Trauer braucht einen Ort
Welche Art der Bestattung wünsche ich mir?
Nur ungern beschäftigen wir uns mit dem Tod. Dabei ist die Entscheidung, was mit den eigenen sterblichen Überresten passiert, eine zutiefst persönliche Wahl, mit der Hinterbliebene oftmals überfordert sind. Umso wichtiger ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Vorstellungen und Wünschen – als Willenserklärer oder Angehöriger.
Grundsätzlich sind in Deutschland zwei Bestattungsarten üblich, die Erd- und die Feuerbestattung. Mit der Entscheidung für die eine oder andere Form der Bestattung fällt oft auch die Entscheidung für die Art der Beisetzung – doch schauen wir uns die Bestattungsarten der Reihe nach an.
Erdbestattungen
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg der Erde übergeben. Der Sarg ist bei dieser Form der Bestattung Pflicht. Es besteht allerdings Spielraum bei der Form und Gestaltung des Sarges und – wenn auch eingeschränkt – bei der Wahl des Grabes. Inzwischen sind weniger als ein Drittel aller Bestattungen klassische Erdbesattungen, auch wenn diese immer noch die Norm der Bestattungen darstellt.
Muslimische Bestattungen
Anders als bei den deutschen Bestattungsriten ist im muslimischen Glauben die Beerdigung ohne Sarg, nur mit weißem Leinentuch, vorgesehen. Die Feuerbestattung stellt keine Alternative dar. Gerade in Großstätten versuchen Friedhöfe dem Bedürfnis einer muslimischen Bestattung entgegenzukommen und weisen mehr und mehr Grabfelder auch für diese Form der Beisetzung aus.
Feuerbestattungen
Während Erdbestattungen weiter abnehmen, wünschen sich immer mehr Menschen eine Feuerbestattung. Mehr als zwei Drittel aller Verstorbenen werden mittlerweile in einem Krematorium eingeäschert. Feuerbestattungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Verstorbenen oder, sofern ein diesbezüglich letzter Wille fehlt, nach Vorlage einer schriftlichen Erklärung der Angehörigen durchgeführt.
Auch hier ist in Deutschland der Sarg Pflicht. Er beschleunigt die Kremation und sorgt zudem für eine sauberere Verbrennung. Gesetzlich vorgeschrieben ist ebenfalls die zweite Leichenschau kurz vor der Einäscherung. Sie dient der neuerlichen Identifikation und Bestätigung der Todesursache. Anders als bei der Erdbestattung lässt die Feuerbestattung schließlich keine diesbezüglichen Untersuchungen nachträglich zu.
Varianten der Erd- und Feuerbestattung
Im Gegensatz zu anderen Ländern besteht in Deutschland eine Beisetzungspflicht. Die sterblichen Überreste müssen zwingend an einen dafür allgemein vorgesehenen Ort verbracht werden. Für Erdbestattungen kommen nur Einzel-, Familiengräber oder Gemeinschaftsgrabflächen auf einem Friedhof infrage, Baumbestattungen oder Seebestattungen außerhalb eines Friedhofs setzen dedizierte Flächen in einem Wald oder auf dem Meer sowie die Kremation voraus.
Reihengrabstätten – Wie es der Name bereits andeutet, werden Grabstätten dieser Art der Reihe nach vergeben. Sie sind für die Beisetzung einzelner Verstorbener vorgesehen, weshalb man sie auch Einzelgrabstätte nennt. Sie haben eine festgelegte Ruhezeit und werden im Anschluss daran wieder aufgelöst.
Wahlgrabstätten – Anders können bei den Wahl- oder auch Familiengrabstätten mehr Wünsche in Anbetracht der Lage, Größe und der Nutzungsdauer beigetragen werden. Wahlgrabstätten sind oftmals die letzte Ruhestätte für Familien über Generationen hinweg.
Gemeinschaftsgrabflächen – Häufig sind es Wiesen oder parkähnlich gestaltete Flächen, die vor allem für eine Urnenbeisetzung auf einem Friedhof vorgesehen sind. Einen Grabstein findet man hier nicht, aber natürlich wird eine Liste mit allen wesentlichen Daten zu den hier ruhenden Toten geführt.
Kolumbarium – Ebenfalls auf Friedhöfen finden sich mancherorts sogenannte Urnenkammern. Die Toten werden nicht in der Erde, sondern in oberirdischen Bauten beigesetzt. Das spart Platz und damit auch Kosten. Eine aufwendige Grabpflege entfällt.
Bestattungswald – Die Beisetzung am Fuße eines Baumes, ohne aufwendigen Grabstein oder Schmuck – für viele naturverbundene Menschen ist dies eine schöne Vorstellung. Um auch nach Jahren das Grab im Wald wiederzufinden, sind alle Gräber verzeichnet, zudem weist eine kleine Plakette am Baum Angehörigen den Weg.
Seegrab – Auch eine Seebestattung ist in Deutschland möglich. Dafür wird die Asche des Verstorbenen nach der Trauerfeier zur Küste überführt, von der Seebestattungsreederei in eine wasserlösliche Urne umgefüllt und in einem speziell verzeichneten Gebiet dem Meer still oder von Angehörigen begleitet übergeben.
Letzter Wille und Bestattungsvorsorge
Viele Varianten der Feuerbestattung, beispielsweise die Diamantbestattung, Luftbestattung, Wiesenbestattung oder der Behalt der Urne zu Hause, sind in Deutschland nicht gestattet, aber im europäischen Ausland durchaus gebräuchlich. Mitunter ist eine Überführung der Urne in ein Nachbarland möglich.
Für alle Bestattungsarten gilt: Der Wunsch sollte bereits zu Lebzeiten schriftlich festgehalten werden, sodass der letzte Wille durch die Angehörigen glaubhaft nachgewiesen und damit auch umgesetzt werden kann. Um Hinterbliebene finanziell zu entlasten kann eine Bestattungsvorsorge sinnvoll sein.