TESTSIEGER Treppenlift-Anbieter
Fitness & Sport

Gesundheitskurse und Präventionssport: Förderung der Krankenkasse

Hintergrund zur Kostenübernahme von Krankenkassen bei Präventionsmaßnahmen

Gesundheitskurse halten fit und beugen dadurch Krankheitsrisiken vor . | © Photographee.eu – stock.adobe.com

Krankenkassen haben einerseits aus eigener Motivation heraus ein großes Interesse daran, dass ihre Versicherten fit und vital bleiben und dass sich bei Krankheiten der Gesundheitszustand nicht weiter verschlechtert beziehungsweise sogar verbessert.

Denn je gesünder ein Versicherter oder eine Versicherte ist, desto weniger Geld kostet der potenzielle Patient oder die potenzielle Patientin. Dieser Auftrag ist andererseits jedoch auch vom Gesetzgeber vorgegeben und in § 20 SGB V verankert. Hiernach sollen die Krankenkassen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken sowie zur Förderung des selbst bestimmten gesundheitsorientierten Handelns (Gesundheitsförderung) anbieten.

Folgende Gesundheitsziele sollen dabei erreicht werden:

  • Senkung des Erkrankungsrisikos sowie Früherkennung von Diabetes mellitus Typ 2
  • Verminderung der Mortalität bei Brustkrebs und Erhöhung der Lebensqualität von betroffenen Frauen
  • Reduzierung von Tabakkonsum
  • gesundes Aufwachsen in Bezug auf Lebenskompetenz, Bewegung, Ernährung
  • Erhöhung der gesundheitlichen Kompetenz und Stärkung der Souveränität von Patientinnen und Patienten
  • Verhinderung, Früherkennung und nachhaltige Behandlung von depressiven Erkrankungen
  • gesund älter werden
  • Reduzierung von Alkoholkonsum

Die eben aufgeführten Gesundheitsziele lassen sich in die vier folgenden Handlungsfelder gliedern:

  • Bewegung
  • Ernährung
  • Stressbewältigung
  • Suchtmittelkonsum

Gesundheitskurse

Gesundheitskurse, auch Präventionssport genannt, sind präventive gesundheitliche Maßnahmen, die durchgeführt werden, um vorbeugend Krankheitsrisiken vorzubeugen. Sie sollen dadurch vermieden oder wenigstens gemindert werden.

Krankenkassen bieten Gesundheitskurse an, die in einem vorher festgelegten Zeitraum und zumeist einmal die Woche zu einer festen Uhrzeit stattfinden, um die aufgeführten Gesundheitsziele zu erreichen. Auswahlmöglichkeiten gibt es zu allen oben genannten Handlungsfeldern. So werden zum Beispiel im Bereich Bewegung Rückenschul- und Nordic-Walking-Kurse oder Sturzprophylaxe angeboten.

Im Ernährungsbereich können Sie unter anderem Gesundheitskurse zum Abnehmen belegen. Auch über bestimmte Nahrungsmittelunverträglichkeiten können sich Interessierte informieren. Im Bereich Stressbewältigung sind beispielsweise Yogakurse, Meditationskurse, Qigong oder progressive Muskelentspannung zu nennen. Der Suchtmittelkonsum beschäftigt sich mit Raucherentwöhnungskursen.

Zu den Möglichkeiten im Ernährungsbereich ist zu sagen, dass es sinnvoll sein kann, dem eine individuelle Ernährungsberatung vorzuziehen. Als erstes sollten Sie immer einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen. Wenn er oder sie eine individuelle Ernährungsberatung für medizinisch erforderlich hält, kann diese auf Rezept verschrieben und anschließend in Anspruch genommen werden.

Tipp

Häufig genehmigen Krankenkassen eine bestimmte Anzahl an Terminen zur Ernährungsberatung, ohne vorher den zuständigen Medizinischen Dienst über die Notwendigkeit zu befragen. Der Medizinische Dienst ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die Krankenkassen in Fachfragen berät. Ohne dessen Hinzuziehung kommt es oft zu raschen Genehmigungen.

Interessierte sollten im Vorfeld bei der Krankenkasse anfragen, wie viele Termine bewilligt werden, ohne dass der Medizinische Dienst befragt werden muss. Der Arzt oder die Ärztin wiederum sollte auf die Verordnung, welche Sie bei der Ernährungsberatung abgeben, direkt die Anzahl der Termine angeben, die für medizinisch notwendig erachtet wird. Das individuelle Coaching muss bei einem Ökotrophologen beziehungsweise einer Ökotrophologin oder einer Diätassistenz durchgeführt werden, damit die Kosten erstattungsfähig sind.

Die Mitarbeitenden der Krankenkasse können bei der Auswahl unterstützend tätig sein, um eine passende und zertifizierte Anlaufstelle für Sie zu finden. Nach der Kontaktaufnahme kann die Ernährungsberatung einen Kostenvoranschlag erstellen. Diesen müssen Sie zusammen mit der Verordnung des Arztes eingereicht werden. Anschließend prüft der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse) die Unterlagen und teilt das Ergebnis schriftlich mit.

Wo werden entsprechende Kurse angeboten?

Die Anbieter dieser Gesundheitskurse sind vielfältig. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist allerdings, dass der Kursleiter oder die Kursleiterin über die erforderliche Qualifikation verfügt. So können Sie diese Kurse bei regionalen Sportvereinen, Physiotherapeuten, Yoga-Studios oder Fitnessstudios belegen.

Yogakurse eignen sich für die Stressbewältigung. | © WavebreakMediaMicro – stock.adobe.com

Unter welchen Voraussetzungen werden die Kurse gefördert?

Ausschlaggebend für die Kostenübernahme des Gesundheitskurses ist die Qualifikation des Kursleiters. Dieser muss über die erforderliche Ausbildung verfügen, um mit den Krankenkassen abrechnen zu können. Viele Sozialversicherungsträger bieten dazu auf Ihrer Homepage die Möglichkeit an, sich einen entsprechenden Anbieter in der Nähe herauszusuchen.

Alternativ ist eine telefonische Beratung möglich, um zu erfragen, welche regionalen und erstattungsfähigen Kurse belegt werden können. Neue Kursleiter und Kursleiterinnen können Ihren Qualifikationsnachweis bei der Zentralen Prüfstelle für Prävention einreichen. Die Krankenkassen überprüfen mit Hilfe dieser Datenbank die Zulassung des Leitenden und erteilen auf dieser Grundlage Auskunft.

Wie hoch fällt die Förderung aus?

In der Regel können Sie die Höhe des Zuschusses auf der Internetseite jeder Krankenkasse nachschauen oder erfragen. Die Förderung fällt unterschiedlich aus, je nachdem, wo Sie versichert sind.

So gibt es Krankenkassen, die sich prozentual an den Kosten für Gesundheitskurse beteiligen, während andere einen Höchstbetrag zur Verfügung stellen. Wenn dieser erreicht ist, ist kein weiterer Zuschuss möglich.

Oft werden Gelder nur dann gezahlt, wenn Sie den Kurs regelmäßig besucht haben, wobei man darunter zumeist eine prozentuale Teilnahme versteht, zum Beispiel 80 Prozent, die Sie nachweisen müssen. Das passiert über eine Bestätigung des Kursleitenden.

Wie kann die Förderung Schritt für Schritt für Präventionskurse beantragt werden?

Wenn Sie an einem Gesundheitskurs teilnehmen sollen, muss als erstes abgeklärt werden, ob der Kursleitende über die erforderliche Qualifikation verfügt. Denn nur in diesem Fall können die Kosten, wie im Vorfeld vereinbart, abgerechnet und schließlich erstattet werden.

Die Krankenkasse kann Vorschläge für in Frage kommende Angebote machen, zum Beispiel für eine Rückenschule bei einem Physiotherapeuten in der Nähe. Diese Information kann dann am Telefon durchgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, sich eine Auswahl an Kursen zuschicken zu lassen, aus denen Sie nach persönlicher Präferenz auswählen. Die Mitarbeitenden verfügen über ein Programm, welches Ergebnisse generieren und filtern kann – zum Beispiel in einem vorgegebenen Radius von einer Postleitzahl ausgehend.

Ein Vorteil dieser Vorgehensweise liegt darin, dass Sie nicht sofort eine Entscheidung treffen müssen, sondern sich genau und in Ruhe überlegen können, welche Gesundheitskurse Sie favorisieren.

Die vom Sozialversicherungsträger erstellten Listen enthalten folgende Informationen

  • Kurstitel
  • Handlungsfeld
  • Zielgruppe
  • geplante Maßnahme(n)
  • geplante Methode(n)
  • Kosten des Kurses

Haben Sie als Versicherter oder Versicherte eine Entscheidung getroffen und sich einen Gesundheitskurs ausgesucht, nehmen Sie im nächsten Schritt direkt Kontakt mit dem Leitenden auf. Dort melden Sie sich für den gewünschten Kurs an und erfragen, an welchem Wochentag zu welcher Uhrzeit dieser stattfindet.

Tipp

Achten Sie darauf, dass eine regelmäßige Teilnahme möglich ist. Falls zum Beispiel ein bereits gebuchter Urlaub, eine Rehabilitationsmaßnahme oder ein geplanter Krankenhausaufenthalt in diesen Zeitraum fällt, ist es sinnvoll, mit dem Kursbeginn noch etwas zu warten, um auf die erforderliche Quote der Krankenkasse zu kommen.

Nach erfolgreicher Beendigung und Bezahlung stellt der Leitende eine Teilnahmebescheinigung zur Verfügung. Diese sollten Sie bei der Übergabe des Kursleiters oder der Kursleiterin überprüfen und besonders darauf zu achten, dass sie lückenlos ausgefüllt ist. Ansonsten muss hier eventuell nachgebessert werden.

Auf der Teilnahmebescheinigung ist dann eine gültige Bankverbindung und Unterschrift des oder der Versicherten unerlässlich. Anschließend reichen Sie diese Bescheinigung bei der Krankenkasse ein, die dann die Erstattung vornimmt.

Onlineteilnahme an einem Gesundheitskurs

Sie haben auch die Möglichkeit, online an Gesundheitskursen teilzunehmen. Viele Sozialversicherungsträger bieten dies ihren Versicherten an. Im Zuge der Corona-Pandemie haben sich Angebot und Nachfrage nach Kursen, die nicht in Präsenz stattfinden, erhöht. Hier empfiehlt es sich, bei der eigenen Krankenkasse gezielt nach Alternativen zu fragen.

Reha-Sport hilft dabei, den Gesundheitszustand und die Beweglichkeit zu verbessern. | © Robert Kneschke – stock.adobe.com

Rehabilitationssport

Rehabilitationssport (auch bekannt als Reha- Sport) wird angeboten für Personen, die eine Erkrankung haben, eventuell auch eine Behinderung, oder von einer Behinderung bedroht sind.

Durch den Sport soll sich ihr Gesundheitszustand verbessern und der Teilnehmer oder die Teilnehmerin soll wieder in das Alltagsleben beziehungsweise Berufsleben zurückkehren können. Dieser findet in einer Gruppe mit mehreren Personen statt.

Rehabilitationssport wird in mehreren Varianten angeboten, zum Beispiel als Wasser- oder Trockengymnastik oder als Herzsport. Alle speziellen Übungen oder Spiele haben das Ziel, den Gesundheitszustand zu verbessern.

Verordnet werden im Regelfall 50 Übungseinheiten für 18 Monate, bei schwerwiegenden Erkrankungen auch über diesen Zeitraum hinaus, bis zu 120 Übungseinheiten in 36 Monaten. Der Arzt oder die Ärztin stellt ein Rezept immer dann aus, wenn er oder s Reha-Sport für medizinisch notwendig erachtet.

Bei den folgenden Erkrankungsbildern ist die Verordnung von Reha-Sport für 36 Monate möglich:

  • Asthma bronchiale
  • Blindheit (in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung erworben)
  • chronisch obstruktive Lungenkrankheit (COPD)
  • Doppelamputation
  • infantile Zerebralparese
  • Marfan-Syndrom
  • Morbus Bechterew
  • Morbus Parkinson
  • Mukoviszidose
  • Multiple Sklerose
  • Muskeldystrophie
  • terminale Niereninsuffizienz
  • organische Hirnschädigung
  • Polyneuropathie
  • Querschnittslähmung

Die erhaltene Verordnung wird bei der Krankenkasse eingereicht und dort dann im Regelfall genehmigt. Sie wird anschließend dem oder der Versicherten wieder zur Verfügung gestellt. Der Anbieter oder die Anbieterin, bei dem Sie die Leistung in Anspruch nehmen, kann frei gewählt werden, sofern er oder sie die erforderliche Qualifikation nachweisen kann.

Tipp

Falls der Zeitraum des Rehabilitationssports abgelaufen ist und Sie die genehmigten 50 Übungseinheiten in 18 Monaten nicht durchführen konnten (weil zum Beispiel eine Krankheit dazwischengekommen ist), verlängern Krankenkassen oft um den Intervall der Krankheit, an Sie nicht an dem Sport teilnehmen konnten. Für die Verlängerung ist oft eine ärztliche Bescheinigung erforderlich.

Funktionstraining

Bei der Genehmigung von Funktionstraining liegt eine Erkrankung vor, die nicht zu beseitigen ist. Durch die Maßnahme soll es zu einer Stabilisierung des Gesundheitszustandes kommen und einer Verschlimmerung entgegengewirkt werden.

Dieses Training kann als Trocken- oder auch Wassergymnastik verordnet werden. In der Regel wird Funktionstraining für 12 Monate, bei schwerwiegenden Erkrankungen für 24 Monate ausgestellt und findet ein bis drei Mal wöchentlich statt.

Zu diesen Erkrankungen zählen:

  • Fibromyalgie-Syndrome
  • Kollagenosen
  • Morbus Bechterew
  • Osteoporose
  • Polyarthrosen (schwer)
  • Psoriasis-Arthritis
  • rheumatoide Arthritis

Tipp

Wird eine Verordnung für Funktionstraining und Rehabilitationssport ausgestellt und bei der Krankenkasse eingereicht, ist sie bereits in der Regel mit dem Ausstellungstag genehmigt. Falls eine Teilnahme noch nicht möglich ist, können Sie den Mitarbeitenden der Krankenkasse darum bitten, die Erlaubnis zu einem späteren Zeitraum zu erteilen, zum Beispiel einen Monat später.

Für eine Mitwirkung am Rehabilitationssport und auch Funktionstraining ist keine Mitgliedschaft in einem Sportverein oder Fitnessstudio erforderlich. Ist der Patient oder die Patientin noch nicht in der Lage, die erlernten Übungen in Eigenregie durchzuführen, kann der Arzt oder die Ärztin eine Folgeverordnung ausstellen. Diese muss der oder die Versicherte dann wieder bei der Krankenkasse zur Genehmigung vor Beginn der Maßnahme vorlegen.

 

Sport ohne Stress

  • Senioren auf dem vollen TanzparkettFitness & Sport

    Tanzen im Alter

    Schwungvoll durchs Leben mit Seniorentanz
    Viele Senioren fühlen sich zu alt zum Tanzen. Zu alt zum Glücklichsein? Wir liefern gute Gründe, die für das Tanzen im Alter sprechen.
    Mehr Infos
  • Entspannung für alle - Yoga für jedes Alter oder HandicapFitness & Sport

    Entspannung für alle

    Yoga für jedes Alter oder Handicap
    Yoga ist mehr als Sonnengruß oder verrenkte Beine. Für Menschen im hohen Alter oder mit Handicap kann Yoga ein echter Ausgleich sein.
    Mehr Infos
  • Gruppe von aktiven Senioren in der NaturFitness & Sport

    Von Joggen bis Schwimmen

    Diese Sportarten sind besonders gut für Senioren geeignet
    Je älter wir werden, desto wichtiger wird es, aktiv zu bleiben und die Gesundheit zu erhalten. Regelmäßige Bewegung hilft, gesund zu bleiben.
    Mehr Infos
Wir beraten Sie kostenlos!

Haben Sie schon einen Blick in unseren Treppenlift-Ratgeber geworfen? Auf unserer Internetseite beantworten wir Ihnen viele Fragen rund um unsere Treppenlifte und Rollstuhllifte.

Gern sind wir natürlich auch persönlich für Sie da und stehen Ihnen mit Testsieger-Service sowie Rat und Tat zu Seite!


0800 - 923 2000Mo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr
Alle Informationen auf einen Blick

    *
    *
    *
    *
    *

    Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
    Ihre Daten sind sich mit SSL-Verschlüsselung * Pflichtfelder
    Lassen Sie sich beraten

      *
      *
      *
      *
      *
      *
      *

      Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
      Ihre Daten sind sich mit SSL-Verschlüsselung * Pflichtfelder
      Wir sind immer für Sie da

        *
        *
        *
        *
        *
        *

        Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
        Ihre Daten sind sich mit SSL-Verschlüsselung * Pflichtfelder
        Für Ihre Fragen nehmen wir uns gern die Zeit

          *
          *
          *
          *
          *
          *
          *

          Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung
          Ihre Daten sind sich mit SSL-Verschlüsselung * Pflichtfelder
          • SANIMED 40 Jahre Erfahrung
          • TESTSIEGER Treppenlift-Anbieter
          • Zertifiziertes QM-System
          • Top Dienstleister 2023
          0800 - 923 2000 Mo-Fr: 08:00 bis 17:00 Uhr