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Pflege

Optionen für das Lebensende: Welche Möglichkeiten bieten Sterbebegleitung, Hospiz- und Palliativversorgung?

Im gewohnten Umfeld, nicht allein, in Würde: Damit der Abschied aus dem Leben so wird, wie ihn sich Sterbende vorstellen, gibt es verschiedene Optionen. | © BillionPhotos.com – stock.adobe.com

Am Ende des Lebens werden die einfachen Dinge besonders wichtig. Persönliche Zuwendung, das Gefühl sozialer Nähe und gut umsorgt zu sein, ein schmerzfreier Abschied aus dem Leben: Das wünschen sich sterbende Menschen.

Hospize und die Palliativversorgung helfen diesen Menschen und ihren Angehörigen dabei, die verbleibende Zeit durch ein Angebot aus medizinischen, pflegerischen Leistungen und enger Begleitung so angenehm und würdig wie möglich zu gestalten. Betroffene und ihre Familien haben verschiedene Möglichkeiten, um den Sterbeprozess nach den Wünschen für das Lebensende durchzuführen.

Wir zeigen diese Optionen auf und klären wichtige Begriffe rund um Hilfsangebote im Sterbeprozess.

Hospiz und Palliativstation: Wo liegen die Unterschiede?

Unabhängig von den jeweiligen Besonderheiten verbindet Hospiz und Palliativstation ein gemeinsames Ziel: den Betroffenen eine individuelle Betreuung zu geben, in der sie auf die jeweiligen Wünsche und Bedürfnisse eingehen, um ihnen auf diese Weise ein möglichst hohes Maß an Lebensqualität zu bieten. Beide kümmern sich um schwerstkranke oder alte Menschen.

Die Unterschiede bestehen darin, was Hospiz und Palliativversorgung jeweils erreichen wollen:

Palliativversorgung

Auf der Palliativstation oder bei der ambulanten Palliativversorgung geht es darum, den Betroffenen Linderung bei Krisen zu geben – sei es durch körperliche Beschwerden, psychische Belastung oder familiäre Überlastung in Folge einer schweren Erkrankung. Damit soll die Lebensqualität verbessert und das häusliche Umfeld entlastet werden. Es ist dabei nicht primär vorgesehen, das Leben der Betroffenen zu verlängern.

Sollte sich der Zustand der Betroffenen verschlechtern, ist auch eine Sterbebegleitung auf der Palliativstation möglich. Grundsätzlich verfolgt die Palliativversorgung jedoch das Ziel, dass die Patienten nach der Behandlung wieder entlassen werden können – nach Hause, in eine Pflegeeinrichtung oder in ein Hospiz.

 

Betreuung im Hospiz

Im Hospiz können Betroffene als Gast einziehen und dort bis zu ihrem Tod bleiben. Die Versorgung übernehmen auch hier Pflegekräfte, die für palliative Belange ausgebildet sind, für die medizinische Versorgung sind in der Regel die Hausärzte zuständig.

Hospize sind im Unterschied zu Palliativstationen auf die Sterbebegleitung ausgelegt und übernehmen diese wichtige Aufgabe nicht nur während der letzten Tage, sondern auch über mehrere Wochen und Monate hinweg.

Ganzheitlicher Ansatz bei der Versorgung schwerstkranker oder sterbender Menschen

In der Palliativmedizin sowie in der Versorgung im Hospiz liegt ein ganzheitlicher Ansatz zugrunde, der die wichtigsten Dimensionen des menschlichen Lebens umfasst.

  • Die physische Dimension dreht sich um den körperlichen Zustand der Betroffenen. Hat die Person Schmerzen oder Mängel? Mit welchen Mitteln können die Beschwerden bestmöglich gelindert werden?
  • Die psychische Dimension betrifft den emotionalen und kognitiven Zustand – also die Frage, wie die Betroffenen mit ihren Erkrankungen oder Leiden umgehen. Hierbei geht es beispielsweise darum, Folgeerscheinungen wie Depressionen zu erkennen und zu behandeln. Unter Umständen gilt es aber auch, mit dem Patienten das Ausmaß seiner Erkrankung oder seines körperlichen Zustands zu erörtern, damit er es besser versteht.
  • Die soziale Dimension beinhaltet die zwischenmenschlichen Beziehungen. Nahestehende Personen wie Angehörige oder Freunde sollen nach Möglichkeit in den Behandlungs- bzw. Sterbeprozess einbezogen werden. Im Hospiz ist außerdem durch die Pflegekräfte gewährleistet, dass die Betroffenen nicht allein sind.
  • In der spirituellen Dimension geht es darum, den Patienten in religiösen und existenziellen Fragen Unterstützung zu bieten. In diesem Bereich wird auf die seelsorgerischen Bedürfnisse der Betroffenen eingegangen.

Die ganzheitliche Betreuung der Betroffenen und ihrer Angehörigen ist sowohl in der Palliativmedizin als auch in der Hospizarbeit die Grundlage. Ungeachtet der aktuellen Lebenssituation der Menschen soll damit sichergestellt werden, dass alle ihre Bedürfnisse ausreichend befriedigt werden – bis in den Tod.

Älterer Mann liegt im Krankenbett

Die Palliativversorgung umfasst weit mehr als die medizinische Behandlung – sie ist ein ganzheitlicher Ansatz zum Wohl der Betroffenen. | © Yakobchuk Olena – stock.adobe.com

Formen der Palliativversorgung

Grundsätzlich wird bei der Palliativversorgung zwischen zwei Möglichkeiten unterschieden: der ambulanten oder der stationären Versorgung. Welche Form für Betroffene am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa vom akuten körperlichen Zustand oder von explizit geäußerten Wünschen, wo der Sterbeprozess erfolgen soll.

Stationäre Palliativversorgung

In vielen Fällen erlaubt die ambulante Betreuung nicht die bestmögliche Behandlung der Betroffenen. Das gilt etwa bei Krankheitsverläufen, die von akuten Schmerz- oder Atemnotattacken gekennzeichnet sind und deshalb Sofortmaßnahmen im Notfall erfordern.

Durch die stationäre Behandlung bleiben den Patienten Einweisungen in ein Krankenhaus und die damit verbundenen Krankentransporte erspart. Auf diese Weise lässt sich ein Stressfaktor vermeiden, der vor allem sterbenden Menschen einen friedlichen Abschied aus dem Leben erschwert.

Stationäre Palliativversorgung ist dabei nicht auf eine Palliativstation in einem Krankenhaus beschränkt. Sie kann außerdem durch spezielle Palliativdienste in Krankenhäusern oder in einem Hospiz angeboten werden.

Ambulante Palliativversorgung

Eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus oder Hospiz ist aber oft nicht zwingend erforderlich. Es entspricht außerdem dem ausdrücklichen Wunsch vieler Menschen, zu Hause oder an einem ihnen gut vertrauten Ort zu sterben. Nach Zahlen des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands e. V. (DHPV) gaben schon 2017 fast 60 Prozent der Teilnehmer an einer Umfrage an, ihre letzte Lebensphase so persönlich wie möglich gestalten und zuhause sterben zu wollen.

Dieser weit verbreitete Wunsch ist einer der Gründe dafür, dass das Angebot der ambulanten Palliativversorgung in den vergangenen Jahren immer weiter ausgebaut wurde. Verantwortlich sind in der Regel die Hausärzte, die die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) leisten.

Sollte es der Zustand des Patienten erfordern, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV). Diese ergänzt bei Bedarf die Leistungen der Haus- oder Fachärzte.

Hinweis: Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV)

SAPV-Teams bestehen aus Pflegekräften und Ärzten, die bei Bedarf spezifische palliativmedizinische oder -pflegerische Kompetenzen einbringen, um die Situation von Patienten zu verbessern. Die Teams bieten Unterstützung in Form von Beratungen, Einstellung der Medikation oder einer 24-Stunden-Rufbereitschaft.

Maßgeblich für die Entscheidung, ob die Leistungen der AAPV ausreichen oder eine SAPV vonnöten ist, sind die Symptome und Schmerzen der Betroffenen. Sind für die Linderung komplexe Maßnahmen notwendig, erfolgt die Behandlung im Rahmen der SAPV.

Besorgte Seniorin hält Hand ihres kranken Mannes

Palliativversorgung soll auch die Angehörigen entlasten, die mit dem Sterbeprozess eines Familienmitglieds überfordert sind. | © Photographee.eu – stock.adobe.com

Sterbebegleitung und Sterbehilfe – eine begriffliche Annäherung

Die Diskussionen rund um die Möglichkeiten und Grenzen von Sterbehilfe entstehen häufig, weil die Begrifflichkeiten ungenau verwendet werden. Einerseits steht der Begriff „Sterbehilfe“ oft der Sterbebegleitung recht nahe, andererseits meint sie häufig allein die aktive Sterbehilfe.

Für ein besseres Verständnis der verschiedenen Abstufungen und für eine bessere Einschätzung der Optionen, die sich daraus für alte und sterbenskranke Menschen ergeben, erläutern wir die wichtigsten Unterschiede.

Sterbebegleitung

Die Sterbebegleitung dient dem Zweck, sterbende Menschen in ihrer letzten Lebensphase nicht allein zu lassen und sie durch den Sterbeprozess hindurch zu begleiten. Die verbleibende Lebenszeit soll den Betroffenen so menschenwürdig wie möglich gestaltet werden.

Hospizarbeit ist stationäre Sterbebegleitung, die durch geschulte Fachkräfte geleistet wird, aber sie muss weder in einem Hospiz noch durch professionelle Sterbebegleiter erfolgen. Auch die Angehörigen selbst können vor allen in den letzten Stunden der Sterbenden diese wichtige Aufgabe übernehmen.

Im Rahmen der ambulanten Sterbebegleitung besuchen entsprechend ausgebildete Hospizdienste die Sterbenden zu Hause, im Pflegeheim oder im Krankenhaus.

Sterbehilfe als passive Hilfe zum Sterben

Beim Begriff „Sterbehilfe“ muss differenziert werden, weil er verschiedene Behandlungen beschreibt, die sich aber deutlich unterscheiden. Sterbehilfe im Sinne einer passiven Hilfe zum Sterben bedeutet, ausdrücklich auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten oder solche Maßnahmen abzubrechen.

Besteht diesbezüglich eine Patientenverfügung, sind Ärzte in Deutschland dazu verpflichtet, dem Wunsch des Patienten nachzukommen. Ohne eine solche Verfügung muss zweifelsfrei geklärt sein, dass der Patient keine medizinischen Maßnahmen wünscht. Dazu braucht es allerdings eine schriftliche oder mündliche Einwilligung.

Indirekte Sterbehilfe

Unter indirekter Sterbehilfe wird die Verabreichung von Medikamenten verstanden, die zwar für eine kurzzeitige Verbesserung des Sterbenden sorgen, aber seine Lebenszeit verkürzen. Das ist zum Beispiel im Rahmen der terminalen bzw. palliativen Sedierung der Fall, bei der stark schmerzstillende Medikamente gegeben werden. Dadurch beschleunigt sich zwar unter Umständen der Sterbeprozess, die Betroffenen scheiden aber ohne Schmerzen aus dem Leben.

Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe bezeichnet eine Form der Sterbehilfe, bei der ein Helfer der sterbenden Person beispielsweise eine Überdosis eines tödlich wirkenden Medikaments verabreicht. Eine solche Hilfeleistung ist in Deutschland strafbar und wird als aktive Tötung eines Menschen nach den Paragrafen 212 (Totschlag) oder 216 (Tötung auf Verlangen) des Strafgesetzbuchs verurteilt.

Selbstbestimmt in der letzten Phase des Lebens

Auch wenn der Tod alle Menschen verbindet, begegnen wir ihm doch alle auf unsere eigene, individuelle Art und Weise. Sterbebegleitung in ihren unterschiedlichen Formen, von der Hospizarbeit bis zur ambulanten Palliativversorgung, hilft Betroffenen dabei, einen würdigen und auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Weg aus dem Leben zu finden.

So können Sterbende darauf bauen, dass sie weder zuhause noch im Krankenhaus oder Hospiz allein ihre letzten Wochen, Tage oder Stunden durchleben müssen – sondern individuell betreut und bestmöglich versorgt.

 

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