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Steuererklärung im Alter

Wann Rentner Steuern zahlen müssen

Was Sie als Rentner bei der Steuererklärung beachten müssen - Älteres Paar mit Taschenrechner bei der Durchsicht ihrer Belege
Steuererklärung für Rentner | © Robert Kneschke - fotolia.com

Auch mit Eintritt in das Rentenalter hört der Formularkrieg nicht auf. Viele Renter gelten inzwischen als steuerpflichtig und mit der letzten Rentenerhöhung werden es noch einmal 54.000 mehr. Ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von der Höhe Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte ab. Ob Sie tatsächlich Steuern zahlen, von den Ausgaben, die Ihre Steuerlast mindern. Wir sagen Ihnen, worauf es ankommt.

Mit dem Alterseinkünftegesetz von 2005 wurde auf eine nachgelagerten Besteuerung umgestellt, das heißt: Altersvorsorgebeiträge können Berufstätige steuermindernd geltend machen, dafür sind spätere Auszahlungen zu versteuern. In einer Übergangsregelung wird bis 2040 der steuerpflichtige Anteil der Rente sukzessive erhöht.

Was ist für die Steuererklärung relevant?

Ob Sie als Rentner wirklich Steuern zahlen müssen, hängt also nicht nur davon ab, wie viel Ausgaben Sie Ihren Einnahmen gegenüberstellen, sondern auch davon, wie hoch überhaupt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente ist. Für das Finanzamt sind folgende vier Punkte relevant:

  • Bruttobetrag der Rente
  • steuerpflichtiger Anteil der Rente
  • Summe weiterer steuerpflichtiger Einkünfte
  • Höhe steuerlich abzugsfähiger Ausgaben

Es kommt neben der Basisrente auch auf Einkünfte aus anderen Altervorsorgemodellen wie einer privaten Rentenversicherung oder einem betrieblichen Rentenfonds, auf Einkünfte aus einer etwaigen Berufsunfähigkeitsversicherung, aus Vermietung oder Verpachtung, Zinserträge aus Kapitalanlagen und anderem an.

Welche Ausgaben können von der Steuer abgesetzt werden?

Wer mit seinem zu verteuernden Einkommen unter dem aktuellen Grundfreibetrag von jährlich 9.000 Euro für Ledige beziehungsweise 18.000 Euro für Verheiratete bleibt, zahlt nichts. Aber auch für höhere Einkommen kann die Steuerlast über den Werbungskostenpauschbetrag von derzeit 102 Euro hinaus durch folgende Ausgaben gesenkt werden:

  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Aufwendungen für Brille, Zahnersatz, Arzneimittel oder Pflegeleistungen
  • Auslagen für Handwerker und Haushaltshilfen
  • Steuerberatungskosten, Ausgaben für Renten- und Versicherungsberater
  • Kontoführungsgebühren etc.

Ob Sie eine Steuererklärung ausfüllen müssen oder nicht, ist von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen im Verhältnis zum Grundfreibetrag abhängig. Liegen Sie mit Ihren jährlichen Bruttoeinnahmen darunter, brauchen Sie nichts weiter zu tun. Liegen Sie darüber, müssen Sie zumindest eine Steuererklärung abgeben, ob Sie aber auch tatsächlich Steuern zahlen, hängt davon ab, welche Ausgaben Sie Ihrem Einkommen gegenüberstellen. Viele ältere Menschen haben gerade im Gesundheits- und Pflegebereich hohe Kosten, die mit der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

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