber freuen sich über Unterstützung bei anstrengenden Aufgaben, zum Beispiel

  • Fenster putzen,
  • Wäsche waschen oder
  • schwere Mülltonnen an die Straße stellen.

Je nach Bedürfnis des Kunden können Assistenten auch Aufgaben wie putzen und staubsaugen übernehmen. Häufig wird zudem das gemeinsame Kochen oder Backen angeboten.

Körperpflege

Wenn pflegebedürftige Menschen sich nicht mehr selbst waschen und anziehen können, übernimmt diese Aufgaben zumeist ein ambulanter Pflegedienst. Doch zeitweise können Bereiche der Körperpflege auch schon schwerfallen, obgleich noch kein Pflegegrad besteht. Das betrifft zum Beispiel das Frisieren der Haare am Hinterkopf oder das Schneiden der Fußnägel. Hier helfen Senioren-Assistenten nach individueller Absprache.

Begleitung zu Terminen

Friseur, Arzttermin oder Physiotherapie – wenn Sie Ihre alltäglichen Termine nicht im Alleingang absolvieren wollen, bieten Senioren-Assistenzkräfte ihre Begleitung an. Für Menschen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen weder selbst Auto fahren noch die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen können, kommen dagegen professionelle Fahrdienste infrage.

Unterstützung bei Behördenangelegenheiten

Amtsdeutsch kann manchmal verwirren – vor allem dann, wenn es darum geht, einen Antrag oder ein Formular korrekt auszufüllen. Hier helfen speziell geschulte Senioren-Assistenten bei der behördlichen Korrespondenz und bei Amtsgängen.

Freizeitgestaltung

Gerade verwitwete Senior/innen empfinden Hemmungen, an Freizeitaktivitäten anzuknüpfen, die sie früher mit dem Partner gemeinsam verfolgten. Alleinstehende haben zuweilen Schwierigkeiten, im Freundeskreis jemanden für eine Unternehmung zu finden.

Hier springt die Senioren-Assistenz als Begleitperson ein – ganz gleich, ob es nur um den Spaziergang mit dem Hund geht oder eine Kulturveranstaltung besucht werden soll. Dies vereinfacht es Ihnen, weiterhin schönen Aktivitäten anzugehen.

Fitness

Viele Assistenzkräfte sind speziell geschult worden, ältere Menschen bei sportlichen Aktivitäten anzuleiten und ihnen effektive Übungen aufzuzeigen. Das Programm reicht dabei von Sitzgymnastik über Rückentraining bis hin zu Nordic Walking.

So lässt sich die allgemeine Fitness verbessern und damit die Mobilität so gut und lange wie möglich erhalten. Auch die Sturzgefahr sinkt auf diesem Weg noch einmal deutlich.

Senioren-Assistentin macht Fitness-Übungen mit älterem Mann

Speziell geschulte Assistenzkräfte können dazu beitragen, die Fitness der betreuten Person zu verbessern. | © WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com

Schulung auf digitale Hilfsmittel

Ihr Enkel findet nie die Zeit, Ihnen das neue Computerprogramm, Tablet oder Smartphone zu erklären? Kein Problem. Auch hier finden sich Assistenten, die Sie dabei unterstützen, den Umgang mit digitalen Anwendungen zu lernen. Sie können Sie auch darin beraten, ob es Alternativen zu vorhandenen Geräten gibt – zum Beispiel Computer, die bedienfreundlicher sind.

Beratung in Lebensfragen

Wie kann ich mein häusliches Umfeld barrierefrei umgestalten? Brauche ich eine Patientenverfügung? Diese Fragen kann Ihnen eine qualifizierte Senioren-Assistenzkraft beantworten. Sie hat auch Informationen dazu, welche Finanzierungshilfen von Versicherungen und staatlichen Stellen für etwaige Umbaumaßnahmen oder Pflegedienste bereitgestellt werden.

Organisation des Alltags

Ein Zugticket online buchen oder einen Handwerker-Termin absprechen – auch die Organisation des täglichen Lebens können Assistenten nach Wunsch punktuell übernehmen. Dazu kann die Planung eines Umzugs gehören oder die Organisation einer Feierlichkeit, zum Beispiel Ihres Geburtstags. Damit dies reibungslos funktioniert, werden vorher alle wichtigen Angelegenheiten besprochen und geplant.

Individuelle Abmachungen

Die Fische füttern, die Katze während eines Krankenhausaufenthalts betreuen oder die Bepflanzung auf dem elterlichen Grab erneuern: Jedes Leben bringt höchst individuelle Aufgaben mit, die Senioren-Assistenten nach persönlicher Absprache gern übernehmen.

Wie viel kostet die Senioren-Assistenz?

Senioren Assistenten sind selbstständig tätig und stellen ihren Klienten direkt eine Rechnung aus. Der Basis-Stundensatz ist verhandelbar und beträgt in der Regel zwischen 28 und 40 Euro. Je nach Belastung können Aufschläge anfallen, abgerechnet wird im 15-Minuten-Rhythmus. In den meisten Fällen sind die durch Senioren Assistenten berechneten Beträge nach § 16 UstG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit.

In der Praxis vereinbaren Assistent und Klient vorab die benötigten Assistenzstunden sowie den dafür fälligen Betrag und verständigen sich über einen Zahlungsmodus.

Wer bezahlt die Assistenzstunden?

Falls Sie nicht zu den Berechtigten nach dem Pflegestärkungsgesetz zählen und bei Ihnen kein Pflegegrad besteht, zahlen Sie die Arbeit der Senioren-Assistenz privat.

Wichtig: Die jährlichen Belastungen lassen sich hier zu 20 Prozent (maximal 4.000 Euro pro Jahr) von der Steuer absetzen. Rentner erhalten auf diese Weise eine Rückerstattung von der Einkommensteuer.

Wann übernimmt die Pflegekasse die Kosten für Senioren-Assistenz?

Ab einer Einstufung in Pflegegrad 1 können Sie in vielen Bundesländern die Übernahme der Kosten beantragen.

Wichtig: Ihre Senioren-Assistenzkraft muss im jeweiligen Bundeslang dafür zugelassen sein, dass sie Angebote zur Unterstützung im Alltag nach den §§ 45a und 45b SGB XI (Sozialgesetzbuch) abrechnen darf.

Je nach Bundesland werden dafür spezielle Auflagen an die Assistenzkraft gestellt, zum Beispiel

  • die Mindestdauer der Ausbildung,
  • jährliche Fortbildungen und
  • ein angemessener Stundensatz.

Der Vorteil: Auch Sie erhalten in dieser Konstruktion die Sicherheit, dass die Arbeit Ihrer Assistenzkraft gewissen Qualitätsstandards entspricht. Für die Inanspruchnahme ihrer Leistungen stehen Ihnen dann jährlich 1.500 Euro seitens der Pflegekasse zu.

Eine Person kämt älterer Frau die Haare

Eine Senioren-Assistenz hilft bei Tätigkeiten, die der betreffenden Person schwerfallen. | © Evrymmnt – stock.adobe.com

Senioren-Assistenz als Verhinderungspflege

Für Pflegbedürftige mit dem Pflegegrad 2 oder höher besteht zudem die Möglichkeit, die Senioren-Assistenz als „Verhinderungspflege“ abzurechnen. Das ist insofern interessant, als dass Personen, die vor dem 1. Januar 2017 die Pflegestufe 0 innehatten, nach der Gesetzesreform aktuell mindestens den Pflegegrad 2 aufweisen.

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Dieser Begriff aus dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung bezeichnet eine Ersatzpflege, falls die übliche Pflegeperson ausfällt. Personen, die im Alltag normalerweise vom Ehepartner oder einer anderen Person nicht erwerbsmäßig gepflegt werden, können über die Verhinderungspflege finanzielle Mittel für einen Ersatzpfleger beantragen, damit die Hauptpflegeperson zum Beispiel Urlaub machen kann oder falls sie selbst erkrankt.

Wichtig: Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu dürfen, muss der Versicherte vorab mindestens 6 Monate lang von seiner Hauptpflegeperson betreut worden sein.

Wer darf als Ersatzpflegeperson fungieren?

Die Richtlinien der Pflegekassen stellen keine besonderen Ansprüche an die Ersatzpflegeperson, sodass ein Senioren-Assistent die Aufgabe problemlos übernehmen kann. Einzige Bedingung: Die Pflegeperson darf mit dem Klienten nicht in einem Haushalt leben oder enger als im zweiten Grad mit ihm verwandt sein.

Wie hoch ist der Anspruch auf Verhinderungspflege?

Ein Anspruch darf sich maximal auf 42 Tage im Jahr erstrecken und wird mit höchstens 1.612 Euro pro Jahr unterstützt. Allerdings müssen Versicherte und Hauptpflegeperson dieses Angebot nicht in einem Stück in Anspruch nehmen, sondern können sich auch stundenweise durch die Senioren-Assistenz unterstützen lassen.

Die Voraussetzung: Die Ersatzpflegeperson darf nur weniger als 8 Stunden täglich beschäftigt werden. In diesem Konstrukt übernimmt die Kasse die Erstattung auch länger als sechs Wochen, bis das Budget von 1.612 Euro erschöpft ist.

Weitere finanzielle Unterstützungen durch die Kurzzeitpflege

Für Personen mit entsprechendem Pflegegrad besteht zudem ein Anspruch auf vollstationäre Kurzzeitpflege für den Ausfall ihrer Hauptpflegekraft. Die Hälfte des Budgets (806 Euro) dürfen hier zusätzlich für die Verhinderungspflege genutzt werden, wodurch sich die Erstattungsmöglichkeit der Senioren Assistenz auf 2.418 Euro erhöht.

Umwidmung von Sachleistungen

In einigen Bundesländern können Versicherte ab Pflegegrad 2 auch finanzielle Mittel umwidmen, die ihnen für sogenannte Sachleistungen zustehen würden. Damit erhöht sich der Betrag für Unterstützung im Alltag um 40 Prozent der nicht abgerufenen Sachleistungen.

Wo kann ich die Erstattung der Assistenzstunden beantragen?

Falls Sie Ihre Senioren-Assistenzkraft als Verhinderungspflege deklarieren wollen, um die Kosten dafür erstattet zu bekommen, müssen sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse stellen. Lassen Sie sich dazu am besten durch einen Pflegeberater oder eine kundige Senioren-Assistenz-Stelle beraten.

Wichtig ist, dass die Rechnung nach Maßgabe der Pflegekasse ausgestellt werden, damit die Beträge erstattungsfähig sind. Die Assistenzkraft dürfen Sie natürlich selbst wählen und ihren zeitlichen Einsatz individuell mit ihr planen.

Fazit: Senioren-Assistenz als ergänzende Alltagshilfe

Wer mit 65plus selbstbestimmt zuhause lebt, will sich über eine mögliche Pflegebedürftigkeit erst einmal keine Gedanken machen. Doch auf häusliche Unterstützung, Terminbegleitung oder kompetente Beratung greifen viele Menschen trotzdem gern zurück – die Senioren-Assistenz macht das möglich. Neben steuerlichen Vergünstigungen gibt es ab Pflegestufe 1 diverse Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung für das breite Assistenz-Angebot.

 

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