Betreutes Wohnen, Alters- oder Pflegeheim: Was sind die Unterschiede?
Die meisten Menschen verbringen auch heute noch ihren Lebensabend in den eigenen vier Wänden. Jedoch steigt die Anzahl pflegebedürftiger Senioren immer weiter an. Der Hauptgrund ist die gestiegene Lebenserwartung.
Schon heute geht man davon aus, dass die meisten Personen unter 60 Jahren problemlos das 90. Lebensjahr erreichen. Jedoch wird nicht jeder dieses Alter bei voller körperlicher und geistiger Gesundheit erleben können. Dann stellt sich die Frage, welche Option die beste ist: betreutes Wohnen, Altersheim oder Pflegeheim?
Definitionen und Unterschiede
Das „betreute Wohnen“ ist die mildeste Form zur Versorgung bedürftiger Menschen. Es zielt darauf ab, den Personen die größtmögliche Selbstständigkeit zu erhalten. Diese Form der Betreuung ist nochmals in folgende zwei Stufen unterteilt:
- ambulante Betreuung bzw. Einzelfallhelfer
- therapeutische Wohngemeinschaft
Die ambulante Betreuung
Bei der ambulanten Betreuung lebt die pflegebedürftige Person größtenteils autonom in ihrem eigenen Zuhause. Sie wird regelmäßig von einer professionellen Pflegefachkraft besucht und bei Tätigkeiten unterstützt, die sie nicht mehr allein ausführen kann. Das kann das Schneiden von Finger- und Fußnägeln sein, Hilfe beim Einkauf oder beim Baden.
Die ambulante Betreuung wird häufig durch einen Notfallknopf ergänzt. Diesen tragen die pflegebedürftigen Personen immer um den Hals. Beim Druck auf den Knopf wird der Rettungsdienst verständigt. Die Hilfskräfte haben einen Schlüssel zur Wohnung und können schnell helfen. Diese Unterstützung ist beispielsweise bei Stürzen sinnvoll, wenn die pflegebedürftige Person aus eigenen Kräften nicht mehr auf die Beine kommt.
Die therapeutische Wohngemeinschaft
In der therapeutischen Wohngemeinschaft lebt die betreuende Pflegefachkraft im gleichen Haus. Sie ist rund um die Uhr verfügbar. Die Zwischenform wird als „ambulant-betreutes Wohnen“ bezeichnet. Hierbei ist die Pflegekraft nur tagsüber im Haus.
Das Altersheim
Das „Altersheim“ ist eine Einrichtung, in der ältere Personen (idealerweise) in Einzelzimmern beziehungsweise Paarzimmern (bei Ehepaaren) wohnen. Die Betreuung ist sehr unterschiedlich. Je komfortabler das Altersheim ist, desto teurer ist es.
Die Betreuung muss stets gewissen gesetzlichen Standards genügen. Diese sind für finanzschwache Senioren entsprechend niedrig. Es gibt Altersheime, die praktisch wie ein Hotel mit erweitertem Service funktionieren. Die Senioren haben die volle Bewegungsfreiheit, ein umfangreiches Unterhaltungs- und Sportprogramm, Pools und Gärten sowie ein eigenes Fahrzeug.
Dazu gibt es die volle medizinische Versorgung, drei bis vier vollwertige Mahlzeiten und alle weiteren Annehmlichkeiten. Diese Form ist jedoch entsprechend teuer.
Das Pflegeheim
Das „Pflegeheim“ ist schließlich darauf ausgerichtet, stark pflegebedürftige Personen optimal auf dem letzten Lebensweg zu unterstützen. Zielgruppe des Pflegeheims sind bettlägerige, demente oder schwerkranke Personen. Die Einrichtung kümmert sich um Waschungen, Ernährung, Betreuung, Einnahme von Medikamenten und das Konsultieren von bedarfs- oder regelmäßigen Arztbesuchen. Dazu zählen beispielsweise physiotherapeutische Maßnahmen oder Fahrten zur Dialyse.
In Pflegeheime sind häufig Hospize integriert. Diese haben nicht mehr die Erhaltung des Lebens zum Ziel, sondern die möglichst schmerzfreie und angenehme Vorbereitung auf den unvermeidlichen Moment des Sterbens.
Pflegegrade zur Einschätzung des Betreuungsbedarfs
Der Grad der Betreuung richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, ehemals Pflegestufe.
Über einen Fragenkatalog wird die noch vorhandene Selbstständigkeit eigenschätzt. Die Begutachtung erfolgt in sechs Lebensbereichen:
- Mobilität
- kommunikative und kognitive Fähigkeiten
- Verhaltensweisen
- Selbstversorgung
- selbständiger Umgang und Bewältigung mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und Vorhandensein sozialer Kontakte
Die Antworten auf die Fragen zu den Lebensbereichen werden mit einem Punktesystem von 0 bis 100 Punkten bewertet. Je höher die Punktzahl insgesamt ausfällt, desto höher ist der Pflegegrad.
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Diesen Pflegegrad erhalten Personen mit geringfügigen motorischen Einschränkungen.
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 2 entspricht im Wesentlichen der ehemaligen Pflegestufe 1 und wird an Personen mit und ohne Einschränkungen ihrer Alltagskompetenz vergeben. Beispielsweise Menschen mit beginnender Demenz.
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad 3 entspricht etwa der früheren Pflegestufe 2. Es handelt sich hier etwa um Personen mit Lähmungserscheinungen an Armen und Beinen oder Demenz.
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Diesen Pflegegrad erhalten Personen, die vollständig immobil und kognitiv beeinträchtigt sind.
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung. Dazu zählen Personen mit schwerwiegender körperlicher Beeinträchtigung und stark fortgeschrittener Demenz.
Gut zu wissen: Je nach Pflegegrad werden monatliche Pflegesachleistungen ausgezahlt. Diese wurden zum Jahresbeginn 2022 um 5 Prozent aufgestockt.
Zuhause ist es am günstigsten
Je höher der Pflegebedarf einer Person wird, desto teurer wird es. Hinzu kommt, dass ältere Menschen eher ungern die eigenen vier Wände verlassen. Sie wollen in der Regel so lange wie möglich zu Hause bleiben. Deshalb besteht in der Praxis eher keine echte Wahl zwischen den drei benannten Formen der Gestaltung des Lebensabends.
Es ist meistens ein Prozess. Er beginnt mit dem altersgerechten Umbau des Zuhauses. Das muss nicht unbedingt ein Eigenheim sein. Auch eine Mietwohnung lässt sich mit einigen Maßnahmen so umgestalten, dass das Leben für eingeschränkte Personen wesentlich einfacher wird. Dem schließt sich bei Bedarf eine ambulante Betreuung an. Wenn diese nicht mehr ausreicht, sind Alters- und Pflegeheime die nächste Station.
Solange aber ein altersgerecht gestaltetes Zuhause eine Option ist, solange sollte auf eine möglichst leichte Unterstützung zurückgegriffen werden. Das bietet nicht nur die größte Lebensqualität. Sie ist auch die günstigste Variante. Zum Vergleich folgende Aufstellung:
- ambulanter Pflegedienst: ab 500 Euro pro Monat
- Altersheim: ab 3.500 Euro pro Monat
- Pflegeheim: ab 4.000 Euro pro Monat
Dies sind jedoch Grundpreise bei dem niedrigsten Pflegegrad. Je nach Intensität der erforderlichen Betreuung können diese Kosten stark steigen. Der Eigenanteil ist indes gedeckelt. Er kann aber dennoch über 2.000 Euro pro Monat betragen. Das können viele Senioren aus ihrer Rente nicht mehr bezahlen.
Seniorengerechter Umbau der Wohnung
Unter dem Schlagwort „barrierefreies Wohnen“ sind zahlreiche Umbaumaßnahmen des Zuhauses möglich. Handel und Hersteller bieten eine Vielzahl von Lösungen an, die das Wohnen in den eigenen vier Wänden wesentlich einfacher und komfortabler machen. Das ist praktisch für jeden Raum möglich. Besondere Aufmerksamkeit erfordern Badezimmer und Treppen.
Badezimmer können mithilfe von Duschsitzen, Haltestangen an Dusche und Toilette und vielen anderen Ausstattungsmaßnahmen so umgebaut werden, dass selbst eingeschränkte Personen sich noch lange selbst versorgen können.
Die Verrichtung der Notdurft und der Körperpflege ist vielen Menschen ein besonders privates Anliegen. Hier wird eine Hilfe durch eine andere fremde Person erst als letzter Ausweg akzeptiert. Mithilfe einiger Umbauten kann darauf noch sehr lange verzichtet werden.
Die Treppe ist ein weiterer neuralgischer Punkt. Sie seniorengerecht umzubauen, bedeutet früher oder später einen Treppenlift zu integrieren. Das ist zwar eine Investition, sie kann aber günstiger ausfallen als man denkt.
Wege zum günstigen Treppenlift
Ein Treppenlift ist ein motorisch betriebener Sitz. Er fährt eine Schiene entlang, die parallel zum Treppenlauf montiert ist. Treppenlifte können an der Wand oder am Zwischengeländer angebracht werden, wenn dieses stabil genug ist.
Der Sitz ist mit seitlichen Armlehnen und gegebenenfalls mit einem Gurt ausgestattet. Damit wird verhindert, dass der Nutzer herausfallen kann. Treppenlifte funktionieren elektrisch. Sie sind geräuscharm und sehr langlebig. Jedoch brauchen sie regelmäßige Inspektion und Wartung.
Zum Treppenlift führen drei Wege:
- gebraucht und Selbstmontage
- gebraucht, geprüft und professionelle Montage
- Neukauf mit professioneller Montage
Gebrauchtkauf mit Selbstmontage
Treppenlifte sind teuer in der Anschaffung beim Neukauf. Sie sind speziell auf den Einsatzort konfiguriert. Das macht sie schwierig im Weiterverkauf. Wenn das Haus gerade Treppenläufe hat, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, ein passendes Gebrauchtgerät zu finden.
Deren Ummontage ist noch verhältnismäßig einfach. Teilweise werden gebrauchte Treppenlifte gegen Demontage und Selbstabholung verschenkt. Allerdings bestehen bei dieser Lösung keinerlei Garantieleistungen durch den Hersteller.
Gebrauchtkauf mit Prüfung und professioneller Montage
Die Hersteller haben das Problem der hohen Anschaffungskosten erkannt. Deshalb unterhalten viele der namhaften Marken Rückkaufprogramme. Sie nehmen die alten Treppenlifte zurück, arbeiten sie auf und bereiten sie für den nächsten Kunden vor. Vor Ort wird der Treppenlift wieder den Gegebenheiten angepasst.
Für den Nutzer bestehen kaum Unterschiede zu einem Neuteil. Diese Lösung ist günstiger als der Neukauf, jedoch hat man damit nicht die neuesten Modelle verfügbar. Für professionell aufgearbeitete und installierte gebrauchte Treppenlifte besteht die volle Garantieleistung.
Der Neukauf
Die technische Entwicklung macht auch bei Treppenliften nicht halt. Deshalb bevorzugen viele grundsätzlich den Neukauf. Diese Modelle können immer wieder Maßstäbe bei Sicherheit, Leistung und Komfort setzen. Jedoch ist der Neukauf eines Treppenlifts die teuerste Variante.
Förderungen machen den Umbau günstig
Der Staat ist am möglichst langen Verbleib von Senioren in den eigenen vier Wänden interessiert. Bei Pflegeheimkosten von weit über 4.000 Euro und einem Eigenanteil von maximal 2.100 Euro ist das auch verständlich. Jeder Monat, den eine pflegebedürftige Person zu Hause bleiben kann, spart bares Geld.
Deshalb sind der Staat und die Kassen im Punkt „seniorengerechter Umbau“ sehr großzügig. Insgesamt stehen 4.000 Euro pro Person an Fördermitteln zur Verfügung. Das macht bei einem Ehepaar schon 8.000 Euro. Damit lassen sich schon umfangreiche Maßnahmen im eigenen Zuhause durchführen.
Das Badezimmer lässt sich mit diesem Betrag seniorengerecht umgestalten. Ein gebrauchter Treppenlift ist unter Umständen ebenfalls mit drin. In Summe hat diese Förderungsmaßnahme nur Gewinner: Die Senioren können länger in den eigenen vier Wänden bleiben. Das Handwerk bekommt lukrative Aufträge. Staat und Krankenkassen sparen hohe Summen ein.
So lange wie möglich zu Hause bleiben
Der Umzug ins Alters- oder Pflegeheim geschieht nicht ohne Verlust der Autonomie. Ob feste Essenszeiten, geteilte Toiletten, Lärm und Gerüche von fremden Personen – die Liste der Unannehmlichkeiten lässt sich beliebig fortsetzen.
Es ist deshalb auch aus psychologischer Sicht sinnvoll, den Lebensabend so lange wie möglich im eigenen Zuhause zu verbringen. Letzten Endes ist das auch die günstigste Lösung. Der Staat hilft beim Umbau der Wohnung, sodass das autonome, selbst bestimmte Leben so lange wie möglich erhalten bleibt. Das sollte jedem die Entscheidung zwischen „betreutem Wohnen“ oder Alters- und Pflegeheim einfach machen.