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Mobilität

Behindertengerechte Fahrzeuge: Vorteile spezieller Autos für Senioren

Ein Auto, das an die körperlichen Einschränkungen angepasst ist, ermöglicht die weitere Teilnahme am Straßenverkehr. | © miss_mafalda – stock.adobe.com

Bis ins hohe Alter mobil und unabhängig bleiben – das wünscht sich die Mehrheit der Senioren. Doch was tun, wenn Krankheitsfolgen oder Alterserscheinungen die Fahrtauglichkeit einschränken? Hier können behindertengerecht umgebaute Autos eine durchaus praktikable Lösung darstellen. Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten diese Fahrzeuge bieten und was Sie beim Kauf beachten sollten.

Wann darf ich mit einer körperlichen Einschränkung Auto fahren?

Die deutsche Fahrerlaubnisverordnung (FeV) unterscheidet hier generell zwischen zwei Kategorien:

  1. Eine Person mit bestehender körperlicher Behinderung strebt den Erwerb des Führerscheins an.
  2. Eine Behinderung bzw. körperliche Einschränkung tritt nach Erwerb des Führerscheins ein.

Im ersten Fall des körperlich eingeschränkten Führerscheinkandidaten bestehen diverse gesetzliche Auflagen. Generell ist jeder Führerscheinanwärter verpflichtet, die theoretische und praktische Führerscheinprüfung zu absolvieren. Während der Prüfung können nötige Hilfsmittel eingesetzt werden, zum Beispiel ein Gehörlosendolmetscher.

Bevor ein Kandidat mit körperlichem Handicap jedoch zur Prüfung zugelassen werden kann, braucht es ein ärztliches Gutachten. Hier muss ein von der Behörde benannter Facharzt bestätigen, dass dem Führerscheinanwärter die sichere Teilnahme am Straßenverkehr möglich ist.

Reicht das medizinische Gutachten nicht aus, kann die Fahrerlaubnisbehörde zusätzlich eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Im letzten Schritt erfolgt ein technisches Gutachten. Dieses bestimmt, welche Modifikationen am Fahrzeug nötig sind, um der körperlich eingeschränkten Person das Führen eines Fahrzeugs zu ermöglichen.

Was passiert, wenn nach Erwerb des Führerscheins eine Behinderung eintritt?

Hier liegt der Fall weniger klar. Das Gesetz fordert Führerscheininhaber, die etwa altersbedingt eine körperliche Einschränkung erleiden, nicht ausdrücklich dazu auf, diese Veränderung zu melden. Sollte der Führerscheinbehörde jedoch bekannt werden, dass Zweifel an der Fahrtauglichkeit aufgrund körperlicher Behinderung bestehen, kann sie dasselbe Verfahren anordnen, das bei körperlich eingeschränkten Führerscheinkandidaten greift.

Im Klartext: Der Führerscheininhaber kann gezwungen werden, seine Fahrtauglichkeit durch ein medizinisches Gutachten, ein technisches Gutachten oder eine MPU nachzuweisen. Urteilt der Gutachter, dass ein eingeschränkter Fahrer sein Handicap durch seine langjährige Fahrpraxis ausgleichen kann, muss dieser seine Fähigkeit unter Umständen in einer Fahrprobe unter Beweis stellen.

Mögliche Auflagen durch die Behörde

Im Falle einer konkreten Krankheit oder Behinderung kann die Fahrerlaubnisbehörde bestimmte Auflagen oder Einschränkungen machen, die im Führerschein vermerkt werden. Dazu gehören unter anderem

  • eine regelmäßige ärztliche Kontrolle, z. B. bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen;
  • die Beschränkung auf einen speziellen Fahrzeugtyp, z. B. mit Automatik-Getriebe;
  • die Beschränkung auf Fahrzeuge mit speziellen technischen Vorrichtungen, z. B. Handgas;
  • eine Sehhilfe sowie
  • Umkreis- oder Tageszeitbeschränkungen

Für Ordnungsbeamte jederzeit nachprüfbar werden die Auflagen per Schlüsselzahl in Anlage 9 im Führerschein kodiert. So steht die Ziffer 01 für das Tragen einer Sehhilfe, die Ziffer 02 für eine Hörhilfe, die Ziffer 10 für eine angepasste Schaltung und die Ziffer 40 für eine angepasste Lenkung. Die Ziffer 104 informiert darüber, dass der Fahrer stets ein gültiges ärztliches Attest mitführen muss.

Grauer Star und Fahrtüchtigkeit

Viele Menschen entwickeln ab dem 40. Lebensjahr schleichend eine Linsentrübung des Auges, den sogenannten Grauen Star. Die Fahrtüchtigkeit kann der Augenarzt bewerten, wenn er die Sehkraft misst.

Bis zu einer Sehkraft von 70 Prozent gelten Betroffene als fahrtüchtig. Bei schwächerer Sehkraft kann ein augenärztliches Gutachten die Verkehrstauglichkeit bestätigen. Ab einer Sehkraft von 50 Prozent und darunter dürfen Betroffene nicht mehr Auto fahren.

Hinweis: Wer seine Sehkraft durch eine Operation des Grauen Stars und das Einsetzen von künstlichen Linsen wiederherstellen lässt, sollte gegebenenfalls den Eintrag „01“ für eine nötige Sehhilfe aus seinem Führerschein streichen lassen.

Was macht ein behindertengerechtes Fahrzeug aus?

Sogenannte behindertengerechte Fahrzeuge sind meist für Fahrer oder Beifahrer konzipiert, die unter motorischen Einschränkungen leiden. Doch das Spektrum der unterstützenden Zusatzausstattung ist vielfältig. Aktuell sind Autos mit folgenden Modifikationen erhältlich:

  • Handbedienung bzw. „Handgas“: Wer aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen in den Beinen die Brems- und Gaspedale eines Fahrzeugs nicht mehr sicher bedienen kann, kann auf Handbetrieb umsteigen. Hier beschleunigt und bremst der Fahrer das Auto über einen Hebel.
  • Links-Gas: Bestehen die Mobilitätseinschränkungen nur im rechten Bein, lassen sich Fahrzeuge so umrüsten, dass der linke Fuß sowohl Gas als auch Bremse steuert.
  • Pedal-Um- und Aufbauten: Für kleinwüchsige Menschen besteht die Option, die Pedale per Aufbau zu erhöhen. Falls die Pedale in einem handbetriebenen Fahrzeug nicht mehr zum Einsatz kommen, lassen sie sich abdecken. So kann eine nicht mobilitätseingeschränkte Person die Abdeckung entfernen und den Wagen konventionell fahren.
  • Lenkhilfe: Der Drehknopf am Lenkrad erleichtert jenen Fahrern das Steuern, die nur noch in einem Arm ausreichend Kraft besitzen. Moderne Lenkhilfen können auch Hupe, Licht, Blinker und Scheibenwischer ansteuern.
  • Sprachsteuerung: Wer per Handgas oder Lenkhilfe steuert, kann Blinker, Scheibenwischer und Klimaanlage bequem per Sprachsteuerung bedienen.
Bedienfeld am Lenkrad eines Autos

Über eine Sprachsteuerung lassen sich Blinker, Scheibenwischer und Klimaanlage bedienen. | © fotoak80 – stock.adobe.com

  • Umsetzhilfe: Hier wird eine ausklappbare Sitzfläche an Fahrersitz oder B-Säule des Autos angebracht, damit Rollstuhlfahrern das Umsteigen vom Rollstuhl ins Auto erleichtert wird.
  • Personenlift: Ähnlich wie auf einem Badewannenlift können Rollstuhlfahrer hier vom Rollstuhl direkt ins Fahrzeug transferiert werden. Dies ist gerade bei höherliegenden Fahrzeugen oft unumgänglich.
  • Laderampen für Rollstühle: Über diese Rampen können nicht motorisierte oder elektrische Rollstühle über Heckklappe oder Schiebetüren in den Fahrzeuginnenraum geladen werden.
  • Verladesysteme für Rollstühle: Spezielle Verladesysteme für Rollstühle ermöglichen mobilitätseingeschränkten Fahrern die maximale Unabhängigkeit. Hier wird der zusammengeklappte Rollstuhl durch einen elektrisch betriebenen Arm aufgenommen und hinter den Fahrersitz befördert. Am Zielort lädt der Verladearm den Rollstuhl so wieder aus, dass er neben dem Fahrer zum Stehen kommt.
  • Verankerungs- und Gurtsysteme für Rollstuhlfahrer: Mit ihrer Hilfe brauchen Rollstuhlfahrer für die Autofahrt nicht umzusteigen. Indem Autositze ausgebaut werden, schafft man Platz für den Rollstuhl, der durch spezielle Schienen am Boden des Fahrzeugs fixiert werden kann. Ebenso wird das Gurtsystem angepasst und ermöglicht dem Rollstuhlfahrer das sichere Anschnallen während der Fahrt.
  • Verladesysteme für Elektromobile: Wer am Zielort nicht auf sein Elektromobil verzichten will, braucht generell ein größeres Auto, z. B. einen Kleinbus. Über eine absenkbare Ladeplattform am Heck kann das Elektromobil dann ohne Steigung in das Fahrzeuginnere manövriert werden.

Welcher Fahrzeugtyp eignet sich generell für körperlich eingeschränkte Nutzer?

Hier hängt die Wahl des Fahrzeugtype immer von der individuellen Ausprägung der Behinderung ab. In manchen Fällen kann daher ein Kleinwagen mit Trittstufe und Lenkhilfe bereits seinen Zweck erfüllen. Nutzer, die starke Mobilitätseinschränkungen aufweisen oder auf den Rollstuhl angewiesen sind, brauchen jedoch tendenziell viel Raum zum Manövrieren.

Hier bieten sich Vans, Kleinbusse und Kombis mit Hochdach an. Diese Fahrzeugtypen bieten einen tiefen Einstieg, eine komfortable Sitzhöhe und eine niedrige Ladekante. Somit bieten sie Nutzern im Seniorenalter generell ein gewisses Maß an Bequemlichkeit.

Wichtig: Für das Umsteigen vom Rollstuhl ins Auto oder das Verladen von Rollstühlen sind die Seitentüren des Fahrzeugs idealerweise elektrisch bedienbare Schiebetüren.

Neuwagen kaufen oder vorhandenes Auto umbauen lassen?

Behindertengerechte Fahrzeuge werden nicht in Serie produziert, sodass auch ein Neuwagen stets eine Einzelanfertigung für den individuellen Kunden darstellt. Vor dem Kauf sollten Sie zunächst beurteilen, ob Ihr aktuelles Fahrzeug in seinem Design und Raumangebot prinzipiell Ihren veränderten Bedürfnissen entspricht. Falls ja, lässt sich ein Umbau bewerkstelligen.

Informationen über die bestehenden Möglichkeiten erhalten Sie beim Hersteller und bei Unternehmen, die sich auf den Umbau behindertengerechter Fahrzeuge spezialisiert haben. Falls Ihr Auto als Sportwagen oder Kleinwagen Ihren veränderten Bedürfnissen nicht entgegenkommt, sollten Sie den Kauf eines passenden Modells als Gebrauchtwagen oder Neuwagen in Erwägung ziehen.

Mann im Rollstuhl fährt auf Laderampe am Auto

Eine Laderampe vereinfacht das Verladen des Rollstuhls. | © romaset – stock.adobe.com

Was sollte neben den Merkmalen noch bedacht werden?

Ein Fahrzeug für körperlich eingeschränkte Fahrer lässt sich nicht „von der Stange“ kaufen. Neben den nötigen Umbauten müssen auch folgende Aspekte bedacht werden.

1. Die Finanzierung – gibt es Hilfen und Zuschüsse?

Körperlich eingeschränkte Personen können unter Umständen Kraftfahrzeughilfe beantragen, um ein behindertengerechtes Fahrzeug zu erwerben oder ein vorhandenes Auto umzubauen.

Die Voraussetzung: Die antragstellende Person ist auf ein Auto angewiesen, weil sie damit täglich ihren Arbeitsplatz erreichen muss. Maximal werden hier 22.000 Euro bewilligt, wobei sich die Höhe der Kraftfahrzeughilfe am Einkommen des Antragsstellers bemisst.

Bei einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1.320 Euro kann der Zuschuss zu 100 Prozent ausgeschöpft werden, Personen mit 1.900 Euro Nettoeinkommen erhalten noch die Hälfte und ab einem Nettoeinkommen von 2.470 Euro sind die Kosten vollständig selbst zu tragen. Werden mit dem Einkommen weitere Familienmitglieder unterhalten, z.B. Kinder, erhöhen sich die Verdienstgrenzen entsprechend.

Hinweis: Wer Kraftfahrzeughilfe für den Kauf eines neuen Autos beantragt und noch ein Altfahrzeug besitzt, muss dessen Zeitwert bestimmen und von der Zuschusshöhe abziehen lassen.

2. Für Rentner: Rabatt beim Hersteller fordern

Vor Jahren konnte der Bund behinderter Autofahrer durchsetzen, dass Autohersteller schwerbehinderten Kunden einen Rabatt gewähren müssen. Je nach Hersteller bewegen sich die Rabatte zwischen 15 und 36 Prozent, wobei meist ein Nachweis über eine mindestens 50-prozentige Schwerbehinderung die Grundlage bildet. Das Fahrzeug muss nach Kauf nicht auf den Inhaber des Schwerbehindertenausweises zugelassen werden.

3. Bei den KFZ-Steuern sparen

Wer einen Schwerbehindertenausweis besitzt, der die Merkzeichen G, aG, H und BL enthält, kann sich über Ermäßigungen bei der KFZ-Steuer freuen.

Das Merkzeichen G bedeutet hier, dass die Bewegungsfähigkeit einer Person im Straßenverkehr erheblich herabgesetzt ist. Das Kürzel aG steht für eine außergewöhnliche Gehbehinderung – eine Fortbewegung außer mit dem Auto ist nur mit fremder Hilfe möglich. „H“ steht für eine Person, die stetig auf fremde Hilfe angewiesen ist und „Bl“ bezeichnet Personen mit einer Sehkraft von weniger als ein Fünfzigstel des Normalwerts.

Die Voraussetzung für einen Steuererlass: Das Fahrzeug ist auf den Ausweis-Inhaber zugelassen und wird für Fahrten für dessen Haushaltsführung genutzt. Unter diesen Umständen wird die KFZ-Steuer bei Merkzeichen G zu 50 Prozent reduziert und bei den Merkzeichen aG, H und BL vollständig erlassen.

Wer wartet mein behindertengerechtes Fahrzeug?

Werden größere technische Modifikationen am Auto vorgenommen, bedeutet das auch bei Wartung und Reparatur, dass Spezialkenntnisse nötig sind. Falls Sie Ihr behindertengerechtes Auto direkt vom Hersteller kaufen, erhalten Sie den nötigen Service, Wartung und Reparaturen in den hauseigenen Werkstätten bzw. in ausgewiesenen Vertragswerkstätten.

Darüber hinaus gibt es Werkstätten, die sich auf den Umbau sowie die Reparatur behindertengerechter Fahrzeuge spezialisiert haben. Hier erhalten Sie besonders guten Service, da die Anbieter Ihre Bedürfnisse am besten kennen.

Fazit: Behindertengerechte Fahrzeuge werden immer besser

Selbst wenn im Alter größere körperliche Einschränkungen den Alltag erschweren, ist das Autofahren mit dem passenden Fahrzeug meist noch möglich. Ist das Handicap offensichtlich, können die nötigen Umbauten am Auto erfolgen und die Fahrerlaubnis gesichert werden. Je nach Schwere der Behinderung sind dazu ein medizinisches und technisches Gutachten nötig, eine Probefahrt sowie der Eintrag in den Führerschein.

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