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Pflege - Entscheidung häusliche Pflege - Teil 2

Zeitliche Entlastung bei der Pflege

Welche rechtlichen und finanziellen Ansprüche haben pflegende Angehörige

Mehr Zeit für Angehörige mit Familienpflegezeit - Tochter und zu pflegende Mutter beim gemeinsamen Essen
Zeitliche Entlastung bei der häuslichen Pflege | © Gerhard Seybert

Die Pflege eines geliebten Menschen stellt für Angehörige nicht nur eine physische und psychische Belastung, sondern oft auch eine zeitliche und damit finanzielle Herausforderung dar. Ohne Einschränkungen der eigenen freien und beruflichen Zeit ist die längerfristige Betreuung eines kranken Menschen kaum möglich. Für Fehltage oder gar eine Verkürzung der beruflichen Arbeitszeit gibt es einen Rechtsanspruch und verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung.

Ohne eine Flexibilisierung anderer Lebensbereiche wäre für viele die häusliche Pflege schlichtweg nicht möglich. Doch die Konsequenzen sind pflegenden Angehörigen nicht immer gleich klar. Ein Reduzierung der beruflichen Arbeitszeit wirkt sich nämlich nicht nur direkt auf das eigene Einkommen, sondern auch auf die spätere Rente und damit auf das Risiko von Altersarmut aus.

Zwar sind pflegende Angehörige seit der letzten Pfegereform arbeitslosenversichert und können auch höhere Rentenansprüche geltend machen. Voraussetzung ist jedoch Pflegegrad 2 oder höher und eine Betreuung von mindestens zehn Stunden an mindestens zwei Tagen pro Woche.

Pflegeunterstützungsgeld

In akuten Fällen müssen Pflegende aber auch mal ganz zu Hause bleiben. Sei es, um beispielsweise gleich zu Beginn eine umfassende Betreuung zu organisieren und zu etablieren oder um eine plötzliche Verschlechterung des Gesundheitzustandes abzufedern: Bis zu zehn Tage pro Jahr zahlt die Pflegekasse der zu betreuenden Person den finanziellen Ausfall. Das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld ist als Lohnersatzleistung vorgesehen und kann unter den pflegenden Angehörigen auch aufgeteilt werden.

Pflegezeit

Arbeitnehmer haben zudem in Absprache mit ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, für maximal ein halbes Jahr ganz oder teilweise aus dem Beruf auszusteigen. Die Sozialversicherung bleibt während dieser sogenannten Pflegezeit bestehen. Voraussetzung ist, wie schon zuvor, mindestens Pflegegrad 2 und im Unternehmen eine Mitarbeiterstärke von über 14 Personen. Eine Lohnersatzleistung gibt es in diesem Fall nicht.

Zinsloses Darlehen

Stattdessen vergibt das Bundesamt für Familie ein zinsloses Darlehen, was im Anschluss an die Pflegezeit in monatlichen Raten zurückgezahlt werden muss. In Härtefällen kann die Rückzahlung auch hinausgeschoben oder zu einem Viertel erlassen werden, sollten Angehörige aufgrund einer nach wie vor notwendigen Pflege weiterhin verkürzt arbeiten. Die Darlehensschuld erlischt unter bestimmten Voraussetzungen finanzieller Not ganz.

Familienpflegezeit

Das zinslose Darlehen kann auch bei sogenannter Familienpflegezeit in Anspruch genommen werden. Arbeitnehmer mit mehr als 25 Stunden Wochenarbeitszeit haben so das Recht, für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 15 Wochenstunden zu verkürzen. Für sie gilt ein gesonderter Kündigungsschutz, der mit offizieller Ankündigung der Familienpflegezeit, jedoch maximal zwölf Wochen vor Antritt greift.

Insgesamt wurde mit dem neuen Pflegegesetz die zeitliche Doppelbelastung für helfende Angehörige deutlich flexibilisiert. Insbesondere Arbeitnehmer profitieren vom neuen Rechtsanspruch auf eine Auszeit und dem nachgelagerten Kündigungsschutz.

Wer ein Familienmitglied pflegt, weiß aber auch: Zehn Tage Lohnersatzleistung sind kaum mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein. Bei der Entscheidung für oder gegen die häusliche Pflege sollten deshalb nicht nur die direkten, sondern unbedingt auch die indirekten Kosten berücksichtigt werden. Um pflegenden Angehörigen auch mental den Rücken zu stärken, soll es im folgenden Teil speziell um Beratungsangebote zur häuslichen Pflege gehen.

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