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Mobilität - Schlaganfall - Teil 2

Radfahren trotz Schlaganfall

Fahrräder für Schlaganfallpatienten

Fahrrad-Spezialanfertigungen für Schlaganfallpatienten - Mit dem Dreirad durch den Wald
Mit einem Dreirad kippsicher unterwegs | © Benedikt - stock.adobe.com

Ein Schlaganfall kann die Mobilität eines Menschen sehr stark einschränken, insbesondere wenn Betroffene im Alltag auf das Fahrrad angewiesen sind. Dabei beeinträchtigt der Verlust der gewohnten Mobilität nicht nur die Unabhängigkeit, sondern auch das Selbstwertgefühl. Glücklicherweise gibt es Spezialanfertigungen und Möglichkeiten, Fahrräder so umzubauen, dass sich Schlaganfallpatienten in vielen Fällen trotz körperlicher Einschränkungen sicher und bequem fortbewegen können. Oftmals hat das Fahrradfahren sogar einen therapeutischen Effekt.

Ein Fahrrad lässt sich in der Regel mit Pedalen bewegen, die symmetrisch angeordnet sind. Das bedeutet für „unsymmetrische Patienten“ einen gewissen Zwang zum symmetrischen Bewegungsablauf, wodurch „schlafende“ Muskeln geweckt werden können. Viele Schlaganfallpatienten berichten von einer deutlichen Verbesserung der Symmetrie ihrer Körperhälften in Zusammenhang mit dem Radfahren. Damit einher geht auch eine größere Gangsicherheit und ein verbesserter Gleichgewichtssinn.

Fahrradfahren wird deshalb nicht nur als reines Fortbewegungsmittel empfohlen, sondern auch als therapeutische Maßnahme. Dabei kann bei leichten Fällen eine Umrüstung des alten Fahrrades durchaus ausreichend sein. Zu den Anpassungen, die von Fahrradhändlern und -werkstätten durchgeführt werden können, gehören Sattel-, Pedal- und Lenkeranpassungen. So verschiebt ein tieferer Sattel den Schwerpunkt weiter nach unten und verhilft zu mehr Sicherheit beim Halt auf beiden Beinen. Die Umrüstung aller Bedienelemente wie Schaltung und Bremse auf die gesunde Seite ist ebenfalls mit relativ wenig Aufwand erreicht.

Fahrrad-Spezialanfertigungen für Schlaganfallpatienten

Je nach Schwere des Schlaganfalls ist vielfach jedoch der Neukauf eines für Schlaganfallpatienten optimierten Fahrrades sinnvoll. Dabei sind klassische Elektrofahrräder gar nicht unbedingt so ratsam, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Aufgrund ihres erhöhten Gewichts und der starken Beschleunigung, sind sie für viele Menschen mit körperlicher Behinderung viel schwerer zu halten und zu kontrollieren. Zu den besonders geeigneten Rädern gehören vielmehr:

Tiefeinsteigerräder: Der besonders niedrige Rahmen erleichtert das Einsteigen, der tiefe Sattel ermöglicht trotz gestreckter Beine beim Treten das sichere Aufstellen beider Füße bei einem Halt. Insgesamt liegt der Schwerpunkt tiefer und vereinfacht so die Steuerung des Fahrrades wesentlich.

Dreiräder: Sie erlauben sicheres Fahren ohne die Gefahr eines Umfallens, allerdings sollte das Fahren etwas geübt werden. Durch die fehlende Neigung in den Kurven wirkt das Fahrgefühl anfangs ungewohnt. Um die deutlich größere Breite besser einschätzen zu können, gibt es auch Dreiräder mit doppelter Bereifung vorne. Sie sind allerdings technologiebedingt schwerer zu lenken. Ein optionaler E-Antrieb hilft, das höhere Gewicht zu kompensieren. Für eine optimierte Kraftübertragung gibt es auch schnittige Liegeräder.

Laufräder: Sie sind die sportliche Variante des Rollators und kommen auch auf weit höhere Geschwindigkeiten. Der Sattel stützt den Körper, entlastet Rücken und Gelenke, der Lenker mit den Bremsen gibt zusätzlichen Halt.

Zweisitzer: Sie gehören zu den aufwendigeren Rädern. Sei es klassisch hintereinander wie beim Tandem oder die Sitzposition kommunikativ parallel wie beim Duo. Spezialräder für Schlaganfallpatienten gibt es immer in sicherer Dreiradausführung und durch den zweifachen Antrieb ist der Krafteinsatz im Verhältnis zum Gewicht relativ gering.

Transportfahrräder: Sollte das selbstständige Fahren gar nicht mehr machbar sein, gibt es immer noch die Möglichkeit, sich mittels Transportrad flexibel und umweltfreundlich bewegen zu lassen. Bei sogenannten Transporträdern sitzt die gehbehinderte Person vor dem Lenker des Fahrers. Für Rollifahrer gibt es auch Sonderanfertigungen mit integrierter Rampe, sodass auf ein aufwendigeres Umsetzen verzichtet und der Rollstuhl auch am Zielort genutzt werden kann.

Kostenübernahme für Fahrräder durch die Krankenkasse

Der offene Leistungskatalog der Sozialen Teilhabe sieht Hilfsmittel vor, um Einschränkungen bei der gleichberechtigten Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft auszugleichen. Dabei kann das Fahrrad durchaus als Hilfsmittel nach §84 SGB IX eingestuft werden. Allerdings fallen Fahrräder in den Bereich des mittelbaren Behinderungsausgleichs, da sie die direkten und indirekten Folgen einer Behinderung ausgleichen.

So ist die Krankenkasse für den Behinderungsausgleich zuständig, wenn das Hilfsmittel die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben mildert oder beseitigt und ein Grundbedürfnis wie die Erschließung des Nahbereichs und ein selbstbestimmtes Leben befriedigt. Die Nutzung eines Fahrrades geht darüber aber meist hinaus. Deshalb fällt das Fahrrad in der Regel nicht in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse, sondern unter die Eingliederungshilfe gemäß $90 SGB IX.

Die Entscheidung ist letztlich fallabhängig und nicht einheitlich geregelt. Die Begründung des Antrages ist wesentlich für ein positives Urteil über die Kostenübernahme. Es ist empfehlenswert, sich fachlich beraten zu lassen. Entsprechende Informationen gibt es häufig bei Selbsthilfegruppen oder -verbänden. Auch spezialisierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte können bei der Begründung des Antrags hilfreich sein.

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Teil 3 – Autofahren nach Schlaganfall

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