Pflegestufen in Pflegegrade umrechnen
Kleines 1 × 1 des neuen Pflegestärkungsgesetzes
Das 2015 beschlossene und 2016 eingeführte zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) definiert Pflegebegriff und Begutachtungsverfahren neu. Ins Blickfeld rückt zukünftig der Grad der Selbstständigkeit, der seit 2017 in sechs unterschiedlichen Bereichen erhoben wird und je nach Gewichtung in eine Gesamtbewertung nach Pflegegraden statt Pflegestufen einfließt. Doch was passiert mit bereits eingestuften Menschen, welchem Pflegegrad entspricht die alte Pflegestufe und was bedeutet das für bereits gewährte Leistungen?
Die gute Nachricht gleich vorneweg: Menschen, die schon einer Pflegestufe zugeteilt worden sind, werden durch das neue Pflegestärkungsgesetz nicht schlechter gestellt als bisher. Das heißt, einmal gewährte Pflegeleistungen und Pflegegeld dürfen nicht gestrichen werden – auch dann nicht, wenn eine neuerliche Begutachtung einen geringeren Pflegegrad empfielt. Durch den sogenannten Bestandsschutz ist eine Benachteiligung bereits als pflegebedürftig eingestufter Menschen praktisch ausgeschlossen.
Leistungen ohne Einschänkungen der Alltagskompetenz
Eine grobe Übersicht zur Umrechnung von Pflegestufen in Pflegegrade bietet die folgende Grafik. Aus ihr geht auch die Erweiterung der Antragsberechtigten klar hervor. Waren Personen mit nur geringer Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit bislang durch das Raster gefallen, wird ihnen von der Pflegekasse seit 2017 eine wenn auch geringe Pflegebedüftigkeit von Grad 1 und damit erstmals auch Pflegegeld zuerkannt.
Pflegegrad 1 – gilt für Personen ohne Einschränkung ihrer Alltagskompetenz, also mit nur geringfügigen motorischen Problemen beispielsweise bei Erkrankung der Wirbelsäule oder der Gelenke.
Pflegegrad 2 – entspricht größtenteils der bisherigen Pflegestufe 1. Hierzu werden Personen mit und ohne Einschränkungen ihrer Alltagskompetenz gezählt, wie zum Beispiel Schlaganfallopfer, Menschen mit beginnender Demenz oder weiteren körperlichen Gebrechen.
Pflegegrad 3 – ungefähr äquivalent zur früheren Pflegestufe 2. Er ist von Bedeutung für Menschen mit Lähmungserscheinungen an Armen und Beinen, Multipler Sklerose, Rückenmarkserkrankungen oder Demenz.
Pflegegrad 4 – sie umfasst vollständig immobile und kognitiv beeinträchtigte Pflegebedürftige. Dazu gehören Personen mit Symptomen wie Konzentrationsstörungen, Angst oder Stimmungsschwankungen und auch fortgeschrittener Demenz.
Pflegegrad 5 – der Pflegegrad für sogenannte Härtefälle. Er berücksichtigt Menschen, mit schwerwiegender körperlicher Beeinträchtigung und stark fortgeschrittener Demenz.
Sekundenschnell von Pflegestufe zu Pflegegrad
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