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Pflege

Junge Pflege

Beurteilung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen

Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen | © kieferpix - stock.adobe.com

Ist die Rede von Pflege, so hat man schnell ein Bild von demenzerkrankten Senioren im Kopf, die für die Bewältigung ihres Alltags, beispielsweise beim Waschen oder Anziehen, Hilfe benötigen. Es gibt aber auch viele junge Menschen, die auf eine weitergehende Unterstützung und Betreuung angewiesen sind. Doch können Kinder überhaupt einen Pflegegrad erhalten bzw. welche Besonderheiten gilt es bei der Beurteilung zu beachten?

Knapp dreieinhalb Millionen Menschen gelten in Deutschland als pflegebedürftig und tatsächlich sind davon über zwei Drittel 75 Jahre oder älter. Demgegenüber stehen rund 120.000 Pflegefälle bei Kindern bis 14 Jahren – die genaue Zahl von älteren Jugendlichen ist vom Statistischen Bundesamt bislang nicht erfasst.

Ursachen für die Pflegebedürftigkeit junger Menschen

Anders als bei Älteren, die im Allgemeinen durch altersbedingte Krankheiten wie Demenz zum Pflegefall werden, geraten jüngere Menschen häufig durch schwere Unfälle oder eine chronisch Erkrankung in die Pflegebedürftigkeit. Laut dem Pflegereport der Barmer von 2017 gliedern sich die Erkrankungen nach folgenden Bereichen, wobei eine Pflegebedürftigkeit auch aus der Summe mehrerer Leiden erwachsen kann:

  • 35 Prozent Lähmungen
  • 32 Prozent verminderte Intelligenz
  • 24 Prozent Epilepsie
  • 22 Prozent Entwicklungsstörungen
  • 10 Prozent Down-Syndrom

Genau wie ältere Menschen haben sie Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Das Problem: Kinder und auch Jugendliche haben einen natürlichen Pflegebedarf, der bei einer Einstufung nach Pflegegraden durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) berücksichtigt werden muss. So ist zwar jeder Säugling im Sinne menschlicher Fürsorge ein Pflegefall, aber deshalb noch lange kein Fall für die Pflegeversicherung.

Einfstufung von Kindern nach Pflegegrad

Generell erfolgt die Zuordnung eines Pflegegrades durch die Beurteilung der folgenden sechs Module:

  1. Mobilität
  2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte

Allerdings werden bei Kindern bis einschließlich des 11. Lebensjahres die Module 3 und 5 außer Acht gelassen und vergebene Punkte beispielsweise beim Essen und Trinken nach anderer Systematik als bei Erwachsenen gewichtet. Zudem erfolgt eine Beurteilung nicht anhand des tatsächlichen Pflegebedarfs, da Kinder von Natur aus hilfebedürftig sind, sondern immer im Vergleich zu einem gesunden Kind gleichen Alters.

Sonderregelung bis Vollendung des 18. Lebensmonats

Aufgrund der offenkundigen Unselbstständigkeit werden für die Beurteilung von unter 11 Monate alten Kindern lediglich die Module 3 und 5 herangezogen. Als Ersatz für Modul 4 wird vielmehr geprüft, ob bei der Erährung ein überdurchschnittlich hoher Hilfebedarf besteht.

Auch verzichtet der MDK in diesem Lebensalter, trotz der üblichen großen Entwicklungsschritte und dem damit oftmals wachsenden Defizit pflegebedürftiger Kinder, auf eine neuerliche Begutachtung und ordnet Babys oder Kleinstkinder vorsorglich einen Pflegegrad höher ein. Folgende Gesamtpunktzahlen sind so für die jeweiligen Pflegegrade notwendig:

  • Pflegegrad 2: 12,5 bis unter 27
  • Pflegegrad 3: 27 bis unter 47,5
  • Pflegegrad 4: 47,5 bis unter 70
  • Pflegegrad 5: 70 und mehr

Nach dem 18. Lebensmonat greift automatisch, ohne weitere Beurteilung, der sonst übliche Pflegegrad. Sollte es darüber hinaus zu relevanten Änderungen kommen, beispielsweise nach einer Operation, kann auf Wunsch selbstverständlich eine neuerliche Begutachtung erfolgen.

Fazit

Mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2017 hat sich die Beurteilung einer Pflegebedürftigkeit bei Kindern und Jugendlichen deutlich verbessert. Gerade die Sonderregelung bis zur Vollendung des 18. Lebensmonats, bei der Kinder automatischen einen Pflegegrad höher eingestuft werden, hilft Kindern, die früher aufgrund eines Mindestpflegebedarfs von 90 Minuten durch das Pflegeraster gefallen wären.

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