Krankenfahrten: Alles zum Transport zu Arztterminen, Behandlungen und in Notfällen
Wie kommen Patienten mit eingeschränkter Mobilität zu ihren Arztterminen, ihrer Therapie oder ins Krankenhaus? Wir erklären Ihnen alles Wichtige zum Thema Krankentransporte und Krankenfahrten. Unter anderem soll es darum gehen, unter welchen Bedingungen solche Transporte verordnet werden können, wann die Krankenkassen für die Kosten aufkommen und welche Arten von Transporten zu unterscheiden sind.
Was ist ein Krankentransport?
Nach einem Unfall, bei einer schweren Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit kann es vorkommen, dass es Betroffenen nicht mehr möglich ist, allein zu einem Arzttermin oder ins Krankenhaus zu fahren. Bisweilen ist auf solchen Fahrten sogar medizinisch-fachliche Betreuung erforderlich.
Für diese Situationen sind Krankentransporte vorgesehen. Die Kosten für eine solche Transportmöglichkeit werden unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Regelungen grenzen die Fälle allerdings stark ein, in denen die Kostenübernahme für die Patientenbeförderung möglich ist.
Wann können Sie einen Krankentransport in Anspruch nehmen?
Die Krankentransport-Richtlinie (KT-RL), die zuletzt im Januar 2024 geändert wurde und deren Vorgaben seit dem 29. März 2024 Gültigkeit besitzen, legt die Bedingungen für die Verordnung von Krankenfahrten, Krankentransportleistungen und Rettungsfahrten fest. Dazu gehört unter anderem, wer solche Beförderungsleistungen verordnen darf und unter welchen Voraussetzungen die Beförderung notwendig ist.
Verordnen dürfen die Transporte gemäß der KT-RL
- Vertragsärzte,
- Vertragszahnärzte,
- Vertragspsychotherapeuten (damit sind psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten gemeint, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen) sowie
- Krankenhäuser in bestimmten Fällen.
Damit eine Beförderungsleistung verordnet werden und als Leistung der Krankenkasse abgerechnet werden kann, muss sie laut KT-RL zwingend medizinisch notwendig sein. Das bedeutet, dass manche Transporte ausgenommen sind, zum Beispiel Fahrten
- zum Abstimmen von Terminen,
- zum Erfragen von Befunden,
- zum Abholen von Verordnungen.
In diesen Fällen ist eine Verordnung nicht zulässig.
Unter welchen Bedingungen ist eine Verordnung erforderlich?
Bei der Verordnung einer Krankenbeförderungsleistung müssen die Voraussetzungen geprüft und das erforderliche Transportmittel ausgewählt werden. Grundsätzlich ist eine Verordnung vor der Beförderung auszustellen, in Ausnahmefällen kann dies nachträglich geschehen. Hierunter zählen Notfälle, in denen Lebensgefahr für den Patienten besteht oder schwere gesundheitliche Schäden zu befürchten sind.
Für Fahrten mit einem privaten Fahrzeug oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln sind Verordnungen hingegen nicht erforderlich.
Wann sind Beförderungsleistungen notwendig?
Als notwendig (im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse) werden in aller Regel nur Fahrten erachtet, die auf dem direkten Weg zwischen dem jeweiligen Aufenthaltsort des Patienten und der nächstgelegenen Behandlungsmöglichkeit liegen, die geeignet ist. Der Aufenthaltsort kann sowohl die Wohnung des Patienten sein als auch ein Pflegeheim oder ein Unfallort.
Ob eine Beförderung notwendig ist, muss für den Hin- und den Rückweg gesondert überprüft werden.
Patientenbeförderung: Die Unterschiede der Beförderungsmittel
Je nach aktuellem Gesundheitszustand eines Patienten und dessen Gehfähigkeit ist zu entscheiden, welches Beförderungsmittel am besten geeignet ist. Maßgeblich ist dabei die medizinische Notwendigkeit, außerdem sind Belange der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
Vor diesem Hintergrund werden unterschiedliche Formen des Transports und der Beförderungsmittel unterschieden.
Rettungsfahrten gemäß Krankentransport-Richtlinie
Rettungsfahrten, also Transporte mit einem qualifizierten Rettungsmittel, sind in medizinischen Notfällen erforderlich oder wenn ein solcher Notfall aufgrund des Zustands eines Patienten während des Transports zu erwarten ist. Als qualifizierte Rettungsmittel gelten:
- Rettungswagen (RTW) kommen zum Einsatz, wenn vor und während des Transports Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig sind. Sie bieten außerdem die nötige Ausstattung, um zusätzlich Vitalfunktion aufrecht zu erhalten oder gegebenenfalls wiederherzustellen.
- Notarztwagen (NAW) werden für Patienten verordnet, die vor oder während des Transports lebensrettende Sofortmaßnahmen benötigen, für die es eine notärztliche Versorgung braucht.
- Rettungshubschrauber (RTH) sind für einen schnellen Transport vorgesehen, der durch Rettungs- oder Notarztwagen nicht gewährleistet werden kann.
Krankentransporte gemäß Krankentransport-Richtlinie
Krankentransporte werden verordnet, wenn Patienten während der Fahrt fachliche Betreuung benötigen oder wenn zu erwarten ist, dass diese erforderlich wird. Hierfür ist qualifiziertes nicht-ärztliches Personal zuständig. Die Krankentransportwagen (KTW) verfügen über die notwendige medizinisch-technische Einrichtung, um die fachliche Betreuung zu unterstützen. Für Notfälle sind die KTW jedoch nicht ausgestattet.
Krankentransporte zur ambulanten Behandlung – geht das?
Um zu einer ambulanten Behandlung zu gelangen, können Patienten unter Umständen auf einen Krankentransport zurückgreifen. Dazu braucht es allerdings im Vorfeld eine Genehmigung durch die Krankenkasse. Ausgenommen sind außerdem Fahrten zu einer vor- oder nachstationären Behandlung (nach §115a SGB V) sowie zu einer ambulanten Operation (nach §115b SGB V).
Bei Krankentransporten zu stationären Leistungen ist keine Genehmigung durch die Krankenkasse erforderlich.
Krankenfahrten gemäß Krankentransport-Richtlinie
Unter Krankenfahrten fallen all jene Transporte, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln, privaten Fahrzeugen, Mietwagen oder dem Taxi erfolgen. Als Mietwagen gelten in diesem Zusammenhang auch Fahrzeuge mit einer behindertengerechten Einrichtung, um Rollstuhlfahrer befördern zu können.
Bei Krankenfahrten gibt es keine medizinisch-fachliche Betreuung. Da sie im Alltag die häufigste Form der Patientenbeförderung darstellen, gehen wir nachfolgend im Detail auf sie ein.
Alles Wissenswerte rund um Krankenfahrten
Krankenfahrten sind die gebräuchlichste Lösung, um Patienten und pflegebedürftige Personen zu einem Arzttermin oder anderen medizinischen Leistungen zu bringen. Bei dieser Art der Patientenbeförderung können verschiedene Beförderungsmittel genutzt werden. Eine Verordnung von Krankenfahrten ist allerdings nicht in allen Fällen möglich bzw. erforderlich.
Wann können Krankenfahrten verordnet werden?
Verordnungen, die zur Vorlage und Kostenübernahme der Krankenversicherung vorgelegt werden müssen, sind nur im Zusammenhang mit Fahrten per Taxi oder Mietwagen relevant. Wenn Patienten mit dem Privatauto oder einem öffentlichen Verkehrsmittel fahren, ist keine Verordnung erforderlich.
Für Krankenfahrten mit einem Taxi oder Mietwagen sind Verordnungen nur unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- wenn ein Patient zu einer stationären Leistung transportiert werden muss;
- wenn der Patient eine vor- oder nachstationäre Behandlung erhalten soll, die eine vollstationäre oder teilstationäre Behandlung im Krankenhaus verkürzen oder sogar vermeiden kann;
- bei Fahrten zu ambulanten Operationen im Krankenhaus oder in einer Vertragsarztpraxis sowie zur der damit verbundenen Vor- und Nachbehandlung; Voraussetzung ist allerdings auch in diesem Fall, dass dadurch eine vollstationäre oder teilstationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird oder diese nicht ausführbar ist.
Ansonsten sind Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen nur dann zu verordnen, wenn es zwingende medizinische Gründe gibt, die gegen die Nutzung von privatem Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln sprechen.
Ausnahmen: Krankenfahrten zur ambulanten Behandlung
Ein Transport zur ambulanten Behandlung ist ein Ausnahmefall und an bestimmte Bedingungen geknüpft. Maßgeblich ist die zwingende medizinische Notwendigkeit. Mögliche Voraussetzungen sind
- eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum, etwa bei der Behandlung einer Grunderkrankung mit einem vorgegebenen Therapieschema;
- eine Beeinträchtigung des Patienten durch die Behandlung oder den Krankheitsverlauf, der die Behandlung notwendig macht, so dass die Beförderung unerlässlich ist, um Schaden vom Patienten abzuwenden.
Nach diesen Kriterien zählen zu den Ausnahmefällen nach KT-RL
- Dialysebehandlungen,
- onkologische Strahlentherapien,
- parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie bzw. parenterale onkologische Chemotherapie
Daneben macht die Krankentransport-Richtlinie bei Krankenfahrten zu ambulanten Behandlungen weitere Ausnahmen. Diese können deshalb auch für Versicherte verordnet werde, die
- über einen Schwerbehindertenausweis „aG“, „BI“ oder „H“ verfügen oder
- einen Einstufungsbescheid in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 (gemäß SGB XI) vorlegen können oder
- wegen einer dauerhaften Beeinträchtigung ihrer Mobilität bei einer Einstufung in den Pflegegrad 3 eine Beförderung benötigen.
Eine Verordnung einer Krankenfahrt zu einer ambulanten Behandlung ist aber genauso ohne einen Nachweis eines Pflegegrads möglich. Patienten, die in ihrer Mobilität so eingeschränkt sind, dass es mit den Kriterien für die oben genannten Schwerbehindertenausweise vergleichbar ist, können daher ebenfalls den Transport mit Taxi oder Mietwagen in Anspruch nehmen, wenn sie über einen längeren Zeitraum hinweg ambulant behandelt werden müssen.
Kosten für Patiententransporte: Was müssen Sie zahlen?
Auch bei einer ärztlich verordneten Krankenfahrt oder einem Krankentransport, bei dem die Krankenversicherung die Kosten übernimmt, müssen die Patienten gegebenenfalls ein Teil dieser Kosten selbst tragen. Wir erklären, wie hoch der Selbstkostenanteil für gesetzlich und privat Versicherte ausfällt und was Selbstzahler zu zahlen haben.
Transportkosten für gesetzlich Versicherte
Die Kosten für einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt rechnen die jeweiligen Dienstleister direkt mit der Krankenkasse ab. Für gesetzlich Versicherte beträgt der Eigenanteil 10 Prozent der Kosten pro Fahrt.
Gesetzlich ist allerdings festgelegt, dass die Zuzahlung bei maximal 10 Euro liegen darf, das Minimum beträgt 5 Euro. Diese Regelung gilt für Erwachsene, Jugendliche und Kinder gleichermaßen. Der Nachweis eines Pflegegrads entbindet übrigens nicht davon, den Selbstkostenanteil bestreiten zu müssen.
Transportkosten für privat Versicherte
Privatpatienten müssen bei der Krankenbeförderung ebenfalls zunächst als Selbstzahler in Vorleistung gehen. Das gilt selbst bei einer vorliegenden Verordnung für den Transport. Allerdings übernehmen die meisten privaten Krankenkassen die Kosten anschließend in voller Höhe. Das hängt vom jeweiligen Tarif ab, wie weit die Kosten von Seiten der Versicherung erstattet werden.
Transportkosten für Selbstzahler
Wer die Kosten für einen Krankentransport oder eine Krankenfahrt aus eigener Tasche zahlt, muss mit regionalen Unterschieden rechnen. Neben einer Grundgebühr, die abhängig von der Anfahrt bei 100 bis 300 Euro liegen kann, kommen weitere Kosten für die gefahrenen Kilometer hinzu. Die Preise hierfür sind meist gestaffelt, in der Regel müssen Patienten etwa 2 bis 3 Euro pro Kilometer der gefahrenen Strecke einkalkulieren.
Ein weiterer Kostenfaktor ist die Tageszeit. Unter Umständen erheben die Dienstleister Nachtzuschläge. Auch Zuschläge für Fahrten an Feiertagen sind möglich.